National contact points
In: Ensuring Quality in Cross-Border Higher Education, S. 127-129
929746 Ergebnisse
Sortierung:
In: Ensuring Quality in Cross-Border Higher Education, S. 127-129
Die vorliegende Fokusstudie befasst sich mit unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Minderjährige Drittstaatsangehörige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Schutzgesuch gestellt wird. Sie reisen in der Regel illegal nach Deutschland ein und werden bei einem Aufgriff durch das Jugendamt in Obhut genommen, falls keine Zurückschiebung an der Grenze erfolgt. Sie sind in Bezug auf das gesamte Migrationsgeschehen zwar nur eine kleine Gruppe unter den Drittstaatsangehörigen; ihre Zahl steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an. Während 2008 lediglich 763 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag stellten, suchten 2013 bereits 2.486 unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (690), Somalia (355), Syrien (285), Eritrea (140) und Ägypten (120). Auch bei der Schutzquote ist ein Anstieg zu verzeichnen: Diese lag 2010 bei 36,3 %; dagegen entschied das Bundesamt 2013 bei 56,6 % der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auf Flüchtlingsschutz, Asyl, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote.
Die Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) thematisiert die Anwendung der Abschiebungshaft und ihrer Alternativen in Deutschland. Sie gibt eine Übersicht über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Umsetzung in den deutschen Bundesländern.
Die vorliegende Studie widmet sich dem Aufbau und Funktionsweise der beitragsfinanzierten gesetzlichen Sozialversicherung sowie der steuerfinanzierten Fürsorgesysteme in Deutschland. Während die Leistungen der Sozialversicherung (GRV und ALV, in Teilen die GKV) eine statuskonforme Absicherung ermöglichen, deren Höhe anteilig zum erzielten Erwerbseinkommen berechnet wird, soll die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Die Studie analysiert, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige Zugang zu einzelnen Sozialleistungen erhalten und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen können. Der Sozialleistungsbezug von Drittstaatsangehörigen ist teilweise ausgeschlossen; dort, wo Drittstaatsangehörige leistungsberechtigt sind, kann der Leistungsbezug abhängig von Aufenthaltstitel und Art der Sozialleistung aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität stellt die Übertragbarkeit von Sozialleistungsansprüchen eine migrationsspezifische Herausforderung moderner Sozialstaaten dar. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und dem mobilitätsbedingten Verlust von Versicherungsansprüchen vorzubeugen, hat Deutschland eine Vielzahl an bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten geschlossen. Plastisch veranschaulicht wird die soziale Absicherung von Drittstaatsangehörigen durch drei Fallbeispiele, die verschiedene soziale Notlagen mit unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verbinden. Das Working Paper 57 wurde durch die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelte Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung des Sozialleistungszugangs von Drittstaatsangehörigen erstellt.
In: Liesbeth F.H. Enneking, Ivo Giesen, Anne-Jetske Schaap, Cedric Ryngaert, Francois Kristen and Lucas Roorda (eds) Accountability, International Business Operations and the Law: Providing Justice for Corporate Human Rights Violations in Global Value Chains (Routledge 2019): 38-59
SSRN
Die Studie stellt den politischen und rechtlichen Rahmen der Anwerbung und Bindung internationaler Studierender dar und benennt die wichtigsten Akteure sowie Herausforderungen, Maßnahmen und Strategien auf Bundes-, Landes- und Hochschulebene im Bereich der Internationalisierung. Internationale Studierende werden in der Fachöffentlichkeit vor allem als potenzielle Fachkräfte thematisiert. Auf politischer Ebene werden die Anwerbung und Bindung von internationalen Studierenden einerseits im Zusammenhang mit einer allgemeinen Internationalisierung der Hochschulen und des Wissenschaftssystems in Deutschland gesehen und andererseits ebenfalls unter dem Aspekt der Fachkräftesicherung diskutiert. In den letzten Jahren wurden deshalb die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende in Deutschland deutlich erleichtert. So wurde unter anderem ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis eingeführt, die Mobilität von internationalen Studierenden innerhalb der EU erleichtert und die Bleibemöglichkeit zur Arbeitssuche nach dem Studienabschluss eingeführt und verlängert. Im Wintersemester 2017/18 waren fast 375.000 ausländische Studierende an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Circa 282.000 dieser Studierenden erhielten ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb von Deutschland (sogenannte Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer). 74 Prozent der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer kamen aus Drittstaaten, wobei hier die fünf wichtigste Herkunftsländer China, Indien, Russland, Syrien und die Türkei waren. Die Ingenieurswissenschaften sind die von internationalen Studierenden am häufigsten gewählte Fächergruppe, gefolgt von Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.
