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In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 760
Der demokratische Bezug, den die Kommunikationsgrundrechte (Art. 5 Abs. 1, 8 und 9 Abs. 1 GG) aufweisen, sorgt seit jeher für Meinungsverschiedenheiten. Im Zentrum steht hierbei die Frage, ob der "konstituierenden Wirkung", die kommunikative Freiheit für eine Demokratie hat, rechtliche Relevanz im Sinne einer demokratischfunktionalen Grundrechtsinterpretation zukommt oder ob es sich um bloße "Nutzeffekte" handelt. Die Brisanz dieser Thematik zeigt sich an aktuellen Beispielen wie der Privatisierung des Rundfunks oder dem strafrechtlichen Ehrenschutz. -- Der Autor geht dieser Frage sowohl auf staats- und grundrechtstheoretischer als auch auf grundrechtsdogmatischer Ebene nach. Dabei dient das klassische liberale Grundrechtsverständnis als Betrachtungsplattform, von der aus insbesondere die Rechtsprechung des BVerfG einer kritischen Analyse unterzogen wird. Es werden die negativen Folgen aufgezeigt, die sich im einzelnen aus der "Indienststellung" und "Verobjektivierung" kommunikativer Freiheit für die Demokratie ergeben. Als Alternative stellt Flitsch dar, daß auch im Rahmen eines liberalen Grundrechtsverständnisses der demokratische Effekt der Kommunikationsgrundrechte - ohne Freiheitsverlust - gesichert werden kann.
In: Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten
In: Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 1, S. 29-31
ISSN: 2366-0651
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 84-105
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 76-94
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 89-112
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 75-93
In: Studien zu Staat, Recht und Verwaltung Band 24
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Der öffentliche Raum als Ort gesellschaftlicher Kommunikation verändert seine rechtliche Ausgestaltung: Neben hoheitlich gewidmete Flächen treten von diesen kaum zu unterscheidende Zonen in privatem Eigentum. Die daraus folgende Rechtsunsicherheit wirkt sich vor allem auf die Kommunikationsgrundrechte – insbesondere Versammlungs-, Kunst- und Religionsfreiheit – aus.Die Dissertation definiert den Rechtsbegriff des "öffentlichen Raumes" neu und löst ihn aus dem engen Kontext des öffentlichen Sachenrechts. Durch den Vergleich der Arten der Grundrechtsbindung hoheitlicher und privater Betreiber und unter Einbeziehung eines Gedankens des Fraport-Urteils des Bundesverfassungsgerichts entwickelt die Arbeit Möglichkeiten angemessener Kommunikationsfreiheitsausübung auch im privatisierten öffentlichen Raum. Neben rechtsvergleichenden Überlegungen zur public forum-Theorie in den USA steht insbesondere die Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 GG im Fokus.
In: Studien zu Staat, Recht und Verwaltung 24
In: Studien zu Staat, Recht und Verwaltung Band 24