Das subjektive öffentliche Recht ist aufgrund der Abhängigkeit nahezu sämtlichen Rechtsschutzes ein wichtiges Thema des öffentlichen Rechts – gleichermaßen für die Wissenschaft wie die Praxis. Zentral ist die Schutznormtheorie. Die Arbeit zeigt die historische Entwicklung der dogmatischen Figur auf und beleuchtet die maßgeblichen Hintergründe. Dabei stehen sowohl die Konzeption der Schutznormtheorie als auch deren Anwendungsbereich im Fokus der Betrachtung. Es zeigt sich, dass wichtige Entwicklungen zur Zeit des Spätkonstitutionalismus und der Weimarer Republik stattfanden, die endgültige Form der Schutznormtheorie aber auch von Entwicklungen nach 1945 geprägt ist. Als beeinflussend erweist sich der staatstheoretische Kontext der jeweiligen Zeit. Die Schutznormtheorie stellt sich so gleichermaßen wandelbar wie beständig dar. Die historische Aufarbeitung dient dem besseren Verständnis der Theorie.
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Immer wieder gerät das Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichen Anpassungsdruck. Dies gilt insbesondere für den Rechtsschutz im Umweltrecht, neuerdings aber auch im Datenschutzrecht. Stand bislang die Ausgestaltung der an eine subjektive Rechtsverletzung anknüpfenden Klagebefugnis im Fokus (Wechsel von der Verletzten- zur Interessentenklage, Ausweitung der Verbandsklage), stellt sich erstmals die Frage nach der Einführung neuer Klage- oder Rechtsbehelfsarten.Die Monographie untersucht eingehend, ob und inwieweit zentrale Stellschrauben des deutschen Verwaltungsprozessrechts angesichts unionsrechtlicher Rechtsschutzanforderungen weiterhin beibehalten werden können oder geändert werden sollten (z. B. Schutznormtheorie, Rechtsschutz bei Verfahrensfehlern, Untersuchungsgrundsatz, Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte, materielle Präklusion und Alternativen)
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Die insbesondere in der Literatur verbreitete grundsätzliche Ablehnung der Zulässigkeit von Streitigkeiten zwischen öffentlich-rechtlichen Rechtssubjekten, welche die im Konstitutionalismus entstandene Impermeabilitätstheorie konserviert, steht im Widerspruch zur modernen Akzeptanz von Streitigkeiten innerhalb und zwischen juristischen Personen. Die aus diesem Widerspruch resultierende Fallgruppenbildung wird im Buch kritisiert. Dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung wird die Interessenpluralität als Konzept gegenübergestellt. Es wird vertreten, dass Teilen des Staates subjektive öffentliche Rechte zustehen können, welche mit aus der Schutznormtheorie entlehnten Kriterien zu ermitteln sind. Das Buch geht über die Erörterung von Insichprozess und Organstreit hinaus. Fallgruppenübergreifende – auch an die juristische Praxis adressierte – Problemlösungsansätze gründen sich auf Analysen u.a. des subjektiven Rechts, des Allgemeinwohls und der Bedeutung der juristischen Person im öffentlichen Recht. / »Administration versus Itself« -- Different parts of German administration often fight each other in German administrative courts, yet there are few analyses examining the general formal aspects and the procedural prerequisites of those cases. This book combines research on historic developments in German law and exploration of several basic concepts in German administrative law such as subjective rights, common welfare and legal entity as a basis for legal argumentation in court.
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Kann Hamburg auf gesetzlicher Grundlage gegenüber dem Bund einen Ausbau der Elbe verlangen? Das Deutsche Reich hat sich in den Jahren 1921/1922 gegenüber Hamburg zur Übernahme von Ausbaumaßnahmen zur Erreichbarkeit des Hamburger Hafens für "die größten Seeschiffe" verpflichtet. Das vorliegende Werk weist nach, dass diese Verpflichtung über eine Verweisung in § 12 Abs. 4 WaStrG heute die Bundesrepublik Deutschland trifft, womit unter Zugrundelegung der Schutznormtheorie ein subjektiv-öffentliches Recht Hamburgs korrespondiert. Reichweite dieses synallagmatischen Verhältnisses ist die Priorisierung des Hamburger Hafens bei der Wasserstraßenausbaubedarfsplanung des Bundes. Um der mit subjektiven Rechten versehenen Position Hamburgs verfahrensrechtlich besser Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, die Rolle der Hansestadt in den Planfeststellungsverfahren durch die Beteiligung an einer Wasserbaugesellschaft, der die Vorhabenträgerschaft übertragen werden kann, aufzuwerten.
