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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4741
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 93, Heft 4, S. 506-539
ISSN: 0042-4501
Die Tatsache, dass es in der heutigen polizeilichen Praxis eine "Flucht in die Generalklausel" gibt, ist - zumindest für den Rechtsunkundigen - nicht immer leicht zu bemerken, denn die Polizeivollzugsorgane teilen dem Bürger in der Regel nicht mit, auf welche Ermächtigungsgrundlage sie ihre Maßnahmen stützen. Die Generalklausel dient somit als "permanenter Notanker", wie der Autor am Beispiel des Verbringungsgewahrsams, des Aufenthaltsverbots und der polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang von Versammlungen zeigt. Er problematisiert den Mangel an Klarheit und Eindeutigkeit von polizeirechtlichen Befugnisnormen, der auch darin zum Ausdruck kommt, dass immer wieder Gerichte mit der Frage befasst werden, ob für bestimmte polizeibehördliche Maßnahmen eine Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Er diskutiert die Auflösung von Konflikten zwischen Rechtsnormen sowie das Verhältnis von Normenkonsumtion und Normenkumulation bei der polizeilichen Generalklausel und kommt insgesamt zu dem Schluss, dass sich die sondergesetzlichen Ermächtigungen und der Katalog der Standardbefugnisse als eine "offen gelassene Gesetzgebung" präsentieren. Die "Flucht in die Generalklausel" dient nur dem Zweck, das offen Gelassene zu schließen. (ICI2)
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 93, Heft 4, S. 506-539
ISSN: 0042-4501
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 128, Heft 19, S. 1267-1266
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Schriften zum Recht der Inneren Sicherheit 16
In: Kommunale Schriften für Niedersachsen 9
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 516
In: Schriften zum Recht der inneren Sicherheit 2
Im Mittelpunkt des Werkes stehen die polizeilichen Standardbefugnisse mit ihren unterschiedlichen Anwendungsvoraussetzungen und Regelungsinhalten. Anschaulich stellt der Autor die Bezüge zur polizeilichen Generalklausel dar und zeigt die verfassungsrechtliche Relevanz der einzelnen Befugnisse auf. Außerdem weist er auf die Besonderheiten des Regelungssystems der Standardbefugnisse hin und wirft auch einen Blick auf die Befugnisnormen, die das Strafprozessrecht bereithält.
In: Berlin Forschung 5
In: Themenbereich Politische Entwicklung
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 802
Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen hat sich eine Besonderheit entwickelt: Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden nicht mehr danach beurteilt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv vorgelegen haben, sondern danach, ob ein pflichtgemäßer Polizeibeamter sie subjektiv annehmen durfte. Mit dieser "Subjektivierung" des Gefahrenabwehrrechts soll die Handlungsfähigkeit der Polizei besonders in Verdachtssituationen sichergestellt werden, in denen die Beamten den Sachverhalt nicht rechtzeitig aufklären können. Der Autor zeigt, daß die Subjektivierung des Gefahrenabwehrrechts auf unzutreffenden Annahmen sowohl über die rechtstheoretische Bedeutung der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme als auch über den wahrscheinlichkeitstheoretischen Hintergrund der Gefahrenbeurteilung beruht. Die Analyse der Verdachtssituationen macht zudem deutlich, daß die Subjektivierung die Handlungsfähigkeit der Polizei in Verdachtslagen letztlich nicht sicherstellen kann. Es wird ein alternativer Weg aufgezeigt, auf dem auch Verdachtssituationen auf der Grundlage eines objektiven Verständnisses der gesetzlichen Ermächtigungen effektiv bewältigt werden können. Das Gefahrenabwehrrecht kann so unter Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Polizei zu der rechtsstaatlich üblichen Auslegung gesetzlicher Tatbestandsmerkmale zurückgeführt werden. -- Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Humboldt-Preis 1999.