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World Affairs Online
Aus der Einleitung: Mit dem Subsidiaritätsprinzip als Rechtsprinzip haben sich bisher nur wenige Autoren ausführlich beschäftigt. Selbst bei diesen betritt man zumeist schwankenden Boden, etwa, wenn formuliert wird, das Subsidiaritätsprinzip liege dem Grundgesetz "mittelbar zugrunde". Insoweit geht es um theoretisch-dogmatische Fragen: es soll geklärt werden, welche rechtliche Struktur "das Subsidiaritätsprinzip" hat und in welcher Form es im Grundgesetz verankert ist. Angesichts der schillernden Vieldeutigkeit "des" Subsidiaritätsprinzips wird dabei zunächst einmal bei der Wahl und dem Gebrauch dieses Wortes an ein Vorverständnis appelliert. Es soll die Assoziation "Subsidiaritätsprinzip - Prinzip der katholischen Soziallehre - QA" geweckt werden.
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 47, Heft 22, S. 972
ISSN: 0029-859X
In: Soziale Orientierung 23
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Nicht nur in Deutschland, auch in den USA sind auf vielen gesellschaftlichen und politischen Ebenen Konzentrationsprozesse im Gang. Viele Bürger/innen haben den Eindruck, dass ihr eigener Aktionsradius kleiner wird und sie immer mehr von den öffentlichen Verwaltungs- und Machtzentren abhängig werden. Es wächst der Eindruck, dass der Mensch Objekt und nicht Subjekt der Entwicklung ist. Dies dürfte auch ein Grund für den Rückgang der Wahlbeteiligung sein. Die Meinung ist weit verbreitet: Was »die da oben« machen, das kann ich, obwohl es mich und meinen persönlichen Wirkbereich betrifft, doch nicht ändern. Diese Entwicklung war Gegenstand des 13. Deutsch-Amerikanischen Kolloquiums im Juli 2014. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass Papst Pius XI. in der Missachtung des Subsidiaritätsprinzips die Hauptursache der ersten Weltwirtschaftskrise (1929) mit ihren katastrophalen Auswirkungen sah. Die ungeheuren Fortschritte von Wissenschaft und Technik verdecken die Einsicht, dass auch heute noch die menschliche Person die schöpferische Quelle ist. Wenn im Maastrichter Vertrag der EU auf das Subsidiaritätsprinzip verwiesen wird, dann nicht zuletzt deshalb, weil viele Bürger die Brüsseler Regulierungssucht satt haben und ihre gewachsenen Lebensverhältnisse selbst gestalten wollen
In: Schriftenreihe des Freiherr-vom-Stein-Institutes, Wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an der Universität Münster 2
In: Föderalismus - das Problem oder die Lösung?, S. 11-21
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 25, Heft 6, S. 629-634
ISSN: 0721-880X
In: Saarbrücker Studien zum internationalen Recht 20
In: Kommunalrecht - Kommunalverwaltung 53
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 1, Heft 4, S. 405-430
ISSN: 0038-884X