Quotenmodell zur Älterenbeschäftigung: Bonus-Malus-System neu
In: WISO: Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift, Band 36, Heft 4, S. 133-147
ISSN: 1012-3059
"Die beschlossenen Pensionsreformen und die demografischen Veränderungen verschärfen in den kommenden Jahren die Situation der Älteren am Arbeitsmarkt und stellen eine beträchtliche Herausforderung für die sozialen Systeme dar. Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt extreme Unterschiede bei der Älterenbeschäftigung. Unabhängig von der Branche, der Betriebsgröße oder Region gibt es zu viele Unternehmen, die keine oder zu wenige Ältere beschäftigen. Von den 290.000 Betrieben, die in Österreich Arbeitnehmerinnen anstellen, sind nur 90.000 auf dem Arbeitsmarkt der 55+-Jährigen aktiv. 200.000 Betriebe beschäftigen keine Älteren. Bei lediglich 1/3 der Betriebe ist der Anteil der Älteren an der Gesamtbelegschaft größer als 10 %. Etwa jeder fünfte Betrieb beschäftigt keinen oder nur kurzzeitig einen Älteren. Es ist daher geboten, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen Regeln zu unterwerfen, die geeignet sind, den Anteil der Älteren gerade in jenen Betrieben zu erhöhen, die ihrer sozialpolitischen Verantwortung derzeit nicht oder kaum gerecht werden. Ein klassisches Bonus-Malus-System, das auf Kündigungen älterer Arbeitnehmerinnen abstellt, muss diesen Lenkungseffekt zwangsläufig verfehlen. Denn Unternehmen, die keine Älteren beschäftigen, können solche auch schwerlich kündigen. Im Gegenteil werden durch einen kündigungsbezogenen Ansatz vor allem jene Unternehmen erfasst, die aktiv am Arbeitsmarkt der Älteren teilnehmen und daher auch immer wieder Arbeitsverhältnisse Älterer auflösen. Eine effektive Erhöhung der Älterenbeschäftigung kann nur mit einem Modell gelingen, das vor allem auf das Verhalten jener Unternehmen Einfluss nimmt, die keine oder kaum Ältere beschäftigen. Das ist zum einen mit einem strengen Kündigungsschutz vorstellbar und zum anderen mit einer Älterenquote. Das auch für die Wirtschaft flexiblere Instrument ist im Quotenmodell zu sehen. Auflösungen von Beschäftigungsverhältnissen sind wie bisher möglich. Die Autonomie des Unternehmens wird nur insoweit eingeschränkt, als eine Wahlmöglichkeit eröffnet wird. Unternehmen, die sich gegen die Erfüllung der Quote entscheiden, haben eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese Ausgleichszahlungen fließen in einen Finanzierungstopf, aus dem Fördermaßnahmen (Einstellbonus, Betriebsmaßnahmen etc.) finanziert werden." (Textauszug, IAB-Doku)