Unionsgrundrechte zwischen unmittelbarer Wirkung und Konkretisierungsbedürftigkeit – Ein Beitrag zu Rechtsnatur und Wirkungen von Unionsgrundrechten
In: Europarecht, Band 59, Heft 5, S. 433-459
ISSN: 2942-3198
Die unmittelbare Wirkung von Grundrechtsbestimmungen ist alles andere als selbstverständlich. Der vorliegende Beitrag unternimmt auf Basis der Rechtsprechung des EuGH zur unmittelbaren Wirkung der Unionsgrundrechte den Versuch einer Neukalibrierung des Verständnisses der unmittelbaren Wirkung im Grundrechtsbereich, indem er den Begriff der Konkretisierungsbedürftigkeit als Kontrastfolie einzieht und die Unterscheidung zwischen unmittelbarer Wirkung und Konkretisierungsbedürftigkeit in ein stimmiges Gesamtbild mit der in der Charta angelegten Differenzierung zwischen Grundrechten und Grundsätzen bringt.