Steuervermeidung
In: Einige Grundfragen des Internationalen Unternehmensrechts, S. 28-32
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In: Einige Grundfragen des Internationalen Unternehmensrechts, S. 28-32
In: Wirtschaftswissenschaft
Die Frage, in welcher Form, in welchem Ausmaß und mit welchen allokativen Konsequenzen sich die Erhebung von Steuern im Verhalten besteuerter Haushalte niederschlägt, zählt seit jeher zu den zentralen Themen der Finanzwissenschaft. Hannes Schellhorn untersucht, in welchem Ausmaß sich deutsche Steuerpflichtige durch Steuervermeidung der Besteuerung ihres Einkommens entziehen. Er führt eine wohlfahrtstheoretische Analyse durch, die das traditionelle Konsum-Freizeit-Modell um Steuervermeidungsaktivitäten erweitert. Anschließend nimmt er eine empirische Schätzung der Elastizität des zu versteuernden Einkommens deutscher Steuerpflichtiger vor, die auf der Basis eines Panels repräsentativer Mikrosteuerdaten die Steuerreform 1990 als natürliches Experiment interpretiert. Es wird deutlich, dass das deklarierte zu versteuernde Einkommen sensibel auf die Höhe der steuerlichen Grenzbelastung reagiert. Infolgedessen ist die Einkommensbesteuerung in der Bundesrepublik in erheblichem und bislang nicht bekanntem Umfang mit Effizienzverlusten verbunden
Steuern stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für Unternehmen dar. Steuerersparnisse resultieren grundsätzlich in höheren Ergebnissen nach Steuern, höheren Cash Flows und einem steigenden Vermögen der Anteilseigner der Unternehmen. Im Allgemeinen werden Unternehmen daher versucht sein, ihre Belastung durch Steuerzahlungen zu reduzieren, indem diverse steuermindernde Aktivitäten gesetzt werden. Warum manche Unternehmen niedrigere effektive Steuersätze aufweisen als andere, kann viele Gründe haben. Bestimmte Geschäftstätigkeiten und Transaktionen können mit niedrigeren Steuersätzen besteuert werden, für gewisse geschäftliche Aktivitäten und Transaktionen können Steuerbefreiungen gelten oder Steuergutschriften entstehen, ein Unternehmen verfolgt eine besonders effektive Steuerplanungsstrategie oder es handelt sich tatsächlich um Fälle von Steuerhinterziehung bzw. betrug. In der Privatwirtschaft ist der Anreiz zur Steuervermeidung klar verständlich. Viele Unternehmen stehen aber auch im Eigentum des Bundes, der Länder und Gemeinden. Kurz gesagt sie stehen im Staatseigentum bzw. haben sie unter anderen auch einen staatlichen Anteilseigner. Warum sollten auch diese Unternehmen eine Steuerplanung vornehmen? Diese Arbeit beschäftigt sich mit Steuervermeidung im Zusammenhang mit der Eigentümerstruktur von Unternehmen. Es soll die Frage beantwortet werden, ob staatliche Unternehmen Steuervermeidung betreiben und ob diese im selben Ausmaß betrieben wird, wie bei privaten Unternehmen. Die Fragestellung soll anhand eines Vergleichs der effektiven Steuersätze von Unternehmen im Staatsbesitz mit Unternehmen im Privatbesitz mittels Regressionsanalysen bearbeitet werden, wobei auch eine Kategorisierung des Ausmaßes der staatlichen Beteiligung vorgenommen wird und auch kurz auf einen Branchenvergleich eingegangen wird. ; Taxes represent a significant cost factor for companies. Tax savings generally result in higher earnings after taxes, higher cash flows and increasing capital assets of the company's shareholders. In general, companies will therefore be tempted to reduce their tax burden by implementing various tax-reducing activities. There can be many reasons why some companies have lower effective tax rates than others. Some business activities and transactions may be taxed at lower rates, certain operations and transactions may have tax exemptions or tax credits, a company may pursue a particularly effective tax planning strategy, or it is actually a case of tax evasion or fraud. The private sector's incentive to avoid tax is