Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die "Bekämpfung" irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant*innen. Jährlich werden nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die deutsche, österreichische und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten "bekämpfen" den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant*innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer "bekämpft".
Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die "Bekämpfung" irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant*innen. Jährlich werden nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die deutsche, österreichische und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten "bekämpfen" den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant*innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer "bekämpft".
In: Hinterberger, Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten. Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich(Nomos/Facultas, 2020) https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748902720/regularisierungen-irregulaer-aufhaeltiger-migrantinnen-und-migranten
Einleitend wird der Menschenrechtsansatz skizziert. Es folgt eine Vorstellung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien, deren Besonderheit darin besteht, dass sie ausdrücklich auf das Problem irregulärer Migration eingeht. Daran schließt sich die Diskussion einiger exemplarischer Rechte an, die für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus von besonderer praktischer Bedeutung sind. Der Beitrag endet mit Hinweisen zu den Aufgaben, die sich aus den einschlägigen Verpflichtungen für die staatliche Politik ergeben. (ICB2)
Die Bedeutung und Implikationen, die mit einem illegalen Aufenthaltsstatus einhergehen, unterliegen gesellschaftspolitischen Schwankungen und gestalten sich im europäischen Vergleich unterschiedlich. In den letzten zwei Dekaden hat diesbezüglich eine enorme Verschärfung dahin gehend stattgefunden, dass die irreguläre Migration in einigen Ländern zu einer kriminellen Straftat erhoben wurde. Weiterhin haben vor allem mittel- und nordeuropäische Nationalstaaten verschiedene Mechanismen eingeführt, um interne Migrationskontrollen zu effektivieren und damit irreguläre Migration zu unterbinden. Ein wichtiges Instrument hierbei ist die systematische Exklusion irregulärer Migranten vom Zugang zu öffentlichen Gütern und sozialer Infrastruktur. Da diese Maßnahmen vornehmlich auf der lokalen Ebene umgesetzt werden, beeinflusst diese Entwicklung auch Städte und deren Umgangsweise mit irregulären Migranten. Gleichzeitig ist die wachsende Zahl irregulärer Migranten in europäischen Städten zu einem relevanten sozialen Phänomen von migrantischen Communities geworden, das diese und die städtische Politik vor besondere Herausforderungen stellt. Somit führt die Verschärfung staatlicher Politik und ihre Umsetzung auf lokaler Ebene zu einer Kumulation sozialer Risiken und prekärer Lebensverhältnisse innerhalb dieser Communities und Städte. Der vorliegende Beitrag beleuchtet dieses Spannungsfeld auf lokaler Ebene und zeigt die unterschiedliche Nutzung von Handlungsspielräumen am Beispiel der Städte Den Haag und Barcelona auf. (ICI2)
Die Verfasserin vergleicht die Situation irregulärer Migranten in Deutschland und Frankreich. Beim Vergleich der Lebenssituationen von "Illegalen" und "Sans-papiers", ihrer medizinischen Versorgung und ihrer Möglichkeit der Legalisierung zeigt die Verfasserin, dass europäische Flüchtlingspolitik schon seit Verabschiedung des Schengen-Abkommens im Jahr 1985 immer stärker zu einer expliziten Kontroll- und Abschottungspolitik geworden und der Schutz der Flüchtlinge zweitrangig ist. Klar wird hier jedoch auch, dass vor dem Hintergrund verschiedener Auffassungen von Staatsangehörigkeit und unterschiedlicher rechtlicher Regelungen in den beiden Staaten trotz einer Harmonisierung der EU-Flüchtlingspolitik durchaus noch unterschiedliche Inklusions- und Exklusionsmechanismen für die Gruppe der Flüchtlinge bestehen. (ICE2)
"Bei dem Thema der irregulären Migration lassen sich diverse Erfolge der Durchsetzung von Sozialstandards und der Verbesserung von Lebensbedingungen sowie der gewerkschaftlichen Organisierung verzeichnen. Davon profitieren sowohl die betroffenen irregulären MigrantInnen als auch die Gewerkschaftsorganisationen mit ihrer Mitgliedermehrheit ohne Migrationshintergrund. Die Entwicklung integrierter Ansätze, die den vielschichtigen Problemlagen irregulärer MigrantInnen gerecht werden, ist für Gewerkschaften von großer Bedeutung. Dabei kann erstens gewinnbringend auf Erfahrungen aus anderen Staaten zurückgegriffen werden, zweitens scheint eine engere Kooperation mit demokratischen Selbstorganisationen von MigrantInnen und Nichtregierungsorganisationen ein Schlüssel zum Erfolg zu sein." (Autorenreferat)
Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die "Bekämpfung" irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant:innen. Die Rückführungsrichtlinie der EU erlegt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang die Pflicht auf, gegen jede drittstaatsangehörige Person, die sich irregulär in der EU aufhält, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, wobei jährlich nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen werden. Die EU schafft es insgesamt aber trotz der rechtlichen und politischen Bemühungen kaum, Fortschritte im Hinblick auf die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie zu machen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die österreichische, deutsche und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten "bekämpfen" den irregulären Aufenthalt von Migrant:innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant:innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant:innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer "bekämpft". 'Combatting' irregular migration is one of the key challenges to migration management at EU level. The present book addresses one of the most pressing structural problems regarding the EU's return policy: the low return rate of irregularly staying migrants. In this regard the EU Return Directive obliges Member States to issue a return decision, yet only 40% of such decisions are enforced annually. Moreover, despite the political and legal efforts, the EU is not making any significant progress in enforcing the rules it has laid down in the Return Directive. The legislation of EU Member States may, however, serve as a source for possible solutions to 'combat' the problem of irregularly staying migrants. It is for this reason that the book compares the system of regularisations in Austria, Germany and Spain. Regularisations constitute an effective alternative to returns because they terminate the irregular residence of migrants, not through deportation, but rather by granting a right of residence. Regularisation is therefore understood as each legal decision that awards legal residency to irregularly staying migrants. As is shown by the examination and comparison of regularisations in Austria, Germany and Spain, differentiated systems of regularisation exist at national level. However, EU regularisations supplementing the present return policy would be more effective at 'combatting' irregular migration at EU level.