Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 3848
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 3848
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 73, Heft 9, S. 575-576
ISSN: 2194-4202
In: Jahrbuch Terrorismus, S. 265-273
ISSN: 2512-6040
World Affairs Online
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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 4, S. 226-227
ISSN: 2194-4202
In: Jedermanns Bücherei
In: Abt. Rechts- und Sozialwissenschaft [10]
In: Grundzüge des Bürgerlichen Rechts 1
In: Cooperation and conflict: journal of the Nordic International Studies Association, Band 43, Heft 2, S. 185-219
ISSN: 0010-8367
World Affairs Online
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 30, Heft 19, S. D530-D538
World Affairs Online
In: Schriftenreihe des Verbands der Metallindustrie Baden-Württemberg Stuttgart 14
In: Mitgliederversammlung 1981
Das Konditionalitätsprinzip hat sich in der Europäischen Union von einem Element ihrer auswärtigen Politik zu einem Instrument der Governance in der EU entwickelt. Dabei können verschiedene Typen der Konditionalität in der EU unterschieden werden: a) die Eintrittskonditionalität; b) die Governance-Konditionalität, die mit Hilfe der europäischen Ausgabenpolitiken gesteuert wird, und c) die Hebelkonditionalität, mit der verschiedene Politikbereiche miteinander verknüpft werden. Gegenwärtig ist insbesondere die Hebelkonditionalität heftig umstritten. Diesem Typus ist auch die Rechtsstaatskonditionalität zuzuordnen. Um angesichts dieser Konflikte das Konditionalitätsprinzip als Instrument europäischer Governance zu festigen, sollte sich die Europäische Union auf verschiedene Anpassungen des Prinzips verständigen. Hierzu gehören die Verankerung des Konditionalitätsprinzips in den europäischen Verträgen und darauf aufbauend die Konkretisierung der Anwendung des Prinzips im europäischen Sekundärrecht. Darüber hinaus sollte die Verpflichtung zur Umsetzung von vereinbarten Konditionalitäten auf der gleichen politischen Entscheidungsebene und in enger Zusammenarbeit zwischen der EU als Konditionalitätsanbieter und dem jeweiligen Konditionalitätsnehmer erfolgen. (Autorenreferat)