easy to understand. However, many companies are also owned by the the federal government, federal states and municipalities. In short, they are owned by the state or have a state shareholder. Why should these companies also undertake tax planning? This thesis deals with tax avoidance concerning the ownership structure of companies. The aim is to answer the question of whether state-owned companies practice tax avoidance and whether this is practiced to the same extent as private companies. The question is to be dealt with on the basis of a comparison of the effective tax rates of state-owned companies with privately owned companies by means of regression analysis, whereby the extent of state participation is also categorized and an industry comparison is briefly discussed. ; Maritschnigg Anna, BSc ; Zusammenfassungen in Deutsch und Englisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Masterarbeit, 2020 ; (VLID)5749698
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In: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung, S. 2-3
World Affairs Online
In: WISO: Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift
ISSN: 1012-3059
Internationaler Steuerwettbewerb wird durch Steueroasen, Sonderwirtschaftszonen, unfairen Steuerwettbewerb und die systematische Senkung von Steuersätzen auf Kapitaleinkommen sichtbar. Dies schadet den Sozialsystemen der Industrieländer, Entwicklungsländern und kleinen und mittelständischen Unternehmen, während es vermögenden Privatpersonen, transnationalen Konzernen und vor allem wirtschaftsliberalen Interessengruppen nützt. Notwendig wäre, die Öffnung des internationalen Kapitalverkehrs durch steuerliche Regeln zu begleiten. Im Bereich privater Kapitaleinkünfte braucht es ein System internationalen Informationsaustausches zwischen Finanzdienstleistern und Finanzbehörden. Unternehmenssteuern müssen europäisch harmonisiert werden und die steuerliche Freistellung niedrig besteuerter Gewinne von Tochterunternehmen muss aufgegeben werden. Die aktuellen Maßnahmen von OECD und EU zur Bekämpfung der Steuerflucht sind unzureichend. Die USA zeigen, dass entschlossene Nationalstaaten bei entsprechendem politischen Willen viele Möglichkeiten zur Reregulierung haben. Dieser Wille wird durch breite Aufklärung der Bevölkerung und soziale Bewegungen entstehen. (WISO / FUB)
World Affairs Online
Die Steuerplanung internationaler Unternehmen, die durch geschickte Kombination von Regelungen ihre Steuerbelastungen gegen null senken, und die Steuerpolitik einiger Länder stehen in der öffentlichen Kritik. Johanna Hey, Universität zu Köln, verweist darauf, dass es bei der Bekämpfung sog. aggressiver Steuergestaltungen sowohl um die Verwirklichung von Steuergerechtigkeit, also um eine gerechte Beteiligung aller an der Finanzierung des Staates, als auch um die Verhinderung der Erosion der Steuerbasis, also um die Sicherung des jeweiligen nationalen Steueraufkommens, geht. Die Fragen internationaler Verteilungsgerechtigkeit und ihre Umsetzung in konkrete Regelungen seien schwierig zu beantworten, denn es gehe nicht nur um die Vermeidung von Niedrig- und Nichtbesteuerung, sondern auch um die richtige Verteilung des Aufkommens zwischen den Staaten. Auch sei das rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Steueroasen sehr begrenzt. Um das Problem lösen zu können, bedürfe es eines internationalen Konsenses, der gerade auch diejenigen Staaten einbinden müsse, die derzeit Steuerminimierung ermöglichen. Nach Ulrich Schreiber und Fabian Pönnighaus, Universität Mannheim, lauten die gängigen Antworten auf die Frage nach internationaler Steuergerechtigkeit, dass die Höhe der Steuer nicht davon abhängen sollte, wo das besteuerte Einkommen erwirtschaftet wurde, und dass die Steuerbasis auf diejenigen Staaten verteilt werden sollte, in denen der Steuerpflichtige wirtschaftlich tätig ist. Einen ersten Ansatzpunkt für eine international koordinierte Änderung bestehender Regeln sehen sie in der Stärkung der Besteuerungsrechte derjenigen Staaten, in denen multinationale Konzerne wirtschaftlich tätig sind, einen zweiten Ansatzpunkt in einer Stärkung des Besteuerungsrechts des Sitzstaates der Muttergesellschaft eines Konzerns für die weltweit erzielten Gewinne. Felix Bierbrauer, Universität zu Köln, diskutiert den Gesichtspunkt, inwieweit Anreize zur Steuervermeidung und -hinterziehu
