China - ein neuer verantwortungsbewusster Akteur im Bereich der nuklearen Nichtverbreitung?
In: Jahrbuch ... / Clausewitz-Gesellschaft e.V: eine Zusammenfassung von Beiträgen aus der Arbeit der Gesellschaft, S. 288-294
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In: Jahrbuch ... / Clausewitz-Gesellschaft e.V: eine Zusammenfassung von Beiträgen aus der Arbeit der Gesellschaft, S. 288-294
World Affairs Online
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 83, Heft 2/3, S. 57-79
ISSN: 0340-0255
"Die Regime gegen Massenvernichtungswaffen erfüllen wichtige sicherheitspolitische Funktionen und tragen dazu bei, Terrorismus mit diesen Waffen zu verhindern. Eine regimetheoretische Analyse zeigt für alle drei Regime stabilisierende und destabilisierende Tendenzen sowie eine Spaltung zwischen Nord und Süd. Im nuklearen Nichtverbreitungsregime wirkt die Diskriminierung zwischen Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten in Verbindung mit der mangelhaften Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung destabilisierend. Das Biowaffen-Regime zeigt eine neue Dynamik zum Thema Biosicherheit, aber auch anhaltende Konflikte um Technologieaustausch und Verifikation. Obwohl das CWÜ derzeit am stabilsten erscheint, gilt es, drohende Probleme z.B. im Bereich Verifikation und Abrüstung abzuwenden. Wenn die Regime ihrer Aufgabe effektiv nachkommen sollen, müssen die strukturellen Defizite bearbeitet sowie jeweils die Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Kooperationsbestimmungen gleichermaßen vollständig und ausgewogen umgesetzt werden." (Autorenreferat)
Unter der Einwirkung aktueller internationaler Konflikte und terroristischer Bedrohungen hat sich das Aufgabenfeld der nuklearen Rüstungskontrollpolitik von der Kernwaffen-Nichtverbreitung auf die Sicherung und Kontrolle der gesamten Nukleartechnik einschließlich der industriellen und medizinischen Radiologie erweitert. Die Kontrolle greift in die staatlichen Aufgaben der inneren Sicherheit, des technischen Gefahrenschutzes (Strahlenschutz, Katastrophenschutz) und der Kriminalitätsabwehr ein. Neue Ansätze der internationalen vertraglichen und nichtvertraglichen Regelung sind daher erforderlich. Sie müssen auf den rüstungskontrollpolitischen Überwachungs- und Verifikationsapparat verzichten, der für den Atomsperrvertrag aus dem Jahre 1968 kennzeichnend ist, und sich statt dessen auf die Eigenverantwortung und das unmittelbare sicherheitspolitische Eigeninteresse jedes einzelnen Staaten stützen. Typisch für die neuen internationalen Regelungen ist darüber hinaus der Verzicht auf vertragliche Verpflichtungen. An deren Stelle treten unverbindliche Richtlinien, technische Sicherheitsnormen und Absprachen über den physischen Schutz nuklearer Anlagen, Materialien und radioaktiver Quellen. Sie zielen unter anderem darauf ab, Mindeststandards des physischen Schutzes und der nuklearen Sicherheit in den Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten zu verankern sowie die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen international zu harmonisieren. Der internationale Schutz nuklearer und radiologischer Materialien ist insgesamt weniger restriktiv als die herkömmliche nukleare Rüstungskontrolle. Doch trägt er dazu bei, die Aufgaben der nuklearen Terrorismusprävention zu präzisieren und für die internationale Sicherheitspolitik handhabbar zu machen. (SWP-Studie / SWP)
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Wie die jüngste Entwicklung der internationalen Energiesituation gezeigt hat, wird die Notwendigkeit, weltweit alle verfügbaren Energiequellen zu nutzen, unumgänglich. Damit wird auch ein verstärkter Einsatz der Kernenergie in den Industrieländern und in wachsendem Maße ebenfalls in den Entwicklungsländern erforderlich. Allerdings benötigen hier die vielfältigen Probleme der Ökologie, der Ökonomie und der öffentlichen Akzeptanz, die mit der Nutzung der friedlichen Kernenergie verbunden sind, eine intensive Hilfestellung und enge Kooperation beim nuklearen Technologietransfer von Industrieländern in Entwicklungsländer. Neben Kooperationen im F + E-Bereich lag das Schwergewicht des Nukleartransfers zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern in der Vergangenheit in der Lieferung von angereichertem Brennstoff sowie von Reaktoren. Die Frage der Entsorgung von Kernkraftwerken und deren praktische Lösung wird sich zukünftig in verstärktem Maße mit wachsenden Mengen an abgebrannten Brennelementenauch in den Entwicklungsländern stellen. Deshalb erscheint es sinnvoll, daß die Entsorgungsfrage in die Verhandlungen der Rahmenbedingungen beim Nukleartransfer von Lieferländern in Empfängerländer mit einbezogen und unter Umständen direkt z.B. mit dem Export von Kernkraftwerken verknüpft wird. Ein wesentlicher Gesichtspunkt, der in der Vergangenheit den institutionellenRahmen und die vertragliche Struktur der internationalen Kooperation beim Nuklearhandel bestimmt hat, war der Aspekt der Non-Proliferation. Mit dem Atomwaffensperrvertrag im Jahre 1968 sollte auf der einen Seite ein Festsschreiben des Status Quo im Kernwaffenbereich erreicht und auf der anderen Seite eine möglichst ungehinderte friedliche Nutzung der Kernenergie ermöglichtwerden. Bemühungen von verschiedenen Staaten, sich über den sogenannten friedlichen Sprengkörper faktisch in den Besitz von Kernwaffen zu setzen, führte zu einer Verschärfung der vertraglichen Rahmenbedingungen im internationalen Nuklearbereich und gipfelte insbesondere in den Vereinigten ...
