Das Hinweisgeberschutzgesetz
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Issue 6
ISSN: 2196-9817
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In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Issue 6
ISSN: 2196-9817
Kompetenter Kommentar zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Der Kommentar erklärt das HinSchG umfassend und kompetent. Rund ein Dutzend ebenso erfahrener wie spezialisierter Autorinnen und Autoren bringen ihre Expertise ein. Dabei liegt der Schwerpunkt des Kommentars auf praxisgerechten Erläuterungen. Formulierungshilfen und Checklisten erleichtern die praktische Umsetzung. Von der Whistleblowing-Richtlinie zum HinSchG Nach jahrelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023 die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt: Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) markiert in der deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue Querschnittsmaterie, die Privat-, Verwaltungs- und auch Strafrecht beeinflusst. Straftaten und Missstände gefahrlos aufdecken War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten ("Whistleblowing") bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt, so etabliert das HinSchG ein umfassendes Beschwerderecht und allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll Whistleblowerinnen und Whistleblower vor Repressalien schützen sowie zur Beseitigung und Prävention von betrieblichen wie behördlichen Missständen beitragen. Interne und externe Meldestellen einrichten Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet, an die sich Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ebenso wenden können wie an die behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen. Entsprechende Hinweisgebersysteme gehören seither nicht mehr nur in größeren Unternehmen zum Standard einer jeden Compliance-Architektur. Wertvolle Orientierungshilfe für Personalverantwortliche Das Werk bietet allen mit dem HinSchG befassten Verantwortlichen der internen sowie externen Meldestellen eine zuverlässige Orientierung im Umgang mit den neuen Gesetzesvorgaben. Für den schnellen Einstieg Für den ersten Überblick zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz ist im Richard Boorberg Verlag auch eine Einfühung mit ergänzenden Vorschriften erschienen. Nähere Informationen finden Sie hier. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Issue 5
ISSN: 1867-8394
In: Basiskommentar
Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien. Vorteile auf einen Blick: Bietet schnelle Orientierung Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz Zeigt die Mitbestimmungsrechte von. Darum geht es: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung - jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema.Der Autor:Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D., wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer, Frankfurt/Main
In: CB Compliance Berater Schriftenreihe
In: R&W-Online Datenbank
In: CB Compliance Berater Schriftenreihe
In: Nomos eLibrary
In: Arbeitsrecht
Kompetente Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz Die handliche Vorschriftensammlung verschafft allen für die Umsetzung Verantwortlichen den nötigen Überblick über das neue Hinweisgeberrecht mit seinen komplexen und gesetzlich breit gefächerten Anforderungen. Neben einer fundierten Einführung sind das Hinweisgeberschutzgesetz, die Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestellen-des-Bundes-Verordnung, die BaFin-Hinweisgeberverordnung sowie Auszüge aus 27 betroffenen Gesetzen abgedruckt. Von der europäischen Whistleblowing-Richtlinie zum deutschen HinSchG Nach jahrelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023 die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt: Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) markiert in der deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue Querschnittsmaterie, die Privat-, Verwaltungs- und auch Strafrecht beeinflusst. Umfassendes Beschwerderecht zur Beseitigung von betrieblichen und behördlichen Missständen War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten (»Whistleblowing«) bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt, so etabliert das HinSchG ein umfassendes Beschwerderecht und allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll Whistleblower vor Repressalien schützen sowie zur Beseitigung und Prävention von betrieblichen wie behördlichen Missständen beitragen. Interne Meldestellen in Unternehmen und Verwaltungen Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet, an die sich Hinweisgeber ebenso wenden können wie an die behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen. Entsprechende Hinweisgebersysteme gehören seither nicht mehr nur in größeren Unternehmen zum Standard einer jeden Compliance-Architektur.
In: CB - Compliance Berater Schriftenreihe
In: R&W-Online Datenbank
In: BDAktuell Nr. 23
In: Arbeitgeber Bibliothek
Das in der Reihe BDAktuell erschienene Werk stellt für Arbeitgeber und Verantwortliche in Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes verständlich und praxisorientiert dar. Es bietet eine praktische Handhabe, Hinweisgebersysteme in den Unternehmen rechtssicher zu gestalten. Neben der Erläuterungen der neuen rechtlichen Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt das Werk für die Praxis wichtige Handlungshinweise zu den sich ergebenden Herausforderungen im Zusammenhang mit angrenzenden Rechtsgebieten. Insbesondere werden Fragen der betrieblichen Mitbestimmung bei der Einführung von Meldesystemen in den Unternehmen sowie Fragen des Datenschutzes erörtert. Dabei sorgen Rechtsprechungs-Zitate und Hinweisboxen für besondere Praxisnähe.Mit seinen zahlreichen Musterformulierungen und Checklisten (inkl. elektronischer Downloadmöglichkeit) bietet das Werk eine gute Hilfestellung bei der Einrichtung von Meldeverfahren und dem Umgang mit Hinweisgebern in der unternehmerischen Praxis
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Issue 3
ISSN: 2196-9817
Blog: netzpolitik.org
Deutschland droht ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren, sollte die EU-Kommission der Beschwerde des Whistleblower-Netzwerks folgen. – CC-BY-NC 2.0 Focal FotoDeutschland soll beim Hinweisgeberschutzgesetz die EU-Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt haben, moniert das Whistleblower-Netzwerk. Deswegen reicht die Nichtregierungsorganisation nun Beschwerde bei der EU-Kommission ein.
In: NomosPraxis
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt die betriebliche und behördliche Praxis vor große Herausforderungen: Unternehmen und Behörden unterliegen zahlreichen neuen Pflichten gegenüber Hinweisgeber:innen, interne Meldesysteme für Whistleblower:innen sind einzurichten. Verpflichtet sind private und öffentliche Arbeitgeber:innen, die Regelungen gelten zum Teil unverzüglich. Der Einführungsband Das Handbuch von Reufels/Soltysiak gibt zum frühestmöglichen Zeitpunkt Orientierung und Sicherheit beim Umgang mit dem neuen Recht. Konkrete Fragen der Praxis werden beantwortet - unter anderem: Wie errichten Arbeitgeber:innen ein rechtssicheres Meldesystem? Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat? Wann sind Whistleblower:innen vor einer Kündigung geschützt? Wie gestaltet sich das Zusammenspiel mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, der DS-GVO und dem BDSG? Was gilt wann für wen? Zielgruppen: Mit seinen zahlreichen Beispielen und Praxishinweisen richtet sich das Handbuch an Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmervertreter:innen und Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände
In: NomosPraxis
In: Beck-online
In: Bücher