Notwendigkeit und Struktur eines Verwaltungsgesellschaftsrechts
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 29, Heft 3, S. 309-322
ISSN: 0042-4498
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In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 29, Heft 3, S. 309-322
ISSN: 0042-4498
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 35, Heft 4, S. 463-490
ISSN: 0042-4498
In: Nomos-Universitätsschriften
In: Recht 165
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 288
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 120, Heft 4, S. 595-630
ISSN: 0003-8911
World Affairs Online
In: Jus publicum Band 93
Die von einer Euphorie der Ausgliederung geprägte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlässigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht öffentlicher Unternehmen, also verselbständigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um »öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten« (§ 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfüllen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven für die Rechtsformgestaltung öffentlicher Unternehmen. Außerdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfügbare Kanon öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu können, werden im dritten Teil Lösungsansätze präsentiert.Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor plädiert für eine Konturierung einer eigenständigen Rechtsform öffentlicher Unternehmen auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren mögliche Organisationsstruktur.
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1449
Vermehrt gehen Kommunen dazu über, Verwaltungsaufgaben in privatrechtlichen Organisationsformen zu erfüllen. Die Gemeindeordnungen sehen allerdings vor, dass sie hierbei einen angemessenen Einfluss auf diese Unternehmen sicherstellen (sog. Ingerenz). Häufig führt dies insbesondere bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zu Konflikten mit spezifisch gesellschaftsrechtlichen Logiken. Dadurch kommt es sowohl im Gründungsstadium als auch während der Unternehmensführung zu Regimekollisionen. In diesem Spannungsfeld untersucht der Verfasser die Rechtsstellung der Gemeindevertreter in den Organen privatrechtlicher Gesellschaftsformen. Er stellt dar, dass die Pflicht zur Wahrung des Wohls der von ihnen vertretenen Kommunen vielfach den Gesellschaftsinteressen entgegensteht und entwickelt unter Rückgriff auf das Urteil des BVerfG vom 07.11.2017 (Az.: 2 BvE 2/11) ein »modifiziertes Verwaltungsgesellschaftsrecht« zur Lösung ingerenzbedingter Regimekollisionen. / »Obligations and Conflicts of Duties of Municipal Representatives. About the Legal Status of Municipal Representatives in the Bodies of Forms of Organization under Private Law« -- If municipalities perform administrative tasks in forms of organization under private law, they are obliged under municipal law to ensure comprehensive rights of influence and control over these companies. This often leads to frictions with corporate law, which is oriented towards private autonomy. In this context, the position of municipal representatives in the organs of private law corporate forms is particularly conflict prone. The author develops a solution for these regime collisions.
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 1532
Der im Jahr 2017 neugefasste Art. 90 GG, der nun die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen festlegt, erlaubt dem Bund, sich für die Verwaltung der Bundesautobahnen einer Gesellschaft privaten Rechts zu bedienen. Aber was bedeutet es, dass diese Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht? Nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive handelt es sich um eine juristische Person. Das Grundgesetz erklärt diese Person im Rahmen der Bundesverwaltung der Bundesautobahnen zu unveräußerlichem Eigentum des Bundes. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass sich dieses Eigentum nicht im Innehalten der Anteile an der Gesellschaft erschöpft. Die Autorin ermittelt die neuen Verfassungsvorgaben für die Bundesverwaltung der Bundesautobahnen, für die "Gesellschaft privaten Rechts" und für das Eigentum des Bundes an dieser. Das Eigentum nach Art. 90 Abs. 2 S. 3 GG n.F. wird u.a. nach Rechtsnatur, Begriff, Inhalt und in Wechselwirkung mit den folgenden Sätzen des Art. 90 Abs. 2 GG n.F. konkretisiert
In: Jus Internationale et Europaeum 155
In: Mohr Siebeck eBooks
In: Rechtswissenschaft
Das Verfahren vor dem IGH in der Sache Jurisdictional Immunities of the State findet seinen Ursprung im Ferrini-Verfahren. In diesem Verfahren fällt die Vornahme der Verletzungshandlungen und deren richterliche Beurteilung zeitlich weit auseinander. Daher befasst sich der IGH mit den Grundsätzen intertemporaler Rechtsanwendung. Die entscheidende Frage des Ferrini-Verfahrens ist, ob es dem Verletzerstaat nach Maßgabe des anwendbaren Rechts im Falle einer schweren Menschenrechtsverletzung verwehrt ist, sich auf die Staatenimmunität zu berufen. In der Annahme, dass die Staatenimmunität prozessualer Natur ist, muss die Frage nach dem Vorliegen einer Staatenimmunitätsausnahme anhand des Prozessrechts beantwortet werden, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung gilt. Nadine Otz analysiert das Völkergewohnheitsrecht und zeigt, dass sich eine solche Annahme nach damaligem Stand des Völkerrechts nicht ausmachen lässt. In Anbetracht dieser unzureichenden Rechtslage sucht sie nach alternativen Schutz- und Entschädigungsmechanismen, um es Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen, zivilrechtliche Entschädigung zu erhalten.