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Die Regime gegen Massenvernichtungswaffen erfüllen wichtige sicherheitspolitische Funktionen und tragen dazu bei, Terrorismus mit diesen Waffen zu verhindern. Eine regimetheoretische Analyse zeigt für alle drei Regime stabilisierende und destabilisierende Tendenzen sowie eine Spaltung zwischen Nord und Süd. Im nuklearen Nichtverbreitungsregime wirkt die Diskriminierung zwischen Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten in Verbindung mit der mangelhaften Umsetzung der Abrüstungsverpfl ichtung destabilisierend. Das Biowaffen-Regime zeigt eine neue Dynamik zum Thema Biosicherheit, aber auch anhaltende Konfl ikte um Technologieaustausch und Verifikation. Obwohl das CWÜ derzeit am stabilsten erscheint, gilt es, drohende Probleme z.B. im Bereich Verifi kation und Abrüstung abzuwenden. Wenn die Regime ihrer Aufgabe effektiv nachkommen sollen, müssen die strukturellen Defizite bearbeitet sowie jeweils die Abrüstungs-, Nichtverbreitungs- und Kooperationsbestimmungen gleichermaßen vollständig und ausgewogen umgesetzt werden.
BASE
In: SWP-Studie, Band S 39
"Unter der Einwirkung aktueller internationaler Konflikte und terroristischer Bedrohungen hat sich das Aufgabenfeld der nuklearen Rüstungskontrollpolitik von der Kernwaffen-Nichtverbreitung auf die Sicherung und Kontrolle der gesamten Nukleartechnik einschließlich der industriellen und medizinischen Radiologie erweitert. Die Kontrolle greift in die staatlichen Aufgaben der inneren Sicherheit, des technischen Gefahrenschutzes (Strahlenschutz, Katastrophenschutz) und der Kriminalitätsabwehr ein. Neue Ansätze der internationalen vertraglichen und nichtvertraglichen Regelung sind daher erforderlich. Sie müssen auf den rüstungskontrollpolitischen Überwachungs- und Verifikationsapparat verzichten, der für den Atomsperrvertrag aus dem Jahre 1968 kennzeichnend ist, und sich statt dessen auf die Eigenverantwortung und das unmittelbare sicherheitspolitische Eigeninteresse jedes einzelnen Staaten stützen. Typisch für die neuen internationalen Regelungen ist darüber hinaus der Verzicht auf vertragliche Verpflichtungen. An deren Stelle treten unverbindliche Richtlinien, technische Sicherheitsnormen und Absprachen über den physischen Schutz nuklearer Anlagen, Materialien und radioaktiver Quellen. Sie zielen unter anderem darauf ab, Mindeststandards des physischen Schutzes und der nuklearen Sicherheit in den Rechtsvorschriften der einzelnen Staaten zu verankern sowie die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen international zu harmonisieren. Der internationale Schutz nuklearer und radiologischer Materialien ist insgesamt weniger restriktiv als die herkömmliche nukleare Rüstungskontrolle. Doch trägt er dazu bei, die Aufgaben der nuklearen Terrorismusprävention zu präzisieren und für die internationale Sicherheitspolitik handhabbar zu machen." (Autorenreferat)
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 14, Heft 8, S. 345-355
ISSN: 0175-9299
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 83, Heft 2-3
ISSN: 0340-0255
The regimes to control weapons of mass destruction fulfill important security functions & contribute to preventing terrorism using these weapons. An analysis based on regime theory reveals stabilizing & destabilizing tendencies as well as conflicts along a north-south divide. In the nuclear non-proliferation regime, the discrimination between nuclear & non-nuclear weapons states, combined with the insufficient implementation of the disarmament obligation, has a destabilizing effect. The biological weapons regime shows a new dynamic regarding biosecurity, but also continuing conflicts over technological exchange & verification. Although the chemical weapons regime appears to be the most stable, urgent action is needed to mitigate & prevent conflicts in the areas of, for example, verification & disarmament. In order for the regimes to effectively fulfill their tasks, structural deficits need to be redressed, & the disarmament, nonproliferation as well as cooperation obligations all need to be implemented fully & in a balanced way. References. Adapted from the source document.
In: Sirius: Zeitschrift für strategische Analysen, Band 6, Heft 2, S. 185-200
ISSN: 2510-2648
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In: Schriften des Forschungszentrums Jülich
In: Reihe Umwelt 28
In: INT-Bericht, Nr. 180
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In: Kybernetik, Datenverarbeitung, Recht 7
In: Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft 246
In: Kölner Schriften zu Recht und Staat 27
In: Die deutsche Schule: DDS ; Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Bildungspolitik und pädagogische Praxis, Band 78, Heft 1, S. 100-109
ISSN: 0012-0731