Der Vorrang des Kindeswohls Der Vorrang des Kindeswohls
In: Archiv des Völkerrechts, Band 43, Heft 2, S. 257
ISSN: 1868-7121
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In: Archiv des Völkerrechts, Band 43, Heft 2, S. 257
ISSN: 1868-7121
Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention basiert auf dem Grundgedanken, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, mit eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum der UN-Konvention, die eine Vielzahl von verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten vorsieht, steht die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. In der vorliegenden Publiaktion werden die Grundlagen eines kinderrechtebasierten Verständnisses des Kindeswohls sowie die Bezüge zum Recht auf Beteiligung erläutert.
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 93, Heft 37, S. 1341-1341
ISSN: 1424-4004
World Affairs Online
In: Suhrkamp-Taschenbuch 212
In: Sehnsucht Familie in der Postmoderne, S. 237-244
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 217, S. 1032-1042
ISSN: 0863-4890
Das Rechtsprinzip des Kindeswohls und seine institutionelle Anwendung sind notorisch umstritten. Der interdisziplinär ausgerichtete Band wirft ein frisches Licht auf die einschlägige Diskussion. Fernab jeder Öffentlichkeit werden täglich Urteile über das Leben von Kindern gefällt. Dabei beruft man sich auf das Kindeswohl. Wie dieses Prinzip auszudeuten und rechtlich anzuwenden ist, bleibt jedoch notorisch umstritten. Der Streit ums Kindeswohl findet nicht nur in Familien, Jugendämtern und Familiengerichten statt; auch wissenschaftlich wird kontrovers diskutiert, was das Kindeswohl-Prinzip genau meint. Der interdisziplinär ausgerichtete Band versammelt konzeptionelle Beiträge zu dieser Diskussion sowie profunde Analysen zur Anwendung des Kindeswohls in Recht, Sozialarbeit und Medizin.
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 38, Heft 12, S. 371-376
ISSN: 0490-1630
Der Beitrag ist eine Replik zu Schnabel "Die Gesellschaft braucht die Familie - das Kind braucht Mutter und Vater", in: Soziale Sicherheit, 1989, H. 8/9, S. 237 f. Den familien- und sozialpolitischen Positionen Schnabels wird aus frauenpolitischer Sicht widersprochen. (IAB)
Tagesschulen können und sollen das Wohlbefinden von Kindern fördern. Dies stellt ein Qualitätsmerkmal dar, das bildungspolitisch gefordert wird. Bisher gibt es hierzu allerdings kaum empirische Untersuchungen, was zu einem Spannungsfeld zwischen Anspruch und Realität führt. ; +repphzhbib2018F
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