Verfassungsrechtliches "Neuland": Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Tarifeinheitsgesetz - Teil 1
Für das wichtigste arbeitsrechtliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit Jahren setzte das Gericht gleich zwei Tage für die mündliche Verhandlung an. Es verhandelte am 24. und 25. Januar 2017 die Verfassungsbeschwerden von fünf Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz. Das Gesetz regelt die Situation, dass zwei oder mehrere Gewerkschaften innerhalb eines Betriebs einen Tarifvertrag für dieselbe Gruppe von Arbeitnehmern abschließen. In diesem Fall soll nur noch der Tarifvertrag der im Betrieb mitgliedsstärksten Gewerkschaft anwendbar sein. Insbesondere kleinere Gewerkschaften sehen sich durch das Gesetz in ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Koalitionsfreiheit verletzt. Die von Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, vertretene Bundesregierung verteidigte das Tarifeinheitsgesetz gegen die Angriffe der Gewerkschaften.