Vorstellung des "Netzwerks Migrationsrecht"
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 27, Heft 7, S. 758
ISSN: 0721-880X
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In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 27, Heft 7, S. 758
ISSN: 0721-880X
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 124, Heft 7, S. 434-435
ISSN: 0012-1363
Als "Krisen" werden immer wieder kathartische Momente beschrieben, in denen wichtige Entscheidungen fallen. Wer eine Führungsrolle für sich in Anspruch nehmen will, präsentiert sich in diesen Momenten als entscheidungsstark und richtunggebend. Für ein Gros der Bevölkerung sind es jedoch Zeiten der Verunsicherung und das Sprechen über die Krise nährt eine gewisse Erwartungshaltung: Es müssen Entscheidungen fallen, der Handlungsdruck steigt. In der seit 2015 anhaltenden "Flüchtlingskrise" – die angemessener als "Flüchtlingsschutzkrise" zu bezeichnen ist – zeigen sich diese Mechanismen exemplarisch. Migrationsrecht und Migrationspolitik unterlagen und unterliegen bis heute den Gesetzen der "Krise" und zeitigen diskussionsbedürftige Ergebnisse im politischen und im gesetzgeberischen Prozess.
BASE
Die Regeln zum Familiennachzug sind sowohl von außerhalb als auch innerhalb Europas eine der wenigen Möglichkeiten, für sog. "Drittstaatangehörige" legal nach Deutschland zu reisen. Im Zuge der Hysterie darum, dass in Deutschland vermehrt Flüchtlinge ankommen, wurden diese Zuzugs- und Fluchtwege noch weiter beschränkt. Menschenrechtlich besonders fragwürdig sind dabei die Aussetzung des Rechts auf Familienzusammenführung von subsidiär Geschützten und die Hürden beim Geschwisternachzug sowie die bürokratischen Anforderungen im Visumserteilungsverfahren.
BASE
Eine konsistente Ausgestaltung der Migrations- und Integrationspolitik verlangt eine sachliche und differenzierte Debatte in Parlament und Öffentlichkeit – in Deutschland, aber auch in Europa. Die Rede von der Krise ist dabei kaum hilfreich. Eine aufmerksame Beobachtung von Krisendiskursen über Migration kann uns aber dabei helfen, die Bedingungen eines demokratischen Umgangs mit Migration besser zu verstehen.
BASE
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 31, Heft 5/6, S. 183-187
ISSN: 0721-5746
"'Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland' - so lautete jahrzehntelang die zentrale Leitlinie deutscher Migrationspolitik. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass ein dauerhafter Verbleib - mithin die Einwanderung - der überwiegend als 'Gastarbeiter' angeworbenen Zuwanderer im Bundesgebiet nicht erwünscht gewesen ist. Diese Leitlinie ist jedoch mit der Tatsache, dass inzwischen fast 20% der Bevölkerung in Deutschland einen so genannten Migrationshintergrund haben, kaum noch vereinbar. Daher besteht inzwischen ein breiter politischer Konsens darüber, dass Deutschland ein Einwanderungsland geworden ist und sich den hiermit verbundenen gesellschaftspolitischen Herausforderungen stellen muss." (Autorenreferat)
With the entry into force of the EU-Turkey Statement on 20 March 2016, the political purpose of the EU Hotspots in Greece has been overhauled completely. Originally, EU Hotspots had been presented as a mechanism to implement the EU Relocation Program. Since 20 March 2016 however, the main purpose is the implementation of the return policy. The fast-track border procedure – applied in the EU Hotspots by Greek authorities with support by the European Asylum Support Office – is thus characterized by a preliminary admissibility procedure assessing whether Turkey can be considered as "safe third country".
BASE
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 2016/3, 101
SSRN
Since the entry into force of the "EU-Turkey Deal" on 20 March 2016, the Greek Hotspots have fundamentally transformed their function from the initial reception centres they were originally intended to be, to deportation centres. This follows from the first formulation of the statement published as a press release. Under the statement, persons who cross irregularly from Turkey to Greece after 20 March 2016 are to be returned to Turkey. The Supreme Administrative Court of Greece "Council of State" (CoS) ruled on 22 September 2017 that Turkey is a so-called "safe third country" in two cases of Syrian refugees seeking international protection to the eastern Aegean islands coming from Turkey. They moved to the CoS following a negative decision by the Greek Asylum Authority. Although the judgment concerns individual cases, it is groundbreaking. It mainly concerns the legality of accelerated border procedures implemented in the Hotspots, the integration of the European Asylum Support Office (EASO) and the concept of the "safe third country".
