Debatte zum Thema "Umwelt" von Angelika Brunkhorst vom 19.06.2009
In: Legislaturperiode 16 des deutschen Bundestags
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Miersch, ich kann Ihnen nicht beipflichten. Ich denke, die ach so große Koalition hat nicht den großen Wurf gelandet. Ich finde es äußerst bedauerlich, dass nach den intensiven Vorarbeiten seit Anfang der 90er- Jahre und trotz der Zustimmung von 15 der 16 Bundesländer kein UGB zustande gekommen ist. Es grenzt schon fast an Realitätsverlust, wenn die Union Anfang März in einer Pressemitteilung schreibt: "Die erfolgte umfangreiche Kodifizierung ist ein Quantensprung in der Umweltgesetzgebung". – Das ist mitnichten der Fall. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass wir als FDP nach wie vor für die Erstellung eines UGB und die damit verbundenen Ziele stehen. Wir sind für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Vollzugspraxis unter Gewährleistung der materiellen Umweltstandards. Daran wollen wir nicht rütteln. Die FDP steht weiterhin für Bürokratieabbau auch im Umweltrecht. Insbesondere wollen wir die Europatauglichkeit des deutschen Umweltrechts verbessern. Das Projekt UGB wird eine wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung sein. So weit sind wir d'accord. Leider hat die Koalition ihre Gesetzentwürfe ziemlich spät eingebracht. Die Beratungen mussten unter extremem Druck stattfinden. Das fanden wir nicht besonders kollegial. Wir brauchten allerdings bundeseinheitliche Vorschriften – das ist uns auch klar –, weil es sonst ab dem nächsten Jahr eine Rechtszersplitterung in 16 verschiedene Landesgesetze gäbe. Das wäre ein Desaster für die Umwelt, die Wirtschaft und auch für die Menschen. Im Naturschutz sind infolge der Föderalismusreform bundesrechtliche Vollregelungen möglich. Das bedeutet aus liberaler Sicht aber nicht, dass dort kein Raum für die Länder mehr bleiben darf, um flexible Regelungen umzusetzen. Wir haben dazu mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge eingebracht. Uns kommt es insbesondere auf das umweltpolitische Kooperationsprinzip an; denn wir denken, dass nur eine Umweltpolitik, die Akzeptanz bei den verschiedenen Akteuren findet, dass nur eine Umweltpolitik mit den Menschen letztlich eine erfolgreiche Umweltpolitik ist. Wir sind im Gegensatz zur Koalition dafür, die Eingriffsregelungen zu flexibilisieren. Wir wollen die Option – nicht den Zwang – eröffnen, Ausgleich und Ersatz gleichzustellen. Wir wollen, dass die Ersatzgeldzahlung als Ersatzmaßnahme gilt. Wir sehen damit keine Verschlechterung der Standards einhergehen. Wir wollen, dass Einnahmen aus Ersatzgeldzahlungen zum Ausgleich von unvermeidbaren Eingriffen für qualitativ hochwertige Umweltschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Damit kann insbesondere der Planungsaufwand minimiert werden. Statt eines Flickenteppichs aus Einzelfallmaßnahmen bekommen wir dann die Chance, ökologisch sinnvolle und nachhaltige Gesamtkonzepte zu entwickeln. Nicht weniger, sondern mehr Qualität sehen wir damit verbunden. Es wurde schon gesagt: Natürlich leisten aufgrund ihres steigenden Anteils die erneuerbaren Energien im Bereich der Klimapolitik einen großen Beitrag, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten. Deswegen gehört das in das Bundesnaturschutzgesetz. Ich komme zu einem weiteren Punkt. Uns war der Vertragsnaturschutz immer sehr wichtig. Das sieht die Koalition erfreulicherweise genauso. Wir möchten den durch den Vertragsnaturschutz verbesserten Zustand von Natur und Landschaft absichern, indem wir die Frist verlängern, binnen derer die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung nach Bewirtschaftungsbeschränkungen aufgrund des Vertragsnaturschutzes nicht als Eingriff gilt. Die fischereiwirtschaftlichen Flächen, also die gewerblich genutzten Fischteiche, sehen wir eher als Produktionsanlagen und nicht so sehr als Natur. Deswegen meinen wir – hier sind wir mit der Koalition leider nicht d'accord –, dass das vollständige Mähen von Röhrichtbeständen in Einzelfällen zuzulassen ist. Dann sind die fischereiwirtschaftlichen Interessen und die Interessen des Naturschutzes gleichermaßen berücksichtigt. Ein weiteres berechtigtes Anliegen des Naturschutzes ist, Pflanzen- und Tierarten in ihrer genetischen Vielfalt unter regionaltypischen Aspekten zu schützen. Wir wollen in Zeiten der Globalisierung und der kontinentübergreifenden Handelsströme präventive Kontrolle betreiben und Möglichkeiten haben, invasive Pflanzen- und Tierarten sinnvoll zu bekämpfen. Es darf allerdings nicht sein, dass unter dem Deckmantel des Naturschutzes Marktabschottungspolitik betrieben wird. Wir fordern daher die nächste Bundesregierung – wer auch immer das sein möge – auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz Regelungen entsprechend den im Einzelfall bestehenden Problemen und Gefahren einheitlich umsetzt. Zum Wasserrecht. Besser dieses Gesetz als gar keines. Auch hier müssen wir eine Rechtszersplitterung verhindern. Gewässer machen nicht an Grenzen halt. Das gilt für Europa, wo man versucht, die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, und natürlich für die Bundesrepublik. Wir sind mit dem Wasserhaushaltsrecht nicht bis auf Punkt und Komma einverstanden; das machen wir in unserem Entschließungsantrag deutlich. Es war eine Zumutung, dass wir uns noch am Mittwoch mit 33 Änderungsanträgen befassen mussten. Einigkeit in der Großen Koalition kann ich hier nicht erkennen. Wir sind letztendlich froh, dass Sie sich bei den Geringfügigkeitsschwellen noch einmal besonnen und nachgebessert haben. Alles andere wäre für die Beurteilung der Grundwasserqualität nicht sachgerecht gewesen. Gewisse Änderungen betreffend die Regelungen zur Wasserkraft hätten Sie sich unserer Meinung nach sparen können. Hier haben Sie auf Kosten des Gewässerschutzes nicht standgehalten. Das ist bedauerlich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Zeit, in der wir uns ernsthaft um ein UGB kümmern werden.