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David Elshorst untersucht rechtsvergleichend die juristischen Möglichkeiten betroffener Bürger, ohne Hilfe staatlicher Vollzugsbehörden Verstöße gegen Bestimmungen des Umweltrechts zu beseitigen. -- Im US-amerikanischen Umweltrecht können Bürger mit Hilfe von Citizen Suit-Normen Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Pflichten verstoßen, vor Gericht verklagen und so z. B. zur Beachtung anwendbarer Grenzwerte zwingen. Der Autor gibt zunächst einen Überblick über das amerikanische Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht und - zum Verständnis der Rahmenbedingungen - über den Clean Water Act und den Clean Air Act. Hieran schließt sich die Analyse der Citizen Suit-Normen an, vor allem der dem Bürger gewährten Rechtsmacht, als "Stellvertreter der Vollzugsbehörde" den Gesetzesvollzug vor Gericht zu betreiben. Beleuchtet werden die Regelungen zum Schutz der Unternehmen (Permit Shield), zur Sicherstellung des Vollzugsprimats der Behörden, aber auch Anzeigefristen, Beitrittsrechte der Behörden, Kostenregelungen u. a. m. Sodann wird in einem wesentlichen Teil der Arbeit die Verfassungsmäßigkeit der Citizen Suit-Normen behandelt, die wegen der Möglichkeit eines Verstoßes gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz vom amerikanischen Supreme Court in Frage gestellt ist. -- Für das deutsche Recht wird belegt, daß die quasinegatorische Unterlassungsklage nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz den Bürgern die - zivilrechtliche - Durchsetzung drittschützender Bestimmungen und Genehmigungen des öffentlich-rechtlichen Umweltrechts ermöglicht. Auch die Rahmenbedingungen sind denen der USA vergleichbar, obwohl der Kreis möglicher Kläger wegen der Schutznormtheorie des deutschen Rechts bedeutend geringer als nach amerikanischem Recht ist. -- Der Verfasser schließt mit einer Bewertung der deutschen und der amerikanischen Rechtsordnung an dem Maßstab, wie effektiv sie jeweils die Durchsetzung umweltrechtlicher Vorschriften durch Private zuläßt.
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Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, ob dem einzelnen ein Recht auf Erlaß eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder einer Satzung zustehen kann. Da die Annahme eines subjektiven Rechts des einzelnen nach Auffassung der Verfasserin nicht zwingend voraussetzt, daß das Recht auch gerichtlich durchgesetzt werden kann, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Ermittlung der Voraussetzungen und des Inhalts eines Rechts auf Normerlaß. -- Einer kurzen Einführung, die die Themenstellung und den Aufbau der Untersuchung beschreibt, schließen sich grundsätzliche Ausführungen zum subjektiven öffentlichen Recht an. Nach einem Abriß seiner historischen Entwicklung folgt die Darstellung des Begriffs und der Voraussetzungen eines subjektiven öffentlichen Rechts im Verwaltungsrecht. Die Verfasserin setzt sich hier mit der Schutznormtheorie der herrschenden Meinung auseinander. Der letzte Abschnitt dieses Grundlagenteils befaßt sich mit den Grundrechten als subjektiven öffentlichen Rechten und als möglicher Grundlage von Rechten auf Normerlaß. -- Im Hauptteil der Dissertation wird dann zunächst die Rechtsprechung zu Normerlaßansprüchen ausgewertet. Dabei werden Rechte auf Normerlaß, Normergänzung und Nachbesserung unterschieden, um am Ende zu einer systematisierenden Zusammenfassung der Anspruchsvoraussetzungen zu gelangen. Die Untersuchung der Rechtsprechung ergibt, daß die Gerichte in einigen Fällen Berechtigungen einzelner auf Normerlaß bejaht haben. Der Schwerpunkt liegt auf Rechten auf Normergänzung. Nach der Auswertung der Rechtsprechung folgt eine Darstellung der Ansichten in der Literatur. Da die Literatur Rechte auf Normerlaß überwiegend befürwortet, vertiefende Untersuchungen zu deren Voraussetzungen und Inhalt aber nicht vorhanden sind, werden hier bei den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen überwiegend eigene Ergebnisse referiert. -- Abschließend kommt die Autorin zu dem Ergebnis, daß es zahlreiche Normsetzungspflichten im Interesse des einzelnen und damit Rechte auf Normerlaß gibt. Nicht die Seltenheit derartiger Ansprüche, sondern die Schwierigkeit ihrer gerichtlichen Geltendmachung, die auf der Gestaltungsfreiheit des Normgebers beruht, lassen Rechte auf Normerlaß als exotischen Ausnahmefall erscheinen.