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
In: Beiträge zum Kartellrecht
Die Frage nach einer Haftung des Staates stellt sich immer dann, wenn rechtswidriges Handeln staatlicher Organe zu einer Beeinträchtigung führt, die nicht allein durch den Primärrechtsschutz ausgeräumt werden kann. Insbesondere im Fall der fehlerhaft ausgeübten Fusionskontrolle hat die Antwort auf diese Frage große Bedeutung für alle Beteiligten. Basierend auf einem integriert-rechtsvergleichenden Ansatz, analysiert Simon Weise die dogmatischen Grundlagen des deutschen sowie des europäischen Staatshaftungsrechts und entwickelt daraus Haftungsmodelle für Fehler des Bundeskartellamtes und der Europäischen Kommission. Neben der umfassenden Begründung von Grund und Grenze der jeweiligen Staatshaftung entwickelt der Autor konkrete Rahmenbedingungen für den Sekundärrechtsschutz in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union im Bereich der Fusionskontrolle.
In: Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht 129
Der Staat und seine Untergliederungen beteiligen sich häufig durch Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung am Privatrechtsverkehr. Dies führt immer wieder zu Konflikten mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben aus dem Verfassungs-, Haushalts- und Beamtenrecht, aber auch aus dem kommunalen Wirtschaftsrecht. Wie die konkurrierenden Regelungsregime aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden können, ist Gegenstand einer anhaltenden Diskussion zwischen Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht. Der vorliegende Band erschließt den aktuellen Forschungsstand in Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigt zukünftige Entwicklungsperspektiven auf. Im Einzelnen erörtert werden die Rolle von Aktiengesellschaften in der Corporate Governance des Staates, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Einwirkungen auf das Kapitalgesellschaftsrecht, der Pflichtenrahmen für Vertreter von Gebietskörperschaften in Aufsichts- oder Verwaltungsrat, die Rolle des Staates als Konzernspitze, die Public Corporate Governance Kodizes, die Golden-Shares-Rechtsprechung des EuGH zur unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit sowie spezialgesetzliche Aktiengesellschaften schweizerischer Provenienz.InhaltsübersichtHans-Ueli Vogt: Öffentlich-rechtliche Organisationsform vs. staatliche Beteiligung an einer Aktiengesellschaft – Prolegomena zum »Staat als Aktionär«: Die Rolle von Aktiengesellschaften in der Corporate Governance des Staates . Diskussion (Sebastian Brehm) – Michael Holoubek: Der Staat als Aktionär – Verfassungsrechtliche Vorgaben aus österreichischer Sicht – Thomas Mann: Der Staat als Aktionär – Öffentlich-rechtliche Besonderheiten in Deutschland . Diskussion (Sophie Natlacen) – Michael Gruber: Der Beamte als Aufsichtsratsmitglied – Klaus Ulrich Schmolke: Vertreter von Gebietskörperschaften im Aufsichtsrat – Fragen der Information, Verschwiegenheit und Bewältigung von Interessenkonflikten . Diskussion (Florian Ebner/Alexander Leohnartsberger) – Walter Bayer: Der Staat als Spitze eines Konzerns – Was kann das Aktiengesetz leisten? – Peter V. Kunz: Staatsbeteiligungen und ausgewählte Verantwortlichkeiten . Diskussion (Veronika Kubasta/Sebastian Brehm) – Susanne Kalss: Der Bundes Public Corporate Governance Kodex . Diskussion (Veronika Kubasta) – Jessica Schmidt: VW and Beyond – Christoph B. Bühler: Spezialgesetzliche Aktiengesellschaften – Regelungsanliegen und -instrumente . Diskussion (Veronika Kubasta/Sophie Natlacen)