Eine Analyse weiblicher Flüchtlingsschicksale: zur Lebenssituation weiblicher Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea am Beispiel des Aufnahmeortes Khartoum
Im September 1999 verkündete das Amt des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) die weltweite Inkraftsetzung der Aufhebungsklausel des UN-Hilfsprogramms (Cessation Clause) sowie die Beendigung des Flüchtlingsstatus für die äthiopischen Flüchtlinge. Die Arbeit untersucht die Lebenssituation weiblicher Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea in Khartoum nach der UNHCR- Aufhebungsklausel. Die Forschungsarbeit wurde in Khartoum ausgeführt. Die Datenerhebung erfolgte von Juli 2002 bis Januar 2003 und von Januar bis April 2005. Zwei Hauptuntersuchungen würden durchgeführt: Eine Interviewstudie mit 120 weiblichen Flüchtlingen aus Eritrea und aus Äthiopien in Khartoum sowie 13 ExpertInneninterviews. Eine intensive Auswertung wurde durchgeführt, um die Untersuchungsdaten mit Hilfe der "strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse" nach Mayring (1996) zu analysieren.Die Studie kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:Die weiblichen Flüchtlinge aus Äthiopien und Eritrea in Khartoum sind mit geschlechtsspezifischen Schwierigkeiten und Hindernissen in jeder Phase der Flucht (Vorflucht-Flucht-Nachflucht) konfrontiert. Ihre Lage bzw. die Lebenssituation hat sich aufgrund der Aufhebung des UN-Hilfsprogramms sowie der Beendigung des Flüchtlingsstatus sehr verschlechtert und ist unsicherer geworden. Die Mehrheit der Frauen leidet sehr an begrenzten finanziellen Mitteln, fehlenden Arbeitsgenehmigungen, massiven Zugangsbarrieren im Hinblick auf billige Unterkünfte, medizinischer Versorgung sowie Chancen im Bildungswesen für sich und ihre Kinder und allgemein wegen der unsicheren Aufenthaltssituation. Aus der Studie ergeben sich eine Reihe von sozialwissenschaftlichen und politischen Empfehlungen. Es wird politisches Handeln auf mehreren Ebenen vorgeschlagen, um zu einer Verminderung der weiblichen Flüchtlingsproblematik beizutragen. Die Politik sollte anstreben, weiblichen Flüchtlingen besondere Schutz- und Überlebensmöglichkeiten zu bieten.