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452 Ergebnisse
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In: Monographien zur rechtswissenschaftlichen Forschung
In: Öffentliches Recht 6
In: Verfassungstheoretische Gespräche Band 1
Es ist Aufgabe der Verfassungstheorie, das Grundgesetz immer wieder neu und anders zu lesen. Gerade in Zeiten vermeintlicher Alternativlosigkeit ist es wichtig, verfassungsrechtlich zugespitzt zu argumentieren. Andernfalls werden wir nicht in der Lage sein, die sozialen und politischen, ökologischen und ökonomischen, technischen und kommunikativen Herausforderungen anzunehmen, vor denen wir heute stehen. Eine undogmatische und interdisziplinäre Verfassungstheorie versteht das Grundgesetz als eine Assemblage aus heterogenen Regelungen und diversen Regelungskomplexen, die zugespitzte Interpretationen und Erklärungen herausfordern. Es gibt daher keine Verfassungstheorie ohne Eigenschaften! Dies sollen die verfassungstheoretischen Diskussionen über die Verfassung der Natur, die Ästhetik der Verfassung, die Verteidigung unserer liberalen Verfassungsordnung gegen autoritäre Theorien und Politik sowie das Plädoyer für eine pluralistische Gesellschaft der Repräsentationen zeigen.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 51, Heft 4, S. 601-615
ISSN: 0038-884X, 0038-884X
In: Parteienwissenschaften, S. 83-104
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 51, Heft 4, S. 601-615
ISSN: 1865-5203
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 51, Heft 4, S. 601-615
ISSN: 0038-884X
In: Schriftenreihe der Bank Hofmann-AG 6
In: Jahrbuch Politisches Denken
ISSN: 0942-2307
In: Schriften zum öffentlichen Recht 550
In: Verfassungstheoretische Gespräche Band 1
In: Schönburger Gespräche zu Recht und Staat 12
In: Prokla: Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Band 15, Heft 61, S. 65-79
ISSN: 2700-0311
Nimmt man den Titel dieser Skizze beim Wort, so verspricht er zu viel. In Wirklichkeit gibt es nur ein aktuelles Problem einer linken Verfassungstheorie, nämlich das, überhaupt erst das Gerüst für eine solche Theorie zu schaffen. Der Marxismus hat keine Tradition einer Verfassungstheorie entwickelt, weil nach ihm das Konzept des Verfassungsstaates oder einer rechtlich verfaßten politischen Gesellschaft nichts anderes als die Frucht der bürgerlichen Gesellschafts-und politischen Theorie darstellt. Selbst für Lassalle war die Verfassung lediglich der Inbegriff der tatsächlichen Machtverhältnisse, und nach der marxistischen Theorie war sie nur die gleichgültige Form für den bürgerlichen Klassencharakter des abstrakten Staates. "Der Streit zwischen Monarchie und Republik« - immerhin doch eine der zentralen Fragen der politischen Kämpfe des 19. Jahrhunderts in Deutschland- ,,ist selbst noch ein Streit innerhalb des abstrakten Staates«, schreibt Marx in der Kritik des Hegelschen Staatsrechtes und fügt den erstaunlichen Satz hinzu: »Das Eigentum etc., kurz der ganze Inhalt des Rechts und des Staates, ist mit wenigen Modifikationen in Nordamerika dasselbe wie in Preußen. Dort ist also die Republik eine bloße Staatsform wie hier die Monarchie«. Das war und ist gewiß nicht falsch, aber betrachtet man sich nur den breiten Strom der Auswanderer, die wegen dieses winzigen Unterschieds zwischen Nordamerika und Preußen ihre Heimat verließen, um sich jenseits des Ozeans ein neues Leben aufzubauen, so bekommt man vielleicht eine Ahnung von der Unzulänglichkeit einer Theorie, die sich von ihren Prämissen her nicht sonderlich für das interessierte, was durchaus nicht nur bürgerliche Ideologen fast ein ganzes Jahrhundert bewegte.
In: Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung 78
I Einleitung -- II Demokratie, Verfassung und Legalstrategie: Die Weimarer Verfassung als Politischer Rahmen für Gesellschaftliche Konfliktregelung -- III Rechtsordnung und Sozialer Konflikt -- III.1. Friedensordnung und politische Reform: Hans Kelsen -- III.2. Sozialer Rechtsstaat als Transformations- modell: Hermann Heller -- III.3. Industrielle Beziehungen und soziale Evo- lution: Hugo Sinzheimer -- IV 'Erst Einmal Weimar!' Oder 'Weimar — und was Dann?' -- IV.1. Die Offenheit der Weimarer Verfassung als verfassungspolitisches Strukturprinzip: Franz Neumann -- IV.2. Verfassungs- und Arbeitsrecht als Instru ment sozialer Emanzipation: Ernst Fraenkel -- IV.3. 'Verfassung ohne Entscheidung': Otto Kirchheimer -- V 'Kollektive Demokratie': Verfassung der Zwischenlage und Plattform für die Zukunft -- VI Gesellschaftliche Schranken für die 'Kol Lektive Demokratie' -- VI.1. Strukturelemente der präsidentiellen 'Nebenverfassung' -- VI.2. Vor- und anti-demokratische Machtfaktoren -- VI.3. Vom Gesetzgebungsstaat zum autoritären Exe kutivstaat -- VII Gesellschaftliche Bedingungen für die Verteidigung der Verfassung nach 1930 -- VIII Strategische Kritik Sozialdemokratischer Verfassungstheorie nach 1933 -- Schluss -- Anmerkungen.