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In: Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge 86
In: Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge 86
Blog: netzpolitik.org
Plakat mit Link zur Leaking-Plattform. – Alle Rechte vorbehalten Peng KollektivDer Amazon-Konzern des Multimilliardärs Jeff Bezos steht weltweit wegen schlechter Arbeitsbedingungen und Steuerflucht in der Kritik. Nun stehen zur Marketing-Aktion "Black Friday" verschiedene Proteste ins Haus, die auf die Missstände aufmerksam machen.
In: Zeitschrift für politische Theorie, Band 11, Heft 2-2020, S. 273-290
ISSN: 2196-2103
Wenige Ereignisse von globaler Bedeutung haben zuletzt so kontroverse Debatten angeregt wie die Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Die politischen Reaktionen darauf scheinen einseitig. Die einst von der Finanzwissenschaft vertretene verteilungspolitische Funktion der Besteuerung spielt in der Krisenbearbeitung nur noch eine marginale Rolle. Im vorliegenden Beitrag wird dies auf einen ideengeschichtlichen Wandel in der Steuertheorie zurückgeführt. Die Argumentation erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird die Entwicklung der Finanzwissenschaft rekonstruiert, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg von den Sozialwissenschaften abgrenzte und dafür technische Argumente anführte. Als mit der Wirtschaftskrise der 1970er Jahre das Instrumentarium der Fiskalpolitik in Rede stand, kam es zur Rekonzeptualisierung von Besteuerungsgrundsätzen. Dieser Prozess wird an den für die Steuertheorie maßgeblichen Beiträgen von Klaus Tipke (Recht) und Dieter Schneider (Ökonomie) illustriert. Beide beziehen sich auf Ordnungsvorstellungen Friedrich Hayeks. Die von ihnen vorgeschlagenen Besteuerungskonzepte behandeln Steuervermeidung nur noch am Rande und verweisen auf eine Engführung der liberalen Steuertheorie. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf Forschungsdesiderate.
In: Zeitschrift für politische Theorie, Band 11, Heft 2, S. 273-290
ISSN: 2196-2103
Wenige Ereignisse von globaler Bedeutung haben zuletzt so kontroverse Debatten angeregt wie die Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Die politischen Reaktionen darauf scheinen einseitig. Die einst von der Finanzwissenschaft vertretene verteilungspolitische Funktion der Besteuerung spielt in der Krisenbearbeitung nur noch eine marginale Rolle. Im vorliegenden Beitrag wird dies auf einen ideengeschichtlichen Wandel in der Steuertheorie zurückgeführt. Die Argumentation erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird die Entwicklung der Finanzwissenschaft rekonstruiert, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg von den Sozialwissenschaften abgrenzte und dafür technische Argumente anführte. Als mit der Wirtschaftskrise der 1970er Jahre das Instrumentarium der Fiskalpolitik in Rede stand, kam es zur Rekonzeptualisierung von Besteuerungsgrundsätzen. Dieser Prozess wird an den für die Steuertheorie maßgeblichen Beiträgen von Klaus Tipke (Recht) und Dieter Schneider (Ökonomie) illustriert. Beide beziehen sich auf Ordnungsvorstellungen Friedrich Hayeks. Die von ihnen vorgeschlagenen Besteuerungskonzepte behandeln Steuervermeidung nur noch am Rande und verweisen auf eine Engführung der liberalen Steuertheorie. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf Forschungsdesiderate.
