Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreibern vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Die vorliegende Studie untersucht als erste ihrer Art die Geldspiel-Kultur in deutschen Spielhallen. Anhand von teilnehmender Beobachtung und beobachtender Teilnahme, von Gesprächen und Dokumentenanalysen wird rekonstruiert, welche soziale Ordnung die Spieler vorfinden, wie sie sich diese aneignen und wie sie damit die Kultur der Spielhalle immer wieder neu gestalten. Dabei wird deutlich, dass sich die Kultur in Spielhallen mit den Begriffen 'Herausforderung' und 'Bewährung' wesentlich angemessener beschreiben lässt, als mit 'Spielen um Geld' und 'Spielsucht'.
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Mit der Föderalismusreform 2006 wurde das "Recht der Spielhallen" aus der konkurrierenden Zuständigkeit für das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder übergeleitet. Sie nehmen dies zunehmend zum Anlass, das gesamte Geschehen in und um Spielhallen zu reglementieren, mit dem Ziel, das gewerbliche Geld-Gewinnspiel zurückzudrängen. Das Recht des gewerblichen Gewinnspiels, insbesondere auch das Recht der Geräteaufstellung wurde jedoch bewusst nicht in die Kompetenzverlagerung mit einbezogen und ist in der Gewerbeordnung sowie der SpielV erschöpfend durch Bundesrecht geregelt. Die normativ definierte Kompetenzmaterie des Spielhallenrechts ist im Wesenlichen nach Maßgabe der Gewerbeordnung zu bestimmen und gegen das Recht des Gewinnspiels abzugrenzen. Die Studie zeigt auf, dass die Länder derzeit in zahlreichen Bestimmungen der Spielhallen- und Glücksspielgesetzgebung sowie im Glücksspieländerungsstaatsvertrag die Trennung der Kompetenzsphären des Bundes und der Länder missachten
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Der Gesetzgeber hat das Gefährdungspotenzial von Geldspielautomaten in Spielhallen erkannt und im GlüStV sowie in Spielhallengesetzen differenzierte Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz festgelegt. Zielsetzung: In der vorliegenden Untersuchung wird die Compliance der Mitarbeiter in Bremer Spielhallen überprüft. Methode: Testspieler und Beobachter haben 29 von 111 Spielhallen in Bremen (26 %) aufgesucht, Alterskontrollen erfasst, Merkmale problematischen Spielverhaltens simuliert, Spielsperren eingerichtet, Abgleiche mit der Sperrliste kontrolliert und die Reaktion des Personals in Protokollbögen festgehalten. Ergebnisse: Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen fand nur in geringem Ausmaß statt. Ausweiskontrollen der 20 bis 25-jährigen Testspieler erfolgten in 26 % der Besuche. Auf erkennbare Merkmale problematischen Spielverhaltens zeigte das Personal lediglich in 6 von 112 Fällen (5 %) angemessene Reaktionen. Letztendlich konnte in 18 Fällen (62 %) eine Sperre, ein Hausverbot oder eine sperrähnliche Absprache eingerichtet bzw. getroffen werden, wobei teilweise große Hürden, wie das Einreichen zusätzlicher Passfotos, mehrmaliges Erscheinen oder Aufsuchen anderer Standorte, zu überwinden waren. Bei den nachfolgenden 15 Kontrollbesuchen konnten 13 gesperrte Testspieler (87 %) problemlos ihre Einsätze beim Automatenspiel tätigen. Diskussion: Der Staat ist gefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stärker zu überwachen, um die Compliance zu erhöhen. Eine Verbesserung des Spielerschutzes ließe sich außerdem durch eine landesweite zentrale Sperrdatei für Bremer Spielhallen – nach dem Vorbild in Hessen – erreichen oder – als empfehlenswerte Alternative – durch eine Vernetzung der Spielsperren mit der Deutschen Sperrdatenbank.
Das Glücksspielverhalten von Spielhallen-Servicekräften – Bedingungen für regelmäßiges Glücksspiel – Typische Spielverhaltensmuster von Spielhallen-Servicekräften – Suchtprävention im beruflichen Umfeld – Faktoren, die eine Spielbeteiligung voraussagen – Faktoren, die einen Problemspielerstatus voraussagen
Der Begriff »Rotlicht« weckt Assoziationen und Vorurteile. Doch was steckt wirklich dahinter und warum liegen Spielhallen und Bordelle so nahe beieinander? Erstmals vergleicht Susan Radant systematisch die beiden wenig beforschten Bereiche. Nach einem Blick auf die ersten Entwicklungsschritte von Prostitution und Spielhallen in der Antike zeigt sie anhand der aktuellen Gesetzgebung auf, wie die deutsche Gesellschaft mit Sexarbeit und legalem privaten Glücksspiel umgeht. Darüber hinaus kommen auch Akteur*innen der Szene zu Wort und machen deutlich: Nach wie vor werden Menschen, die im Rotlichtmilieu tätig sind, stigmatisiert
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