Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt
In: Schriften zum Europäischen Recht - Band 160 v.160
Hauptbeschreibung Einen Konflikt der Grundfreiheiten mit der Europäischen Kompetenzordnung dürfte es an sich nicht geben. Bei der Auslegung der Grundfreiheiten wird dem Wortlaut des Vertrages nur eine Bedeutung zugerechnet, die er bereits in sich trägt. Nach ständiger Rechtsprechung hat daher der Bestand einer Unionskompetenz weder für den Anwendungsbereich noch in sonstiger Weise für die Grundfreiheitenauslegung Relevanz. Andererseits ist der Auslegung der Verträge ein hohes Maß an Wertungsbedürftigkeit immanent. Die Unionsrechtsgerichtsbarkeit gestaltet die Unionsrechtsordnung aus. Sie erschließt über die Grundfreiheitenauslegung dem Unionsrecht Sachbereiche und bereitet so häufig eine Kompetenzübertragung auf die Union vor.Stefanie Valta arbeitet heraus, dass eine »kompetenzblinde« Grundfreiheitenauslegung einen Wertungswiderspruch zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darstellt. Sie schlägt eine Modifikation der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung vor, die weniger Harmonisierungsdruck in marktfernen Regelungsmaterien erzeugt. Das Ob und Wie einer Kompetenzübertragung steht so wieder in der Entscheidungsbefugnis der mitgliedstaatlichen Parlamente. Dies ermöglicht den Unionsbürgern eine aktivere Mitgestaltung der Unionsrechtsordnung im Sinne eines Europas der Bürger.Ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Stiftung Universität Heidelberg 2012. Inhaltsverzeichnis EinleitungAnlass dieser Arbeit - Gegenstand der Untersuchung - Gang der Untersuchung1. Teil: Die Unionsrechtsordnung als SystemMethodenvielfalt und -offenheit - Unionsrechtsordnung und Systembegriff - Zusammenfassung2. Teil: Die Dogmatik der GrundfreiheitenGrundfreiheiten: Oberbegriff für die klassischen Marktfreiheiten und das allgemeine Freizügigkeitsrecht - Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten - Zusammenfassung3. Teil: Die Dogmatik der unionalen