BASE
In: Schriften zum Migrationsrecht Band 6
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Die Festschrift anlässlich des 65. Geburtstages von Gisbert Brinkmann vereint Beiträge von Freunden und Weggefährten aus dem beruflichen, familiären und insbesondere europa- und migrationsrechtlichen Spektrum der Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht, die er maßgeblich mitgeprägt hat.Mit Gisbert Brinkmann ehrt die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart eine Persönlichkeit, deren berufliches und wissenschaftliches Lebenswerk auf das Recht des Migranten im europäischen Einigungsprozess ausgerichtet ist. (Dies findet seinen Ausdruck durch eine Vielzahl von Aufsätzen, die insbesondere in den Tagungsbänden der Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht veröffentlicht sind. Bei mehr als 60 Veranstaltungen der Akademie hat er mitgewirkt: Als Referent und Fachmann im Prozess der zunehmenden Europäisierung des Migrationsrechts hat er Sozialarbeitern das System der drei Säulen erklärt, sich bei den Hohenheimer Tagen als Planer und Aquisiteur im Vorfeld, als Dolmetscher, Gesprächsleiter und sachkundiger Referent während der Tagung und als Mitherausgeber der Tagungsbände regelmäßig eingebracht. Er hat tatkräftig mitgewirkt, die Weingartener Woche für Jura-Studierende zu konzipieren und dauerhaft zu etablieren. Auch das daraus entstandene Netzwerk Migrationsrecht hat in ihm einen zuverlässigen Ratgeber und Begleiter.)Mit dieser Festschrift knüpft die Akademie an eine Tradition an, die mit der Ehrung von Fritz Franz und Gerd Müller begonnen wurde. Die Publikation erhebt nicht den Anspruch einer ausschließlich akademischen Festschrift, sondern sie greift konkret die aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Diskussionen und Diskurse auf nationaler und europäischer Ebene auf und bringt dadurch die hohe Wertschätzung für das persönliche und fachliche Engagement zum Ausdruck. Die Vielzahl und Vielfalt der Beiträge ebenso wie der Autorinnen und Autoren gibt hiervon eindrücklich Zeugnis
In: NomosPraxis
Das Sozialrecht für Zuwanderer - ist, im Dickicht von deutschen, europäischen und internationalen Rechtssystemen, eine Herausforderung. Gleichzeitig sind die Fragen nach dem Arbeitsmarktzugang und der sozialrechtlichen Stellung von Migrantinnen und Migranten vor dem Hintergrund der dramatischen Änderungen des Aufenthaltsrechts und fast aller sozialrechtlicher Regelungen für Ausländer so aktuell wie nie zuvor in Ausbildung und Beratung. - - Die 2. Auflage des Handbuchs "Sozialrecht für Zuwanderer" - kommt zur rechten Zeit und berücksichtigt - das Integrationsgesetz - die Asylpakete I und II - das Rechtsvereinfachungsgesetz SGB II - das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen im SGB II und im SGB XII - - Maßgeschneidert: - Die Neuauflage stellt differenziert nach Aufenthaltstiteln, Nationalitäten und Aufenthaltsdauer die Leistungsansprüche und ihre Voraussetzungen für Spätaussiedler, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige systematisch und übersichtlich dar. So können Sie in der konkreten Beratungssituation schnell und gezielt auf alle Regelungen und Ansprüche zugreifen. - - Hinweise auf die jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Anforderungen und Perspektiven, auf ungeklärte Rechtsfragen und auf die aktuelle Rechtsprechung auf deutscher wie europäischer Ebene erleichtern das Hintergrundverständnis. - - Zahlreiche Beispiele veranschaulichen die Darstellung, Tipps für die Beratungsarbeit erleichtern die konkrete Hilfestellung für die Betroffenen aber auch für Beratungsstellen, Rechtsberaterinnen und Mitarbeiter von Ausländer- und Sozialbehörden. Verständlich geschrieben, profitierten auch Studenten und Praktiker der Sozialen Arbeit von der Gesamtdarstellung. - - Verfasst von absoluten Kennern der Materie: - Dorothee Frings ist seit 1997 Professorin für Verfassungs-, Verwaltungs- und Sozialrecht für die Soziale Arbeit an der Hochschule Niederrhein und Autorin der Vorauflage dieses Handbuchs von 2008. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Migrationsrecht, dem deutschen und europäischen Sozialrecht und dem Antidiskriminierungsrecht. - Constanze Janda ist seit Oktober 2016 Professorin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Sie ist Mitbegründerin des Netzwerks Migrationsrecht und forscht seit langem zu den Schnittstellen zwischen Sozialrecht und Migrationsrecht. - Stefan Keßler ist Policy Officer beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Berlin und einer der führenden Experten in Migrationsfragen, gerade im Hinblick auf deren sozialrechtlichen Folgerungen. - Eva Steffen ist seit 1996 als Rechtsanwältin in Köln tätig. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt lag zunächst im Asyl- und Ausländerrecht. Später spezialisierte sie sich auf die migrationsrechtlichen Bezüge des Sozialrechts. Sie ist Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Ausländer- und Asylrecht sowie im Ausschuss Soziales des DAV und dort zur Europabeauftragten ernannt worden.
