Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU und Europäischer Stabilitätsmechanismus: Ausgewählte Fragen
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 20, Heft 2, S. 124-136
ISSN: 1613-754X
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In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 20, Heft 2, S. 124-136
ISSN: 1613-754X
Seit Beginn der Finanzkrise in der EU wächst der Druck auf die europäischen Institutionen, eine geeignete Strategie zur Krisenbewältigung zu entwickeln. Die EU reagierte mit der Ausschüttung von Rettungshilfen an die Krisenländer und verfestigte diese durch die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Jedoch wuchs mit Verwirklichung dieser EU-Krisenpolitik und besonders mit Gründung der dauerhaften Institution ESM der Unmut innerhalb der europäischen Bevölkerung über demokratische Defizite bei der Entscheidung über stetig wachsende Rettungspakete und die sich stetig ausweitende Macht Brüsseler Institutionen. Doch die Anwendung von demokratischen Grundsätzen und das Treffen von schnellen, effektiven Entscheidungen schließen sich scheinbar gegenseitig aus. Sind die demokratischen Institutionen und die empfundene "Langsamkeit" ihrer Verfahren den heutigen finanzpolitischen Herausforderungen noch gewachsen? Dieser Frage sowie der Untersuchung der demokratischen Legitimation der EU und des ESM soll in diesem Buch auf den Grund gegangen werden.
In: Freiburger rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band 17
In: Beiträge zum internationalen und europäischen öffentlichen Recht Band 2
Der Fiskalpakt und der ESM-Vertrag sind zur Überwindung der Krise nicht zielführend. Kurzfristig dürfte der Fiskalpakt das Vertrauen in die Stabilität des Euroraums schwächen, da seine Umsetzung die Konjunktur dämpft. Das strukturelle Defizit ist zudem nicht eindeutig zu messen und eine darauf gerichtete Fiskalpolitik wirkt tendenziell prozyklisch. Die im Fiskalpakt implizit festgeschriebene langfristige Schuldenstandsquote von rund 30 Prozent hat keine ökonomische Rechtfertigung. Auch der ESM wird die Lage nicht beruhigen. Er ist vom Volumen her zu gering und einzelne Regelungen, wie die Ausstattung von Staatsanleihen mit Umschuldungsklauseln, würden Renditedifferentiale am Markt für Staatsanleihen zementieren. Künftige Krisen können beide Vertragswerke nicht verhindern, da sie zu eng auf die Verschuldung des Staates gerichtet sind. Eine erfolgreiche Strategie zur Überwindung der Krise im Euroraum muss Konsolidierung, Wachstum und den Abbau der Leistungsbilanzungleichgewichte verbinden. Von herausragender Bedeutung ist es gegenwärtig, das Vertrauen wiederherzustellen, beispielsweise, indem die Regierungen mittels eines Schuldentilgungsfonds Garantien für Staatsanleihen übernehmen. Dann werden sich die Krisensymptome des hohen Refinanzierungsbedarfs der Banken in den Krisenländern und der immens gestiegenen TARGET2-Salden zwischen den nationalen Zentralbanken des Eurosystems zurückbilden, so dass die Geldpolitik eine expansive Wirkung entfalten kann, die den restriktiven Impulsen der fiskalischen Konsolidierungspolitik entgegenwirkt. ; The fiscal compact and the ESM treaty will not be able to play a role in overcoming the current crisis in the euro area nor in preventing future crises. In the short run, the fiscal compact is likely to reduce confidence in the stability of the euro area as its implementation dampens economic activity. Furthermore, the structural deficit cannot be measured with accuracy and focusing on it tends to make fiscal policy pro-cyclical. Implicitly, the fiscal compact codifies a long-term debt ratio of around 30 % which lacks economic justification. The ESM does not have sufficient means to inspire confidence and certain regulations in the ESM treaty, such as collective action clauses, reinforce the yield differentials in the euro area. To overcome the current crisis, fiscal consolidation must be combined with a growth strategy and measures to reduce current account imbalances in the euro area. It is of utmost importance to regain the confidence of market participants, for example, by establishing a jointly guaranteed debt redemption fund. Once confidence is regained, the crisis symptoms of high central bank borrowing by banks in the crisis countries and enormous TARGET2-balances will abate and monetary policy can be effectively expansionary, thus counteracting the restrictive effects of fiscal consolidation.
