Datenschutzrecht, 1, Das Bundesdatenschutzgesetz, verfassungsrechtlicher Datenschutz, internationaler Datenschutz
In: EDV und Recht 10,1
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In: EDV und Recht 10,1
In: Europarecht - Völkerrecht 37
Appendix in English
In: Frankfurter Studien zum Datenschutz 44
Während vor allem das Internet zu einer Globalisierung der Datenströme geführt hat, bleibt das Datenschutzrecht international uneinheitlich. Da ein weltweit verbindliches, umfassendes Datenschutzrecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichbar ist, besteht die Notwendigkeit, mit neuen Regulierungskonzepten zu reagieren. Dabei können globale Standards durch Selbstregulierung eine pragmatische Lösung darstellen. Dahingehend untersucht werden verschiedene Varianten der Selbstregulierung mit jeweils zunehmender staatlicher Beteiligung: die reine Selbstregulierung, die regulierte Selbstregulierung sowie die Ko-Regulierung
In: Informationstechnik und Recht 6
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 145, S. 8
ISSN: 0170-4613
In: Frankfurter Studien zum Datenschutz, 12
World Affairs Online
In: Frankfurter Studien zum Datenschutz 44
Während vor allem das Internet zu einer Globalisierung der Datenströme geführt hat, bleibt das Datenschutzrecht international uneinheitlich. Da ein weltweit verbindliches, umfassendes Datenschutzrecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichbar ist, besteht die Notwendigkeit, mit neuen Regulierungskonzepten zu reagieren. Dabei können globale Standards durch Selbstregulierung eine pragmatische Lösung darstellen. Dahingehend untersucht werden verschiedene Varianten der Selbstregulierung mit jeweils zunehmender staatlicher Beteiligung: die reine Selbstregulierung, die regulierte Selbstregulierung sowie die Ko-Regulierung
In: Soziologische Analysen: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und der ad-hoc-Gruppen beim 19. Deutschen Soziologentag (Berlin, 17.-20. April 1979), S. 723-728
In dem Beitrag werden die Ergebnisse der internationalen Cologne Conference on Emerging Data Protection and the Social Sciences' Need for Access to Data (Köln, August 1978) zusammengefaßt. Es geht vor allem um die Einbeziehung der Forschung in die gesetzlichen Datenschutzregelungen. Ausgehend von der Feststellung, daß in fast allen westlichen Ländern inzwischen die gesetzliche Ausformung der Datenschutzvorstellungen zu finden ist, werden die Veränderungen in den Regelungen der Datenerhebung beschrieben. Es wird die Bedeutung der Abstellung der Datenschutzregelungen im Bereich der Datenübermittlung auf die Erfordernisse rein administrativer Funktionen für die Sozialwissenschaften herausgearbeitet. Es wird gezeigt, daß es dadurch, daß die gesetzlichen Regelungen nur auf Verwaltungshandeln zugeschnitten sind und nicht auf die besonderen Verwendungsformen in der sozialwissenschaftlichen Forschung Rücksicht nehmen, zu Behinderungen der Forschung kommt. Auf die Probleme der Verwendung personenbezogener Daten für Sozialforschung wird außerdem eingegangen. Insgesamt werden die Erfahrungen der Sozialforschung in elf Ländern miteinander verglichen. Neben den charakteristischen Unterschieden wird auf die Einigkeit verwiesen, die darin besteht, daß zur Verdeutlichung des Unterschieds in der Verwendung personenbezogener Daten für Verwaltungs- versus Forschungszwecke die Sozialwissenschaften aufgerufen sind, ihre bisher mehr oder minder kodifizierten Standards beim Umgang mit personenbezogenen Daten deutlicher zu machen. (RW)
In: Potsdamer Materialien zu Akteneinsicht und Informationszugang 10
In: Oldenburger Beiträge zum Zivil- und Wirtschaftsrecht 50