Wandlung Des NeutralitÄtsbegriffes
In: International affairs
ISSN: 1468-2346
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In: International affairs
ISSN: 1468-2346
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 100, Heft 3, S. 347-365
ISSN: 2363-5614
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 6, Heft JG, S. 163-164
ISSN: 2307-289X
In: International affairs, Band 37, Heft 1, S. 103-104
ISSN: 1468-2346
In: American journal of international law: AJIL, Band 27, Heft 4, S. 798-799
ISSN: 2161-7953
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Neutralitätsbegriff beim Dolmetschen. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen empirischenTeil. Ersterer stellt den Versuch einer dolmetschspezifischen Definition des Neutralitätsbegriffs dar. Grundlage hierfür ist die Analyse von Neutralitätskonzepten in anderen wissenschaftlichen Disziplinen (z. B. Philosophie, Politikwissenschaft). In Anlehnung an das von Rodigast (2015) für die Mediation entwickelte Neutralitätskonzept wird ein Fragebogen zur Evaluation von Neutralität beim Dolmetschen entwickelt, dessen Anwendbarkeit im zweiten Teil der Arbeit geprüft wird. Gegenstand der Analyse ist das Dolmetschsetting am Ruanda-Tribunal (ICTR). Die qualitative Datenerhebung erfolgt basierend auf Prozessakten, Video- und Audiomitschnitten der Verhandlungen sowie Aussagen von ehemaligen Dolmetscherinnen und Dolmetschern des ICTR.:Einleitung . 1 1 Das Rollenverständnis der Dolmetscherin im Umbruch – neutrale "Übersetzungsmaschine" oder aktive Kommunikationsteilnehmerin? . 2 2 Ursprünge des Neutralitätsparadigmas beim Dolmetschen und Gründe für seine Etablierung . 4 3 Aktuelle Beiträge zur Debatte um die Neutralität im Dolmetschberuf . 9 3.1 Melanie Metzger und ihre "Dekonstruktion des Mythos Neutralität" . 10 3.2 Aus der Germersheimer Konferenz zur Neutralität im Dolmetschen 2013 . 12 4 Auf der Suche nach der Neutralität. Eine interdisziplinäre Recherche zu Neutralität, Objektivität und Unparteilichkeit . 19 4.1 Neutralität in der Politik . 19 4.2 Neutralität und Objektivität in der Soziologie . . 20 4.3 Unparteilichkeit als philosophisch-ethischer Begriff . 22 4.4 Schlüsse aus der Betrachtung des Neutralitätsbegriffs in anderen Wissenschaftsfeldern . 23 5 Entwicklung eines fachspezifischen Neutralitätskonzeptes am Beispiel des Berufsfeldes Mediation . 24 6 Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse über Neutralitätskonzepte . 28 7 Neutralität auf dem Prüfstand. Fallanalyse des Dolmetschens am Ruanda-Tribunal . 32 7.1 Historische Situierung des Völkermords in Ruanda . 34 7.2 Das Ruanda-Tribunal – Gründung, Funktion, Struktur . 35 7.3 Der Sprachendienst des ICTR . 36 7.4 Verwendete Quellen für die Fallanalyse . 37 8 Anwendung des Fragebogens . 38 8.1 Fragen zur Neutralität im Vorfeld der Dolmetschsituation und in Bezug auf das Setting . 38 8.2 Fragen zur Neutralität während des Kommunikationsprozesses . 50 9 Auswertung . 59 9.1 Zur Neutralität des Dolmetschsettings und der Dolmetscherinnen am ICTR . 59 9.2 Zur Anwendbarkeit des Fragebogens zur Überprüfung von Neutralität . 63 9.3 Fazit . 65 10 Quellenverzeichnis . 66
BASE
In: Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 176
Die Forderung nach staatlicher Neutralität in religiös-weltanschaulichen Fragen, die seit der Entstehung des modernen Staates aus den konfessionellen Bürgerkriegen der frühen Neuzeit tief in unserer politischen Ordnungsvorstellung verankert ist, erlebt zur Zeit eine erstaunliche Renaissance. Allerdings verbergen sich hinter dem Neutralitätsbegriff sehr unterschiedliche Neutralitätsvorstellungen. Eine Reflexion über den Gehalt des Neutralitätsgebotes tut daher not. In seiner Schrift geht der Autor der Frage nach, was kann ein verfassungsrechtliches Gebot der Neutralität sinnvollerweise leisten, und wo findet es seine Grenzen und überlässt die Entscheidung der Politik. Diese Frage wird anhand von drei begrifflichen Gegenüberstellungen diskutiert, die zentrale Anwendungsprobleme des Neutralitätsgebotes berühren: Begründungsneutralität vs. Wirkungsneutralität, Integration vs. Trennung und Anerkennung vs. Toleranz.
