Löschung eines Testamentsvollstreckervermerkes
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 18, S. 1129-1130
ISSN: 2194-4202
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In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 18, S. 1129-1130
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 77, Heft 6, S. 353-354
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 6, S. 395-396
ISSN: 2194-4202
In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik
ISSN: 0721-3808
World Affairs Online
In: Hoppe-Seyler´s Zeitschrift für physiologische Chemie, Band 299, Heft Jahresband, S. 156-167
In: Digitale Bildkulturen
Intro -- Impressum -- Digitale Bildkulturen -- 1 Prolog -- 2 Formwandel der Zensur -- 3 Zensur von oben - Zensur von unten -- 4 Infrastrukturen der Unsichtbarkeit -- 5 Gatekeeper der Neutralität -- 6 Der Moderationsapparat -- 7 Napalm Girl -- 8 Gegen-Sichtbarkeiten -- Anmerkungen -- Abbildungsverzeichnis -- Dank -- Über die Autorin.
Technische Bildzensur ist omnipräsent und gleichzeitig unsichtbar. Content Moderation in sozialen Medien und automatische Löschungen durch Algorithmen schaffen einen neuartigen Zusammenschluss menschlicher und nicht-menschlicher Akteure, die bildethische und juridische Verschiebungen im Feld der Sichtbarkeit anstoßen. Hatten tradierte Institutionen der Zensur durch gesetzliche und religiöse Normen den Wirkungskreis gefährlicher Bilder reguliert, sind es heute automatisierte, von internationalen Konzernen kontrollierte Mechanismen, die sozio-technische Skripte der Bildlöschung steuern. In der Öffentlichkeit technischer Bildwelten werden Sichtbarkeitsmarker der Löschung – wie Zensurbalken oder Verpixelung – von Upload-Filtern, Content Moderatoren oder Deepfakes abgelöst. In dieser Experimentalphase der Digitalmoderne wird in technischer, sozialer, juridischer und bildtheoretischer Hinsicht noch einmal neu verhandelt, welche Bilder im Datenstrom zirkulieren, aus dem Blickfeld verschwinden oder nie ins Licht der Öffentlichkeit gelangen. ; Katja Müller-Helle et al.: Editorial Susanne von Falkenhausen: Was tun mit der Macht der Bilder? Über Identität und Zensurbegehren Simon Rothöler: Blockieren, Moderieren, Projizieren. Anmerkungen zur technischen Kontrolle digitaler Bildinformation Estelle Blaschke: Diskrete Operationen: Formen präemptiver Bildzensur in der KI-gestützten Fotografie Kerstin Schankweiler: Das zensierte Auge Philipp Müller: Zur Anziehungskraft eines Gewaltvideos Volker Pantenburg: Antikolonialismus, Aktivismus und Zensur. Bemerkungen zu René Vautier Gertrud Koch: Nicht löschbare Bilder Friedrich Tietjen: Hitler abstempeln. Drei Defacements Paul Brakmann: Post aus Rochester. Qualitätskontrollen im Fotofinishing Lea Hilsemer: Die (Un)Sichtbarkeit der Löschung Interview: Bildzensur und Recht. Sabine Müller-Mall und Elisabeth Niekrenz im Gespräch mit Katja Müller-Helle
BASE
In: Beiträge zum Kartellrecht 18
Fallen einem Unternehmen bestimmte Rechtsverstöße zur Last, kann dieser Umstand seiner Teilnahme an einem Vergabeverfahren entgegenstehen. Welches Fehlverhalten zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren führen kann oder sogar muss, regeln die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihr Vorliegen zu prüfen. Mit dem 2021 in Betrieb genommenen Wettbewerbsregister steht Vergabestellen nun erstmalig ein wirkungsvolles Instrument zur Erfüllung ihrer Prüfungspflichten zur Verfügung. Das Register enthält Sanktionen aufgrund bestimmter, vergaberechtlich relevanter Rechtsverletzungen und erlaubt somit eine effektivere Prüfung der Ausschlussgründe. Lasse Engel untersucht in diesem Zusammenhang insbesondere die zentralen Elemente der neuen Institution, nämlich die Eintragung in das Register und dessen Abfrage sowie die Löschung aus dem Wettbewerbsregister.Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Jahres 2022 der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.
In: Bildwelten des Wissens Band 16
Technische Bildzensur ist omnipräsent und gleichzeitig unsichtbar. Content Moderation in sozialen Medien und automatische Löschungen durch Algorithmen schaffen einen neuartigen Zusammenschluss menschlicher und nicht-menschlicher Akteure, die bildethische und juridische Verschiebungen im Feld der Sichtbarkeit anstoßen. Hatten tradierte Institutionen der Zensur durch gesetzliche und religiöse Normen den Wirkungskreis gefährlicher Bilder reguliert, sind es heute automatisierte, von internationalen Konzernen kontrollierte Mechanismen, die sozio-technische Skripte der Bildlöschung steuern. In der Öffentlichkeit technischer Bildwelten werden Sichtbarkeitsmarker der Löschung – wie Zensurbalken oder Verpixelung – von Upload-Filtern, Content Moderatoren oder Deepfakes abgelöst. In dieser Experimentalphase der Digitalmoderne wird in technischer, sozialer, juridischer und bildtheoretischer Hinsicht noch einmal neu verhandelt, welche Bilder im Datenstrom zirkulieren, aus dem Blickfeld verschwinden oder nie ins Licht der Öffentlichkeit gelangen.
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 78, Heft 2, S. 101-102
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 77, Heft 3, S. 159-160
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 19, S. 1225-1226
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 75, Heft 4, S. 240-241
ISSN: 2194-4202
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Band 7, Heft 3, S. 271
ISSN: 2312-1920
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 4, S. 231-231
ISSN: 2194-4202