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18 Ergebnisse
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In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 78, Heft 2, S. 287
ISSN: 1613-7663
In: Europarecht, Band 58, Heft 1, S. 100-109
Das EuG hat in der Rs. Google Android die von der Kommission verhängte Milliardenstrafe gegen Google weitgehend bestätigt. Google hat demnach den Herstellern von Android-Mobilgeräten und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrig Beschränkungen gem. Art. 102 AEUV auferlegt, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken. Das Urteil erlaubt wertvolle Schlüsse in Bezug auf die Definition der relevanten Märkte in der Plattformökonomie und bringt gleichermaßen methodologische Fragen mit sich, die im folgenden Beitrag diskutiert werden.
In: Europarecht, Band 57, Heft 2, S. 253-270
Das Urteil des EuG in der Rs. Google Shopping ist ein wichtiger Etappensieg für die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Hiermit wurde der Beschluss der Europäischen Kommission, in dem das Verhalten von Google im Zusammenhang mit seinem Preisvergleichsdienst als wettbewerbswidrig gem. Art. 102 AEUV eingestuft wurde, im Wesentlichen bestätigt (bezgl. der Märkte für spezialisierte Preisvergleichsdienste). Mit dem Urteil liegt nunmehr eine Grundsatzentscheidung des EuG über die kartellrechtliche Einordnung einer Selbstbegünstigung durch marktbeherrschende Unternehmen vor. Das EuG verortet die Praktiken von Google nicht in der Essential-Facility-Doktrin, gleichwohl bezeichnet es Google als "Quasi-wesentliche-Einrichtung". Die Selbstbegünstigung durch Google wird vom EuG als Leveraging, das auf einer Ungleichbehandlung basiert, eingestuft. Mit dem Urteil geht überdies ein wichtiges Signal in Richtung des künftigen Digital Markets Act aus, durch den die Praktiken einer Selbstbegünstigung von Gatekeepern rigoros sanktioniert werden sollen.
SSRN
SSRN
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 10
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
SSRN
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Band 9, Heft 3, S. 339
ISSN: 2309-754X
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 9
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 2
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 5
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
eingereicht von: Ranjana Andrea Achleitner ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1469975
BASE
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Dürfen Flüchtlinge und Asylsuchende zwangsweise des Landes verwiesen werden? Nicht, wenn ein Refoulementverbot vorliegt. Das "klassische" Refoulementverbot verbietet die Verbringung von Betroffenen in Staaten, in denen ihnen Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung oder sogar die Tötung droht. Aber wie ist die Rechtslage bei anderen Menschenrechtsverletzungen? Der EGMR hat das Refoulementverbot bereits auf bestimmte schwerwiegende Missachtungen von Menschenrechten "erweitert" und Wertungen vorgenommen, die eine Ausdehnung auf weitere Grundrechte nahelegen. In Österreich wurde die aktuelle europäische Menschenrechtslage jedoch bisher nur teilweise aufgegriffen. Das Refoulementverbot muss hierzulande neu vermessen werden! Dieses Buch geht den Fragen nach: Welche Garantien der EMRK können nach neuer Rechtsprechung ein Refoulementverbot aktivieren?Welche vergleichbaren Schutzmechanismen bestehen im Unionsrecht?Wie ist die europäische Refoulementrechtslage im österr. Auslieferungs- und Fremdenrecht umgesetzt und welcher Handlungsbedarf besteht?