Der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln in Deutschland hat sich seit der Jahrtausendwende mehr als verfünffacht. 2017 wurde die Umsatzgrenze von 10 Mrd. Euro deutlich überschritten. Das politisch vorgegebene Ziel eines 20%-Anteils von Ökoflächen an den landwirtschaftlichen Nutzflächen insgesamt bleibt noch in weiter Ferne.
Die Nachfrage nach Lebensmitteln, die gemäß ökologischen Richtlinien erzeugt werden, wächst kontinuierlich. Die heimische Erzeugung kann mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Dafür stellen zu wenige Bauern auf eine ökologische Landwirtschaft um. Für die Marktversorgung in Deutschland waren deshalb 2010 zu ca. 50% Importe notwendig. Die deutschen Einfuhren von Bio-Waren haben sich innerhalb der letzten drei Jahre nahezu verdoppelt. Der Deutsche Bauernverband hat indessen zum klaren Ziel erklärt, den Wachstumsmarkt Bio-Nahrungsmittel nicht den Importeuren überlassen zu wollen; er fordert hierfür Verlässlichkeit bei agrarpolitischen Rahmenbedingungen sowie regionalen Bezugspartnerschaften.
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf Güter des Regelbedarfs und Grundbedarfsgüter werden in Wissenschaft und Politik heftig diskutiert. Die Zuordnung der einzelnen Güterbereiche wird immer komplexer und damit auch unverständlicher. Exemplarisch für die Problematik ist der Bereich Gastgewerbe und Ernährungswirtschaft. Matthias Balz plädiert für eine Vereinheitlichung bei gleichzeitiger Anhebung des ermäßigten Satzes auf 10%.
Die Finanzminister der 27 EU-Mitgliedstaaten haben bei ihrem Treffen am 10. März 2009 beschlossen, allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, ermäßigte Mehrwertsteuersätze unter anderem auch bei Restaurantdienstleistungen anzuwenden. Damit ist dies nunmehr für alle EU-Mitgliedstaaten erlaubt und nicht nur, wie bisher, für diejenigen, die erst in den letzten Jahren der Gemeinschaft beigetreten sind. Nach in Deutschland gegenwärtig geltendem Recht werden heute schon knapp 20% der Umsätze im Gaststättengewerbe mit dem ermäßigten Steuersatz von zurzeit 7% besteuert, darunter bei Umsätzen in Imbissstuben und in Restaurants mit Selbstbedienung. Denn für Umsätze in der so genannten Mitnahmegastronomie bzw. im Straßenverkauf gilt - wie grundsätzlich im Handel mit Nahrungsmitteln - der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%. Der Regelsatz von zurzeit 19% bezieht sich lediglich auf Umsätze mit Gastronomieleistungen in Gasträumen. Unter Wettbewerbsgesichtspunkten ist es nicht verständlich, warum in den verschiedenen Bereichen des Umsatzes mit Nahrungsmitteln unterschiedliche Steuersätze anzuwenden sind. Der Bundesregierung ist sicherlich zuzustimmen, dass eine Änderung des Status quo noch innerhalb der zu Ende gehenden Legislaturperiode zwar nur schwer vorgenommen werden kann. Aber zum nächsten möglichen Termin, 1. Januar 2010, sollte die Zeit genutzt werden, um mögliche Änderungsszenarien zu diskutieren und zu prüfen.
Die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche Politik sehen sich seit geraumer Zeit mit der Thematik von "Gammelfleisch-Skandalen" konfrontiert, wobei die im Sommer 2006 beanstandeten 1 500 t Fleisch 0,3 Promille der in Deutschland pro Jahr für den menschlichen Verzehr nachgefragten Fleischmengen darstellen. In diesem Beitrag wird ein Überblick über den deutschen Fleischmarkt gegeben und Entwicklungstendenzen aufgezeigt.