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Celovsky, Boris, Das Münchner Abkommen von 1938
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 6, Heft JG, S. 304-306
ISSN: 2307-289X
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Les editoriaux de Georges Bidault: L'Aube 1938
In: Bulletin des amis de Georges Bidault, 3
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Das Münchner "Abkommen": die völkerrechtswidrige Ermächtigung zur Okkupation
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 167, S. 821-825
Das Münchener "Abkommen" kann, so der Verfasser, nur im Lichte der Geschichte der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg verstanden werden. Statt die notwendigen Konsequenzen aus der bis dato größten Katastrophe für den Weltfrieden zu ziehen und bereits 1919 ein vollständig neues System kollektiver Sicherheit aufzubauen, instrumentalisierten die imperialistischen Mächte Europas die Friedensverhandlungen und -verträge zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele und Interessen. Antikommunismus und Demokratiefeindlichkeit vergifteten die Verhandlungen von Anfang an. All diese friedensfeindlichen Bewegungen trafen 1938 in München aufeinander und die Lawine eines neuen Krieges ließ sich nicht mehr aufhalten. (ICEÜbers)
Vor 60 Jahren: das Münchener Abkommen
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 45, Heft 9, S. 780-791
ISSN: 0177-6738
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Gutachten zum Münchner Abkommen: aus dem Blickpunkt allgemeiner Rechtsgrundsätze
In: Mitteleuropäische Quellen und Dokumente Bd. 10
Zur Ungültigkeit des Münchner Abkommens
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 21, Heft 26, S. 31-40
ISSN: 0479-611X
De Washington au Quai d'Orsay
In: Défense de la paix, [1]
In: Bibliothèque du cheval ailé
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Das Münchner Abkommen: unüberbrückbarer Graben zwischen Bonn und Prag?
In: Unfertige Nachbarschaften: die Staaten Osteuropas und die Bundesrepublik Deutschland, S. 177-203
Ausgehend davon, daß sich die CSSR und die BRD mit einem nachbarschaftlichen Ausgleich bisher schwer getan haben, wird in dem Beitrag gefragt, ob das Münchner Abkommen von 1938 einen unüberbrückbaren Graben zwischen der BRD und der CSSR darstellt. Zur Diskussion werden das Münchner Abkommen und der Prager Vertrag von 1973 einander gegenübergestellt und auf ihre völkerrechtlich verbindlichen Inhalte hin befragt. Als zentrales Problem wird die Situation der Sudetendeutschen bezeichnet, weil hier der Kernpunkt der Kontroversen liegt. Die Rechte nationaler Minderheiten werden erörtert. Vor diesem Hintergrund wird erläutert, daß der Prager Vertrag je nach Standpunkt Möglichkeiten zu unterschiedlichen Interpretationsansätzen bietet. Die Vertreibungsdiskussion in der CSSR wird nachgezeichnet, um dann die Lage der deutschen Minderheit heute einzuschätzen. Als eigentlicher Motor der Annäherung zwischen Bonn und Prag werden die wirtschaftlichen Interessen herausgearbeitet. Deshalb werden die Wirtschaftsbeziehungen seit 1950 skizziert. Außerdem wird auf die Bedeutung kultureller Kontakte hingewiesen. Die Analyse zeigt insgesamt, daß die Tschechoslowakei im Rahmen des Warschauer Paktes zu einer blockübergreifenden und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fähig und bereit ist. (RW)