Mediennutzung und Verstaendlichkeit
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 32, S. 1-3
ISSN: 0342-5746
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In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 32, S. 1-3
ISSN: 0342-5746
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Heft 4, S. 253-255
ISSN: 2309-754X
In: Universitätsdrucke Göttingen
Gibt es ein Recht auf verständliche Gesetze? Diese Frage bildet den Ausgangspunkt der Arbeit. Auf dem Weg zu der Antwort wird klar, wie schwer es wäre, ein solches Recht zu erfüllen und wie besonders das Verhältnis zwischen Recht und Sprache ist. Formeln und Hinweise zum Verfassen verständlicher Texte fi nden ihre Grenzen in der Komplexität der zu regelnden Materie. Wo Bestimmtheit zwingend erscheint, um Akzeptanz zu erreichen, bietet Sprache Vagheit. Gerichtliche Entscheidungen sind für Fachleute schwer und für Laien kaum vorherzusehen. Noch komplexer werden diese Fragestellungen und Herausforderungen, wenn der Aspekt der Mehrsprachigkeit ins Spiel kommt. Dann muss übersetzt werden. Dabei sind Fehler wahrscheinlich und Unklarheiten nicht zu vermeiden. Die Fassungen weichen zwingend voneinander ab, sind aber, jedenfalls im Europarecht, gleichermaßen verbindlich. Wie kann in der Rechtsanwendung mit diesen Bedeutungsunterschieden umgegangen werden? Soll es eine Fassung geben, die im Zweifel vorrangig ist; soll die Mehrheit der Fassungen entscheidend sein? Solche Lösungen würden bedeuten, dass sich der Bürger nicht auf seine Sprachfassung verlassen kann. Wie mit diesem Widerspruch umgegangen werden kann, zeigt der zweite Teil der Arbeit.
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 189, S. 43-46
ISSN: 0170-4613
In: Beiträge zur Sprachwissenschaft 2
In: Themenfeld Rechtslinguistik
A lack of consent about legal terms and concepts is not just a communication problem, but may also be viewed as a problem of the definition of legal terms and concepts.This paper starts by discussing several reader text models, and goes on to introducing the concept of the open text. This concept helps to analyse contexts in which, apart from texts, the definitions of legal concepts and terms (for example "legal text", " legal lan-guage" or "legal comprehensibility") are generated during complex, dynamic and ideally democratic interactions. A unilateral act of definition does not only assign certain mean-ings, rules of interpretation, or authorisation of executive action to legal terms, but also ademocratic assumptions about political participation. In this constellation, individuals will always be subjected to the intentions of others, namely those who exert all power, influence and control over the very definition of legal key terms and concepts.
BASE
In: Rechtslinguistik 7
In: VS Research
Der vorliegende Beitrag untersucht aus interaktionslinguistischer Perspektive, wie Prinzipien deliberativer Demokratie in den Schlichtungsgesprächen zu Stuttgart 21 umgesetzt wurden. Wir konzentrieren uns dabei auf Interventionen, in denen der Schlichter Heiner Geißler die Wahrung von Verständlichkeit und Interessen der Bürger/-innen anmahnt, sowie Verletzungen der Wahrheitsnorm sanktioniert. Wir zeigen, wie Bürger/-innen sowie Normen und Werte rhetorisch als Ressource für das Einhalten von Verfahrensregeln genutzt werden, aber auch den Interessen des Schlichters selbst dienen. Dabei werden die Verfahrenswerte nicht immer einheitlich priorisiert. Die zugrunde liegende politische Diskussion wird zu Gunsten der Durchsetzung des Konstrukts 'Faktenschlichtung' ausgeklammert.
BASE
In: Korpuslinguistik und interdisziplinäre Perspektiven auf Sprache Bd. 7