In: Asylmagazin: Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht, Band 10, S. 56
ISSN: 1613-7450
"Die Integration von Flüchtlingen und Migranten mit unsicherem Aufenthaltsstatus in den deutschen Arbeitsmarkt ist in den letzten Jahren stärker in den Fokus der Politik gerückt.; Dies geschah auch durch die Bundesprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt I und II, die unter dieser Zielsetzung seit 2008 bundesweit 32 Netzwerke mit heterogener Trägerstruktur fördern.; Bei der Beratung von Flüchtlingen in diesem Themenfeld spielt die Kenntnis der aktuellen rechtlichen Grundlagen - insbesondere des Zusammenwirkens der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und der sozialrechtlichen Fördermöglichkeiten - eine zentrale Rolle.; Seit der Neuordnung des Beschäftigungserlaubnisrechts im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes 2005 hat es zwischenzeitlich einige Novellierungen gegeben, durch die insbesondere die Rechtsstellung von Personen mit einer Duldung verbessert wurde. Auch die einschlägigen Regelungen etwa im SGB III wurden mehrfach geändert." (Textauszug, IAB-Doku)
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Die soziale Integration Zugewanderter hängt davon ab, dass deren Teilhabechancen und Teilhabekompetenzen ausgebaut werden. Dies erfordert eine entsprechende Ausrichtung und Koordination sozialer Dienstleistungen. Der Leitfaden basiert auf Erkenntnissen aus einem mehrjährigen Forschungsprojekt und stellt dar, wie auf lokaler Ebene Netzwerke Professioneller und Ehrenamtlicher geknüpft und parallel Case Management als auf Einzelfälle bezogenes Handlungskonzept etabliert werden kann. Auf der Grundlage rechts- und sozialwissenschaftlicher Analysen werden hierzu Konzepte und erprobte Instrumente vorgestellt. Der Leitfaden wendet sich an alle im Rahmen lokaler Sozial- und Migrationspolitik Tätigen und Lehrende der Rechts- und Sozialwissenschaften.
Der generelle Prozess der Digitalisierung ist für die Medienordnung von besonderer Relevanz. Stehen auf der einen Seite wichtige Kommunikations- und Effektivitätsgewinne, so müssen auf der anderen Seite gesellschaftliche Gefahren durch Hatespeech, Fake News oder Urheberrechtsverletzungen erkannt und verhindert werden. Der vorliegende Band enthält die Vorträge, die auf der 1. Berlin-Potsdamer Konferenz zu interdisziplinären Rechtsfragen im März 2022 in Berlin gehalten wurden. Sie beleuchten die aus der Medienkonvergenz folgenden Veränderungen der Medienlandschaft in zentralen Bereichen wie der Bekämpfung von Desinformation, der Digitalwirtschaft, der Wissenskommunikation, dem Persönlichkeitsrechtsschutz, dem Influencer-Marketing, der Plattformregulierung, der Musikwirtschaft und der Anonymität in sozialen Netzwerken. Dabei geht es jeweils auch um Empfehlungen, welche politischen Aktivitäten erforderlich sind, um die Digitalisierung einerseits zu fördern, andererseits aber auch ihren Gefahren wirksam zu begegnen. Mit Beiträgen von:Florian Drücke, Eva Flecken, Conrad Heberling, Anne Reif, Christian Schertz, Marcus Schladebach, Christiane Stützle, Alexander Thiele, Marie-Christine Zeisberg