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Die Arbeit analysiert die Ansätze zur Auflösung des Spannungsfeldes zwischen dem verfassungsrechtlichen Sonntagsruhegebot und den Interessen der Verkaufsstelleninhaber an einer liberalen Ausgestaltung der Regelungen zu den weiteren Verkaufssonntagen. Im Fokus steht die Frage, ob die nur eingeschränkten Sonntagsöffnungsmöglichkeiten der Berufsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber hinreichend Rechnung tragen und welche Vorgaben der einfache Gesetzgeber im Falle einer Lockerung der Regelungen zu den weiteren Verkaufssonntagen vor dem Hintergrund des Art. 139 WRV (i.V.m. Art. 140 GG) zu beachten hätte. Darüber hinaus werden unter anderem die Justiziabilität der Gehalte des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes sowie die Verfassungsmäßigkeit ausgewählter aktueller Gesetzesentwicklungen untersucht.
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Die Verfügungen der Bundesnetzagentur in der Entgeltregulierung betreffen neben den Netzbetreibern auch Wettbewerber und Endnutzer als Dritte. Für ihre Rechts- und Interessendurchsetzung ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Regulierungsmaßnahmen essenziell. Wesentliche Erkenntnisse für den Drittschutzumfang liefert eine Untersuchung der prozessualen Ausgestaltung der Rechtsbehelfsbefugnis und des subjektiven gerichtlichen Kontrollumfangs. Die Arbeit vergleicht das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und den materiellen Ansatz des Telekommunikationsrechts. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist. Während gegen die energierechtlichen Regelungen insoweit Bedenken bestehen, überzeugen die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften durch ihre inhaltliche Nähe zum Unionsrecht und die passgenaue Abbildung der Gewährleistungen der Rechtsschutzgarantie.
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In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 52, Heft 1, S. 121-156
ISSN: 1865-5211
Siehr, Angelika, Das Recht am öffentlichen Raum. Ius Publicum, Band 260. Tübingen 2016, Mohr Siebeck. XXXIV, 770 S. (Oliver Lepsius, Münster) Hufen, Friedhelm/Siegel, Thorsten, Fehler im Verwaltungsverfahren. Baden-Baden, 6. Aufl. 2018, Nomos Verlagsgesellschaft. 440 S. (Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth) Bartsch, Gero, Staat gegen Staat. Eingeschränkter Zugang zu verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1371. Berlin 2018, Duncker & Humblot, 500 S. (Christian Seiler, Tübingen) Scharl, Anna Ingeborg, Die Schutznormtheorie. Historische Entwicklung und Hintergründe. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1375, Berlin 2018, Duncker & Humblot. 246 S. (Friedhelm Hufen, Mainz) Traub, Sebastian, Nebenbestimmungsfeindliche Verwaltungsakte. Beiträge zum Verwaltungsrecht, Band 5. Tübingen 2018, Mohr Siebeck. XXV, 336 S. (Wolf-Rüdiger Schenke, Mannheim) Herbst, Florian, Die Abgrenzung von Bescheid und Verordnung. Schriften zum österreichischen und europäischen öffentlichen Recht, Band 16. Wien 2017, Verlag Österreich. XVI, 161 S. (Franz Merli, Wien) Saager, Alexandra, Der Verwaltungsakt als Handlungsform der Auftrags- und Konzessionsvergabe. Schriften zum Vergaberecht, Band 46. Baden-Baden 2017, Nomos. 267 S. (Christian Bickenbach, Potsdam) Burshille, Lars, Öffentliche Beschaffung durch Planungswettbewerbe. Eine Untersuchung der Vorgaben des Kartellvergaberechts für die Durchführung von Planungswettbewerben unter besonderer Berücksichtigung der "Richtlinie für Planungswettbewerbe". Schriften zum Vergaberecht, Band 49. Baden-Baden 2018, Nomos. 290 S. (Thomas Schabel, München) Wessendorf, Nicolai, Der Öffentliche Auftraggeber im Vergaberecht: Spiegelbild europäischer Integrationsbemühungen und Herausforderung für die Rechtspraxis. Schriften zum Europäischen Recht, Band 180. Berlin 2018, Duncker & Humblot. 423 S. (Martin Trybus, Birmingham) Bartelt, Justus M., Der Anwendungsbereich des neuen Vergaberechts. Eine Untersuchung hinsichtlich Bestimmtheit, Klarheit und Systemgerechtigkeit des Vergaberechts oberhalb der Schwellenwerte. Beiträge zum Vergaberecht, Band 2. Berlin 2017, Duncker & Humblot. 329 S. (Ferdinand Wollenschläger, Augsburg) Gern, Alfons/Brüning, Christoph, Deutsches Kommunalrecht. Baden-Baden, 4. Aufl. 2019, Nomos. 742 S. (Veith Mehde, Hannover) Ramsauer, Stefanie, Steuerung sozialer und ethnischer Segregation durch städtebauliche Planungsinstrumente. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1378. Berlin 2018, Duncker & Humblot, 270 S. (Jens Kersten, München)