In: Schriften zum Weltanschauungsrecht Band 4
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Die Bedeutung der religiös-weltanschaulichen Neutralität (Unparteilichkeit) des Staats, eines Eckpfeilers des Religionsverfassungsrechts, ist erstaunlicherweise immer noch sehr umstritten und wird vielfach missachtet. Der Band reduziert den bisher überfrachteten Neutralitätsbegriff auf Rechtsgleichheit und Nichtidentifikation, wobei er die strikte Einhaltung des Verbots selbst geringer einseitiger religiös-weltanschaulicher Beeinflussung fordert. Er erörtert in kritischer Sicht das Verhältnis von trennenden und kooperativen Aspekten des Grundgesetzes sowie zahlreiche Einzelfragen wie offene und distanzierende oder Begründungs- und Wirkungsneutralität. Diese oft diffizilen Fragen seien bereichsbezogen im Vorfeld der Entscheidung zu klären. Die Schlussentscheidung über die Einhaltung der Gleichheits-Rechtsregel unter Berücksichtigung all dieser auch flexiblen Aspekte ist dann endgültig. Entweder ist eine Entscheidung oder Norm neutral oder nicht. Neutralität ist nicht nur ein objektives Verfassungsprinzip, das wie etwa das Sozialstaatsprinzip nur eine allgemeine Leitlinie darstellt, sondern als Gleichheitsbegriff eine an das Grundgesetz angebundene Rechtsregel (Norm).
In: Schriften zum Weltanschauungsrecht Band 4
Die Bedeutung der religiös-weltanschaulichen Neutralität (Unparteilichkeit) des Staats, eines Eckpfeilers des Religionsverfassungsrechts, ist erstaunlicherweise immer noch sehr umstritten und wird vielfach missachtet. Der Band reduziert den bisher überfrachteten Neutralitätsbegriff auf Rechtsgleichheit und Nichtidentifikation, wobei er die strikte Einhaltung des Verbots selbst geringer einseitiger religiös-weltanschaulicher Beeinflussung fordert. Er erörtert in kritischer Sicht das Verhältnis von trennenden und kooperativen Aspekten des Grundgesetzes sowie zahlreiche Einzelfragen wie offene und distanzierende oder Begründungs- und Wirkungsneutralität. Diese oft diffizilen Fragen seien bereichsbezogen im Vorfeld der Entscheidung zu klären. Die Schlussentscheidung über die Einhaltung der Gleichheits-Rechtsregel unter Berücksichtigung all dieser auch flexiblen Aspekte ist dann endgültig. Entweder ist eine Entscheidung oder Norm neutral oder nicht. Neutralität ist nicht nur ein objektives Verfassungsprinzip, das wie etwa das Sozialstaatsprinzip nur eine allgemeine Leitlinie darstellt, sondern als Gleichheitsbegriff eine an das Grundgesetz angebundene Rechtsregel (Norm)
In: Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz v.251
Cover -- Title Page -- Copyright -- Table of Contents -- Body -- Vorwort -- 1. Einleitung -- Erkenntnisinteresse und Fragestellung -- Analyserahmen: Governance-Perspektive und akteurzentrierter Institutionalismus -- Westdeutsche Vietnamhilfe: Forschungsstand und Quellenlage -- Gliederung der Untersuchung -- 2. Parteiliche Solidarität mittels neutraler ›Hilfsgesellschaften‹: Hospitalschiff Helgoland und Landkrankenhaus Da Nang -- 2.1. Die Bundesregierung: Südvietnamhilfe als Bündnissolidarität -- Humanitäre Hilfe als unmilitärische Solidaritätsleistung -- Zusammenarbeit der Bundesministerien -- Bundestags-Unterausschuss »Vietnam-Hilfe« -- Deutsche Botschaft Saigon -- Wandel der Rhetorik bei Kontinuität in der Praxis -- Tet-Offensive 1968 als Schock-Moment -- 2.2. Das DRK und die internationale Rotkreuzgemeinschaft -- Das DRK als humanitärer Akteur -- Südvietnamhilfe als ›nationale Hilfsgesellschaft‹ -- Unparteiliche Nordvietnamhilfe -- »Wahrer Humanismus« und Neutralitätsbegriff -- 2.3. Das Rotkreuz-Hospitalschiff Helgoland -- Realisierung des Helgoland-Projektes -- Proteste der Rotkreuzgesellschaften sozialistischer Länder -- Verlegung nach Da Nang -- Gefährdungslage und Tet-Offensive -- 2.4. Das Malteser-Landkrankenhaus Da Nang -- Der MHD als katholischer humanitärer Akteur -- Südvietnamhilfe als ›freiwillige Hilfsgesellschaft‹ -- Bestimmung des MHD als Trägerorganisation -- Aufbau des Landkrankenhauses -- Abzug der Helgoland -- ›Vietnamisierung‹ des Landkrankenhauses -- Zusammenfassung -- 3. »Die Sache brennt«: Die Projektsuche der Bundesregierung im Spannungsfeld von Koordinationsbemühungen, Freier Wohlfahrtspflege und ›privatem‹ Engagement -- 3.1. Die Projektsuche der Bundesregierung -- Interne Projektmöglichkeiten -- Externe Projektvorschläge -- Kontakt zum BDI -- Spannungen im Bundeskabinett.