Humphrey, Michael, Die Weimarer Reformdiskussion über das Ehescheidungsrecht und das Zerrüttungsprinzip
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 125, Heft 1, S. 910-912
ISSN: 2304-4861
19 Ergebnisse
Sortierung:
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 125, Heft 1, S. 910-912
ISSN: 2304-4861
World Affairs Online
In: Studien zum internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht 36
In: Schriftenreihe Studien zum internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht 36
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F., 476
In: Rechtskultur Wissenschaft 11
Einstellung zur Ehescheidung.
Themen: Präferenz für eine Erleichterung oder Erschwerung der
Scheidungsmöglichkeiten; Einstellung zur Möglichkeit der Scheidung
aufgrund des Wunsches eines Ehepartners; Einstellung zum
Zerrüttungsprinzip versus Schuldprinzip; Beurteilung der
Wirtschaftsentwicklung (Katona-Fragen); Anzahl der Radiogeräte;
Zimmerzahl; Religiosität.
Demographie: Alter (klassiert); Geschlecht; Familienstand; Konfession;
Schulbildung; Berufsausbildung; Einkommen; Haushaltseinkommen;
Haushaltsgröße; Haushaltszusammensetzung; Haushaltungsvorstand;
Wohnsituation; Bundesland; Besitz langlebiger Wirtschaftsgüter.
Interviewerrating: Schichtzugehörigkeit des Befragten; Ortsgröße.
GESIS
In: Schriften zum Familien- und Erbrecht Band 12
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe "auf Lebenszeit" geschlossen. Handelt es sich dabei nur noch um einen Programmsatz? Erstmals untersucht eine Arbeit umfassend das Spannungsverhältnis zwischen dem Lebenszeitprinzip und der Scheidung.Ausgehend von den Regelungen des Kirchenrechts und der früheren Rechtsordnungen zeichnet die Arbeit die Entwicklung des Lebenszeitprinzips nach. Die Gesetzesentwicklung wird in den sozialen Kontext eingeordnet und der Bedeutungswandel des Lebenszeitprinzips dargestellt. Im Hauptteil des Werkes wird das aktuelle Ehe- und Scheidungs(folgen)recht auf die Vereinbarkeit mit dem Lebenszeitprinzip untersucht.Der Fokus der Begutachtung liegt auf dem Zerrüttungsprinzip sowie den Scheidungsfolgen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Abgerundet wird die Arbeit mit dem Blick auf die Vereinbarkeit gesellschaftlicher Alternativmodelle, z. B. die "Ehe auf Probe", mit dem Lebenszeitprinzip der Ehe
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 22, Heft 9, S. 1115-1130
ISSN: 0006-4416
Der Verfasser analysiert das neue Ehe- und Familienrecht unter Hervorhebung einzelner Kritikpunkte. Der Autor bemängelt, daß die "überkommene Eheauffassung" im Kern nicht geändert wurde, sondern lediglich eine formale, familienrechtliche Gleichstellung der Ehegatten neu geschaffen wurde. Besonderes Augenmerk richtet er auf die Auswirkungen der Reform auf die Gleichberechtigung der Frauen. So erläutert er Neuerungen wie das neue Namensrecht und das Prinzip der "Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen", das die veraltete gesetzlich vorgesehene Rollenverteilung in der Ehe ersetzen soll. Als Voraussetzung für die Gleichstellung der Frau hat sich auch die Notwendigkeit einer Scheidungsreform ergeben. Der Autor analysiert die zwei wichtigsten Änderungen: das Zerrüttungsprinzip und den Versorgungsausgleich, wodurch die Versorgung des schwächeren Ehepartners unabhängig von der Schuldfrage gesichert werden soll. Er untersucht weiterhin die Auswirkungen der Reform auf Länge, Komplexität und Kosten des Verfahrens und beurteilt die Folgen für die Ehepartner sowie die Stellung der Frau nach diesem Reformgesetz.
Einstellung zu innen-, verteidigungs- und außenpolitischen
Fragen.
Themen: Vergleich der eigenen wirtschaftlichen Lage mit der des Jahres
1939; Beurteilung der Bemühungen Frankreichs um die deutsch-französische
Zusammenarbeit; Einstellung zu einer Beteiligung der BRD an der
Verteidigung Europas, zu einer starken nationalen Partei und zu einer
Führungsrolle der BRD in Europa; Einstellung zu Ehescheidung und
befürwortetes Ehescheidungsrecht: Zerrüttungsprinzip oder Schuldprinzip;
Einstellung zur Wiederbewaffnung und zu einem Berufsheer oder
Freiwilligenheer; Einstellung zu den
Anti-Wiederbewaffnungsdemonstrationen; Wehrbereitschaft; eigene
Wehrtauglichkeit (bei Männern); Mitgliedschaft in Vereinen,
Organisationen, Gewerkschaften oder einer Partei; Parteipräferenz;
Selbsteinschätzung der Schichtzugehörigkeit; Religiosität.
Demographie: Alter (klassiert); Geschlecht; Familienstand; Konfession;
Schulbildung; Beruf; Einkommen; Haushaltseinkommen;
Haushaltungsvorstand; Bundesland; regionale Herkunft; Flüchtlingsstatus.
Interviewerrating: Schichtzugehörigkeit und Kooperationsbereitschaft
des Befragten; Ortsgröße.
Zusätzlich wurden verkodet: Anzahl der Kontaktversuche;
Intervieweridentifikation.
GESIS
In: Grundlagentexte soziale Berufe
Die Familie als Lebensform ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wir selbst erleben einen Rückgang der Eheschließungen, den Anstieg der Ehescheidungen, Geburtenrückgang und die Zunahme von kinderlosen Ehen sowie von Alleinerziehenden und nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Damit korrespondieren wichtige Reformen im Familien- und Jugendrecht. So wurden das gesetzliche Leitbild der Hausfrauenehe abgelöst, das Namensrecht geändert und das rechtliche Verhältnis von Eltern und Kindern umgestaltet. Das Zerrüttungsprinzip löste im Scheidungsrecht das Schuldprinzip ab und ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern für die Kinder nach der Scheidung wurde ermöglicht. Seit 1991 gilt außerdem ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dieses Lehrbuch gibt einen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge, Themen und Fragestellungen gesellschaftlicher und rechtlicher Aspekte der Familie. Welcher Dynamik ist das Familiensystem unterworfen, welche tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen haben den Wandel der Familie verursacht und welcher systematische Zusammenhang besteht zwischen der Familie und dem Recht? Das Buch vermittelt einen Überblick über die Vielfalt der familiären Probleme und deren Veränderungstendenzen, es ermöglicht aber auch, an konkreten Beispielen die Interdependenz von sozialen Problemen und juristischen Regularien nachzuvollziehen.