Die Studie befasst sich mit den innereuropäischen Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen für ihre Zuwanderung aufgezeigt und es wird darauf eingegangen, welche spezifischen Regelungen für den Zuzug aus dem EU-Ausland existieren. Weiterhin werden die aufgrund der Daueraufenthaltsrichtlinie, der Forscherrichtlinie, der Hochqualifiziertenrichtlinie und der Studentenrichtlinie geschaffenen "EU"-Aufenthaltstitel bzw. -zwecke dargestellt. Daneben wird aber auch erläutert, inwiefern sich die klassischen (rein nationalen) Aufenthaltstitel zur Binnenmigration nutzen lassen. Die Studie gibt außerdem einen statistischen Überblick über den Umfang der Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen. Dabei wird herausgestellt, dass der überwiegende Anteil dieser Mobilität unter Nutzung nationaler Aufenthaltstitel stattfindet und weniger aufgrund von Aufenthaltstiteln, die auf dem gemeinsamen rechtlichen Besitzstand der EU beruhen und zur Förderung der Binnenmobilität geschaffen wurden. Bei den EU-Staaten, aus denen der Zuzug erfolgt, dominieren Spanien und Italien das Geschehen. Im Jahr 2011 kamen mit 2.834 Personen die meisten binnenmobilen Drittstaatsangehörigen aus Italien, gefolgt von Spanien mit 2.173 Personen, wobei für diese beiden Herkunftsstaaten auch die stärksten Zuwachsraten festzustellen sind. Die meisten Drittstaatsangehörigen, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland zuziehen, sind Inder, Türken, Marokkaner und Ghanaer. Der Gesamtumfang der Zuzüge von Drittstaatsangehörigen aus EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen; die jährliche Anzahl der Zuzüge hat sich von 2007 bis 2011 verdoppelt, wobei nur ein äußerst geringer Teil dieser Zunahmen auf die in Umsetzung der o.g. EU-Richtlinien neu geschaffenen Aufenthaltstitel zurückzuführen ist. Das Working Paper 51 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Die Integration von Migrantinnen und Migranten in Arbeit und Beruf spielt eine zentrale Rolle in der staatlichen Integrationsarbeit in Deutschland. Dies gilt sowohl für neu zugewanderte Migrantinnen und Migranten als auch für bereits lange ansässige oder hier geborene Drittstaatsangehörige.
Das Working Paper 83 untersucht Entwicklungen in Deutschland im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung für fünf Westbalkanstaaten sowie für Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine im Zeitraum von 2007 bis 2017.
Die Studie beantwortet die Fragen, mit welchen Abschiebehindernissen die Behörden der Bundesrepublik Deutschland konfrontiert sind und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um diesen Hindernissen zu begegnen. Dabei werden sowohl freiwillige Rückkehrförderung als auch zwangsweise Rückkehrmaßnahmen benannt und Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen einer Duldung beschrieben.
Die Studie vermittelt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben, zentrale administrative Abläufe, die Auswahlkriterien sowie die beteiligten Akteure einzelner humanitärer Aufnahmeprogramme und -verfahren in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat es mehrere Aufnahmeverfahren für ausgewählte schutzbedürftige Personengruppen gegeben, die eine direkte Einreise nach Deutschland aus den Krisenstaaten oder aus Erstaufnahme- und Transitländern ermöglicht haben. Ziel dieser Studie ist es, einen Überblick über die einzelnen humanitären Aufnahmeprogramme und -verfahren zu geben und dabei die rechtlichen Vorgaben, die zentralen administrativen Abläufe sowie die Auswahlkriterien und die beteiligten Akteure zu dokumentieren. Vier jüngst durchgeführte Aufnahmeverfahren stehen dabei im Mittelpunkt: das Resettlement-Programm, die humanitären Aufnahmeprogramme für insgesamt 20.000 Schutzberechtigte aus Syrien, den Anrainerstaaten sowie Ägypten und Libyen (HAP Syrien), das Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte und die privat finanzierten Länderaufnahmeprogramme für Syrerinnen und Syrer ('private sponsoring'/Aufnahme per Verpflichtungserklärung). Neben den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie den jüngsten Entwicklungen im Politikfeld wurden in der vorliegenden Studie auch Ergebnisse aus Studien, Dokumentationen und Evaluationen von Länderministerien, Wohlfahrtsverbänden und Forschungseinrichtungen aufbereitet. Die wichtigsten Quellen stellten Rechtstexte und Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsrecht sowie Aufnahmeanordnungen des Bundes und der Länder zu den einzelnen Aufnahmeverfahren dar. Für die Bestands- und Verlaufszahlen zu den einzelnen Aufnahmeverfahren wurden die Antworten der Bundes- und Landesregierungen auf themenrelevante Kleine und Große Anfragen in den Parlamenten seit dem Jahr 2012 herangezogen. Weitere Daten konnten direkt von Fachreferaten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezogen werden.
Zuzüge zum Zweck des Studiums in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen und machen die drittgrößte Gruppe aller Zuzüge von Ausländern nach Deutschland aus. Die Studie bietet eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Maßnahmen zur Gewinnung von Studierenden aus Drittstaaten. Zudem analysiert sie statistische Daten über erteilte Aufenthaltstitel zu Studienzwecken sowie zu Studienanfängern, Studierenden und Absolventen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Studierende wurden in den letzten Jahren kontinuierlich liberalisiert, um so die internationale Attraktivität Deutschlands als Hochschulstandort zu steigern. Die rechtlichen Bestimmungen der Zuwanderung von Studierenden aus Drittstaaten werden durch Länder, Hochschulen und Mittlerorganisationen mit praktischen Maßnahmen ergänzt. Der Bestand an Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums lag zwischen 2007 und 2010 konstant bei ungefähr 120.000 und ging im Jahr 2011 auf rund 112.000 zurück. Die häufigsten Herkunftsländer sind China (mit großem Abstand), Russland, Südkorea und die Türkei. Die politischen Bemühungen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und internationale Studierende als Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, verzeichnen Erfolge, d.h. internationale Studierende machen von den entsprechenden rechtlichen Zuwanderungsmöglichkeiten Gebrauch: Im Jahr 2011 erhielten rund 4.000 Personen einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und ungefähr 3.500 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Studienabschluss. Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist es auch Bildungsausländern aus Drittstaaten erlaubt, an EU-Mobilitätsprogrammen, z.B. den Erasmus-Programmen, teilzunehmen; jedoch nimmt nur eine geringe Zahl von Drittstaatsangehörigen diese Möglichkeiten wahr. Das Working Paper 47 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.