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In: Freiburger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band 17
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bildet eine der zentralen Maßnahmen zur Bewältigung der sogenannten Eurokrise und wirft grundlegende Fragen des Europa- und des Verfassungsrechts auf. Lena Ketterer stellt seine Entstehung in den Kontext der Rettungspolitik der Jahre 2010 bis 2014 und analysiert die erforderliche Änderung der Europäischen Verträge sowie den völkerrechtlichen ESM-Vertrag im Hinblick auf die Gesetzesvorbehalte des Europa-Artikels (Art. 23 Abs. 1 GG). Bedurfte die Änderung der Europäischen Verträge und der völkerrechtliche ESM-Vertrag eines Zustimmungsgesetzes mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat? Bei der Erörterung dieser Frage wird der Anwendungsbereich des Europa-Artikels neu definiert.
In: Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht 7
Gemeinnützigen Körperschaften werden in Deutschland zahlreiche Privilegien gewährt, wie z.B. Steuervorteile und Gebührenbefreiungen. Diese Besserstellungen im Vergleich zu gewerblichen Anbietern sozialer Dienstleistungen sind tatbestandlich als verbotene Beihilfen i.S.v. Art. 87 Abs. 1 EGV zu qualifizieren. Die EU-Kommission hat daher in der Vergangenheit auch öfter Bestrebungen gezeigt, das sogenannte Gemeinnützigkeitsrecht zu beschneiden. Dabei hat die Kommission jedoch die Besonderheiten personenbezogener sozialer Dienstleistungen, die gemeinnützige Körperschaften erbringen, vernachlässigt und gleichzeitig die Herkunft und Qualität der gewährten Privilegien übersehen. Der Autor weist nach, dass die Charakteristika personenbezogener sozialer Dienstleistungen, zu deren Gunsten die Besserstellungen gewährt werden, dazu führen, sie zur Kultur und zum kulturellen Erbe zugehörig zu betrachten. Eine Rechtfertigung dieser Privilegien über Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV ist daher möglich. Um dieses Ergebnis zu erzielen, bedient sich der Autor nicht nur der herkömmlichen Auslegungsmethoden, sondern wendet auch als resultatunterstützendes Argument die Ökonomische Analyse des Rechts an
In: Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht 7
In: Neue Staatswissenschaften 17
In: Neue Staatswissenschaften 17
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSKS) bilden die Eckpfeiler einer Fiskalunion, die eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets abwenden und künftigen Krisen vorbeugen soll. Stefan Pilz analysiert, ob das Konglomerat aus eingerichteten Finanzhilfemechanismen und einer verstärkten Steuerung der nationalen Haushaltspolitik einen schleichenden Wandel des Grundsatzes der mitgliedstaatlichen Eigenverantwortlichkeit im Bereich der Wirtschaftspolitik bedeutet und hierin ein Prozess des Übergangs zu einer Union gesehen werden muss, die auch insoweit nach bundesstaatlichen Grundsätzen organisiert ist. Die Einordnung der solidarischen Finanzhilfen des ESM in die Formen des solidarischen Beistands föderaler Systeme sowie die primärrechtlich verankerte Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu solidarischem Beistand bilden zusammen mit der demokratischen Legitimation dieser Finanzhilfen die zentralen Themen dieses Bandes.
. "Eurobonds" werden in den Verträgen nicht erwähnt. Hier fangen die Probleme also bereits an. Auf der Suche nach Kompetenzgrundlagen für die Einrichtung von Eurobonds wäre denkbar, Gebrauch von den dem Rat in Art. 136 AEUV übertragenen Befugnissen zu machen oder alternativ dazu Art. 352 mit Art. 133 und 136 AEUV heranzuziehen. Diese Bestimmungen sind jedenfalls vom Europäischen Parlament im Brok/Gualtieri-Bericht im März 2011 als in den Verträgen vorgesehene Möglichkeiten zur Einrichtung eines ständigen Stabilitätsmechanismus erörtert worden. .
BASE
In: Schriften zum Finanzrecht und Währungsrecht Band 3