Erlebte DDR-Geschichte: Zeitzeugen berichten
In: Forschungen zur DDR-Gesellschaft
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In: Forschungen zur DDR-Gesellschaft
In: Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F., 229,3
In: Volkswirtschaftliche Schriften 69
In: Wirtschaftsdienst: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik
ISSN: 0043-6275
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 43, Heft 1, S. 34-45
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 1/93
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 1, S. 34-45
ISSN: 0479-611X
"Das Vertragswerk von Maastricht verstößt in verschiedener Hinsicht gegen das föderative Prinzip und bedroht im speziellen die binnenföderalistische Struktur Deutschlands als des einzigen Bundesstaats innerhalb der zwölf Länder der Europäischen Gemeinschaft. Auch die deutsche kommunale Selbstverwaltung ist in Gefahr, ausgehebelt zu werden. Die Bezugnahme auf das Subsidiaritätsprinzip im Text des Vertrages und die Einrichtung eines Ausschusses der Regionen haben nicht viel mehr als kosmetischen Charakter. Neben einem Demokratiedefizit enthält der Vertrag ein Föderalismusdefizit, was in der deutschen Öffentlichkeit bisher noch nicht hinreichend erkannt wurde. Bei den in Maastricht gefaßten Beschlüssen zur Währungsunion (Einheitswährung und Europäische Zentralbank) wurden wichtige verfassungsmäßige, gesellschaftliche und ökonomische Voraussetzungen übersehen. Es wurde nicht berücksichtigt, daß eine auf Preisstabilität gerichtete Geldpolitik in entscheidender Weise von mehr als nur einem richtigen Zentralbankstatut abhängt. Die identitätsstiftende und gesellschaftlich stabilisierende Funktion, die aus verschiedenen Gründen im Fall der D-Mark eine besondere Rolle spielt, blieb ebenfalls unbeachtet. Der Maastrichter Vertragsentwurf ist in einem hohen Maße revisionsbedürftig. Die über eine Einheitswährung forciert angestrebte Einbindung Deutschlands führt eher zu einer Lähmung als zu einer Förderung der produktiven Kräfte Europas. Eine deutsche Einbindung ist auch ohne die Abschaffung der D-Mark möglich. Sie könnte auf eine Weise geschehen, die den in Europa und von Europa zu lösenden Problemen sowie der Notwendigkeit eines immer engeren Zusammenrückens der Europäer sehr viel besser gerecht würde, als es der in Maastricht eingeschlagene Weg erlauben würde. Aufgrund seiner inneren Unausgewogenheit birgt der Maastrichter Vertragsentwurf die nicht zu unterschätzende Gefahr, nationale Ressentiments zu wecken und damit letztlich der europäischen Sache zu schaden, der er eigentlich dienen sollte." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B1, S. 34-45
ISSN: 0479-611X
In: EG-Magazin, Heft 11, S. 30-31
ISSN: 0343-6667
In: Öffentliche Planung auf Landesebene: eine Analyse von Planungskonzepten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, S. 205-234
In dem Beitrag wird die Finanzplanung des Kantons Zürich analysiert. Zum besseren Verständnis werden zunächst einige Begriffe und die speziellen Rahmenbedingungen dieser Finanzplanung erläutert, um dann die Praxis der Finanzplanung zu untersuchen. Die wichtigsten Grundzüge und einige Details werden skizziert. Der Planungsprozeß wird beschrieben. Dann werden die Merkmale und Charakteristika des kantonalen Finanzplans eruiert und beleuchtet. Dazu werden (1) das Spektrum der Funktionen, denen der kantonale Finanzplan dient, (2) die Methoden, die ihm zugrunde liegen, (3) die ihn ausmachenden Bestandteile und (4) den aus alledem folgenden Typus dieses Finanzplans herausgearbeitet. (KW)