In: Nomos eLibrary
In: Wirtschaftsrecht
Der erste und einzige Kommentar zum neuen Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) Das neue Praktikerwerk zum StAbwG erläutert als einziger und erster Kommentar umfassend sämtliche Vorschriften des neuen Gesetzes. Er stellt die Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit den steuerlichen Vorschriften außerhalb des StAbwG dar. Der Kommentar ist ein unverzichtbarer Bestandteil der ertragsteuerlichen Beurteilung von Geschäftsvorgängen in oder mit Bezug zu Ländern oder Gebieten, die auf der »schwarzen Liste« (EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke) stehen. Das StAbwG in der Praxis Konkret betrifft das StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, wenn in einer Steueroase eine sog. Zwischengesellschaft ansässig ist, und erweiterte Quellensteuermaßnahmen, wenn beispielsweise Zinsaufwendungen an in Steueroasen ansässige Personen geleistet werden. Darüber hinaus finden auf Basis eines zeitlichen Stufenmodells gewisse Steuerbefreiungen auf Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen keine Anwendung. Außerdem können Betriebsausgaben sowie Werbungskosten, die in Zusammenhang mit Steueroasen stehen, steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Schließlich gelten künftig bei Geschäftsbeziehungen in oder mit Bezug zu Steueroasen deutlich strengere Auskunftspflichten gegenüber dem Finanzamt. Erläuterungen aus erster Hand Das Autorenteam war maßgeblich am Gesetzesentwurf beteiligt. Im Einzelnen: Andreas Benecke und Sinthiou Buszewski sind Referenten im Referat für Internationale Unternehmensbesteuerung und Außensteuerrecht des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin Andrea Otten ist Richterin am Finanzgericht in Köln k.A., Berichterstatterin 6. Senat Dr. Wendelin Staats LL.M. ist Leiter des Referats Internationale Unternehmensbesteuerung und Außensteuerrecht im Bundesministerium der Finanzen Sebastian Walz ist Referent für internationale Steuerpolitik im Bundesministerium der Finanzen und u.a. zuständig für die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) Wichtige Texte Im Anhang sind abgedruckt: Verhaltenskodex 98/C 2/01 für die Unternehmensbesteuerung – Besteuerung von Zinserträgen »Schwarze Liste« nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke des EU-Rates EU-Kommissionsempfehlungen für Maßnahmen gegenüber Drittländern EU-Kommissionsmitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung/EU-Kommissionsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen vom 25.5.2016 (in der englischen Fassung) Steueroasenabwehrverordnung (StAbwV) gemäß § 3 Absatz 1 StAbwG Die o.g. »Schwarze Liste« und weitere Materialien, wie z.B. das BMF-Anwendungsschreiben zum StAbwG, sowie Aktualisierungen sind online unter www.boorberg-plus.de für Käuferinnen und Käufer des Buchs kostenlos abrufbar. Steueroasen und das StAbwG Steueroasen fördern Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb. Auf diese Weise werden das Steueraufkommen und die Steuergerechtigkeit gefährdet. Die wachsende Mobilität von Personen und Kapital begünstigen diese Entwicklungen, von denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union allesamt betroffen sind. Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb vom 25. Juni 2021 – Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) – geht gegen diese Entwicklungen vor. Durch gezielte Abwehrmaßnahmen werden Steueroasen künftig zur Umsetzung und Beachtung der steuerrechtlichen Grundsätze der Transparenz, des fairen Steuerwettbewerbs und der BEPS-Mindeststandards angehalten. Damit ist das StAbwG ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb. Zielgruppen: Steuerberaterinnen und Steuerberater Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht Finanzämter Finanzrichterinnen und Finanzrichter Dozentinnen und Dozenten