Wandelbarkeit der Rechtsgestaltung
In: Forschungen aus Staat und Recht; Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft, S. 149-158
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In: Forschungen aus Staat und Recht; Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft, S. 149-158
In: Texte +[und] Thesen 212
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 20, S. 1241-1242
ISSN: 2194-4202
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 42, Heft 1, S. 173-174
ISSN: 0023-2653
In: Sozialtheorie
Der Antisemitismus ist ein gleichermaßen langlebiges wie veränderbares Phänomen der Ausgrenzung. Seine inhomogene Verbreitung über unterschiedliche Milieus, Communities, Kommunikationsräume und Zeitverläufe hinweg verdeutlicht diesen Befund. Um die (Dis-)Kontinuitäten und Wandelbarkeiten des Antisemitismus fassbar machen zu können, entwickelt Oliver Marusczyk eine prozessorientierte Theorie antisemitischer Grenzziehungen. Zu diesem Zweck kombiniert er in innovativer Form das kultursoziologische Grenzziehungsparadigma mit der Intersektionalitätsforschung und leistet damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Wiederannäherung von Antisemitismusforschung und soziologischer Ungleichheitsforschung.
In: Sozialtheorie
Der Antisemitismus ist ein gleichermaßen langlebiges wie veränderbares Phänomen der Ausgrenzung. Seine inhomogene Verbreitung über unterschiedliche Milieus, Communities, Kommunikationsräume und Zeitverläufe hinweg verdeutlicht diesen Befund. Um die (Dis-)Kontinuitäten und Wandelbarkeiten des Antisemitismus fassbar machen zu können, entwickelt Oliver Marusczyk eine prozessorientierte Theorie antisemitischer Grenzziehungen. Zu diesem Zweck kombiniert er in innovativer Form das kultursoziologische Grenzziehungsparadigma mit der Intersektionalitätsforschung und leistet damit nicht zuletzt einen Beitrag zur Wiederannäherung von Antisemitismusforschung und soziologischer Ungleichheitsforschung
In: Zeichen der Zeit Band 2
In: Technikgeschichte, Band 88, Heft 3, S. 251-286
Der Übergang ins Industriezeitalter basierte auf einer neuartigen Nutzung von Rohstoffen: Steinkohle ersetzte Holz als Brennstoff; Eisen und Stahl stiegen zu neuen Schlüsselressourcen auf. Dieses klassische, materielle Industriali- sierungsverständnis haben technik- und umwelthistorische Forschungen in den letzten Jahren revidiert und differenziert. Sie sensibilisierten für regional und sektoral geprägte Industrialisierungspfade, die ein breites Panorama verschiedener Stoffe und Materialien repräsentierten und mitbedingten. Allerdings wurde noch nicht systematisch untersucht, welche Bedeutung der traditionellen Universalressource Holz im Industrialisierungsprozess zukam. In der Phase der deutschen Hochindustrialisierung war Holz als Brenn- ebenso wie als Werkstoff allgegenwärtig; Holzforschung und chemische Industrie entwickelten den Stoff zum innovativen Industrierohstoff (z.B. Zellulose u. Faserstoffe) weiter. Im ersten Teil gibt der Beitrag einen Überblick über die Bedeutung von Holz in verschiedenen Bereichen der Holzverarbeitung und Holzanwendung um 1900. Im zweiten Teil rücken zwei Gewerbezweige in den Fokus, die mit Blick auf die Persistenz und Wandelbarkeit hölzerner Werkstoffe unterschied- liche Dynamiken aufzeigen: Zunächst geht es um neue Konjunkturen imprä- gnierter Bahnschwellen aus Holz im Eisenbahnoberbau; anschließend stehen Holzanwendungen im traditionellen Mühlen- und Wasserbau im Blickfeld. Die beiden Fallstudien legen ein weit gefächertes Tableau holzspezifischer Technikkulturen im Industriezeitalter frei. Auf diese Weise trägt der Beitrag zu einem differenzierten Verständnis der stofflichen Dimensionen der Indus- trialisierung bei und präzisiert das Verhältnis von Alt und Neu inmitten dieser industriellen Transformationsphase.
In: Beiträge zur Geschichte der Philosophie und Theologie des Mittelalters N.F., 62
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 63, Heft 24, S. 17-20
ISSN: 2194-3621
"Im Beitrag skizziert die Autorin, wie durch die Regulierung des Religiösen in modernen säkularen Gesellschaften der dynamische Charakter und die Wandelbarkeit von Religionen aus dem Blick gerät." (Autorenreferat)
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 18, Heft 2, S. 18-18
ISSN: 2197-621X
Krankenhäuser entwickeln sich zunehmend in Richtung intersektoraler ganzheitlicher Gesundheitsdienstleister. Der ökonomische Druck erfordert zudem organisatorische Wandelbarkeit. Was fehlt, ist eine IT, die diese Herausforderungen abbildet und den Anwenderbedürfnissen entspricht.
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 482
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.InhaltsübersichtEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht – Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht – Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund – Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung
In: Critica diabolis 308
Massgebliche Teile der amerikanischen Fernseh- und Zeitungsredaktionen haben sich einer Weltanschauung verschrieben, die Juden zu Repräsentanten eines ?Systems weisser Herrschaft? und Israel zum ?kolonialistischen Siedlerstaat? macht. Hieraus folgt nicht nur eine Unfähigkeit, die Virulenz und die Wandelbarkeit des Antisemitismus zu erkennen, sondern dessen Umdeutung in eine Form postkolonialen Widerstandes. (Verlagsinformation)
In: Untersuchungen zum Europäischen Privatrecht - Band 21
Hauptbeschreibung: Ziel der Arbeit von Ole Kramp ist es, in einer rechtshistorischen Betrachtung die Entwicklung der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen herauszuarbeiten und diese in einer rechtsvergleichenden Analyse in einen europäischen Kontext einzuordnen. Ausgangspunkte bilden hierbei das römische und kanonische Eherecht als Basis einer in Europa tradierten Rechtsüberzeugung. Am Beispiel Deutschlands wird in einer historischen Rückschau die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts dargestellt und dabei insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung
In: Wandel des Staates im Kontext europäischer und internationaler Integration: Tagung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität und des Vereins Kieler Doctores Iuris e.V., S. 71-98
Um die Legitimität von Herrschaftsgewalt im europäischen Mehrebenensystem beurteilen zu können, wird einleitend die in Deutschland maßgebliche Legitimationskonzeption aufgearbeitet. Das Konzept demokratischer Legitimation von Bundesverfassungsgericht und Staatsrechtslehre wird auf supranationale Herrschaftsgewalt angewendet, wobei das Fehlen demokratischer Legitimität auf supranationaler Ebene deutlich wird. Vor diesem Hintergrund wird nach Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Legitimationskonzepts gefragt. Wandelbarkeit und Funktionalität des Legitimitätsbegriffs werden deutlich gemacht. Mit der supranationalen Herrschaftsgewalt auf dem Gebiet der Rechtsetzung entstehen im europäischen Mehrebenensystem neue Bezugsgrößen. Am Beispiel von Europol werden Grundzüge eines neuen Legitimationsmodells sichtbar gemacht. (ICE2)