Whistleblowing: Brauchen Hinweisgeber mehrrechtlichen Schutz? Pro: Gesellschaft und Rechtsstaat profitieren von Hinweisgebern
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 2, S. 78
ISSN: 0344-7871
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In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 2, S. 78
ISSN: 0344-7871
In: Sozialwirtschaft: Zeitschrift für Führungskräfte in sozialen Unternehmungen, Band 33, Heft 2, S. 33-35
ISSN: 2942-3481
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Phänomen Whistleblowing. Er erläutert, worum es sich dabei handelt und welche Rolle es bei der gezielten Bekämpfung von organisations-internen Missständen spielen kann – und nach der geplanten Spezial-Gesetzgebung auch soll. Die zukünftig absehbaren Regelungen zu Rechten und Schutz von Hinweisgebern sowie den Pflichten von Organisationen werden in einem ersten Schritt skizziert.
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 3
ISSN: 1867-8394
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 2, S. 78-79
ISSN: 0344-7871
In: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht Band 101
In: Nomos eLibrary
In: Arbeitsrecht
Das Erfordernis des Schutzes von Hinweisgebern zeigt sich eindrücklich mit Blick auf die Schicksale von Personen, die in der Vergangenheit Verstöße aufgedeckt haben. Mit der Hinweisgeber-Richtlinie trat erstmals europaweit ein rechtsgebietsübergreifendes Regelwerk zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft. Die Autorin beleuchtet, welche Anforderungen diese an die Einrichtung und den Betrieb von Meldekanälen, die Meldung und Offenlegung von Verstößen durch Arbeitnehmer-Hinweisgeber sowie an deren Schutz im Arbeitsverhältnis stellt. Dabei geht sie unter anderem der Frage nach, ob diese ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung von Verstößen haben, und zeigt Möglichkeiten auf, sie zu einer vorrangigen internen Meldung zu motivieren.
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Band 9, Heft 5, S. 421
ISSN: 2312-1920
In: ZRFC: risk, fraud & compliance : Prävention und Aufdeckung durch Compliance-Organisation, Heft 2
ISSN: 1867-8394
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 16, Heft 4, S. 375-387
ISSN: 0934-9200
In: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht Band 101
Cover -- 1 Einleitung -- I. Problemdarstellung und Untersuchungsgegenstand -- II. Gang der Darstellung -- III. Regelungsziel der Richtlinie -- 2 Begriffsbestimmungen der Richtlinie -- I. Hinweisgeber/Whistleblower -- II. Verstöße -- III. Informationen über Verstöße -- IV. Interne Meldung -- V. Externe Meldung -- VI. Zuständige Behörde -- VII. Offenlegung -- VIII. Betroffene Person -- IX. Repressalie -- X. Beruflicher Kontext -- XI. Folgemaßnahmen -- 3 Anwendungsbereich der Richtlinie -- I. Sachlicher Anwendungsbereich -- 1. Beschränkung auf spezifisches Unionsrecht -- 2. Befürwortung einer überschießenden Umsetzung -- II. Persönlicher Anwendungsbereich -- 1. Arbeitnehmer -- a) Arbeitnehmereigenschaft gem. Art. 45 Abs. 1 AEUV -- b) Beendetes Arbeitsverhältnis -- c) Noch nicht begonnenes Arbeitsverhältnis -- d) Querulant -- 2. Zur Verschwiegenheit Verpflichtete -- III. Zusammenfassung der Ergebnisse -- 4 Zulässiger Meldegegenstand -- I. Verstöße als meldefähiges Verhalten der betroffenen Person -- 1. Rechtswidriges und rechtsmissbräuchliches Verhalten -- 2. Verstoß gegen Bußgeldvorschriften -- 3. Bagatelldelikte -- 4. Sonstiges Fehlverhalten -- a) Unethisches Fehlverhalten -- aa) Ansicht der Literatur -- bb) Auslegung der Vorschrift -- b) Persönliche Konflikte -- 5. Subjektive Tatseite des Verstoßes -- II. Anforderungen an Informationen über Verstöße -- 1. Tatsächliche Verstöße -- 2. Verdachtsgrad im Rahmen der begründeten Verdachtsmomente -- a) Exkurs: Verdachtsgrade der Strafprozessordnung -- b) Verdachtsgrad der Richtlinie -- 3. Bloße Vermutung eines Verstoßes -- 4. Kennzeichnung des Verdachts als Verdacht -- a) Kein Erfordernis nach der Richtlinie -- b) Auslegung unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Person -- c) Kein Kennzeichnungserfordernis aufgrund Folgemaßnahmen -- 5. Zukünftige Verstöße.
In: Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht Band 101
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 2, S. 71-77
ISSN: 0344-7871, 0344-7871
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 48, Heft 2, S. 78-79
ISSN: 2366-6757
In: Wirtschaftswissenschaftliches Forum der FOM 10
In: Basiskommentar
Komplex, aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor Repressalien. Vorteile auf einen Blick: Bietet schnelle Orientierung Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen Erklärt das Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz Zeigt die Mitbestimmungsrechte von. Darum geht es: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im beruflichen Kontext auf illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte geschützt werden. Einschüchterung, Mobbing, Abmahnung, Kündigung - jegliche Druckmittel oder Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater, für Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung einen guten Einstieg in das Thema.
In: Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht Band 6
Hinweisgeber spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine wichtige Rolle. Insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität, bei dem von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist, sind Strafverfolgungsbehörden auf Hinweise angewiesen. Bei großen Skandalen in jüngerer Zeit - vom organisierten Steuerbetrug durch Cum-Ex-Geschäfte bis hin zum Wirecard-Skandal - spielten Whistleblower bei der Entdeckung und Aufklärung eine Rolle. Potenzielle Hinweisgeber genießen bislang jedoch nur einen lückenhaften Schutz. Ohne gesetzlichen Schutzrahmen wird daher ein Hinweisgeber sich gegen eine Meldung entscheiden. Nun soll die Whistleblower-Richtlinie 2019 Verbesserung bringen. Durch diese werden nationale Gesetzgeber in die Pflicht genommen, einen gesetzlichen Rahmen für Hinweisgebersysteme und den Schutz von Whistleblowern zu erlassen. Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der Richtlinie auf den strafrechtlichen Schutz von Hinweisgebern und die Möglichkeit einer Vertraulichkeitszusage."Whistleblower Systems in the Light of the EU Directive 2019/1937 with Special Reference to Assurances of Confidentiality": Insiders often play an important role in solving crimes. Particularly in the area of white-collar crime, where a large number of unknowns can be assumed, law enforcement agencies rely on information from insiders. Whistleblowers have played a significant role in the initial discovery and subsequent clarification of many recent major scandals. However, potential whistleblowers have so far enjoyed only inadequate protection. In this respect, the EU -Whistleblower-Directive should bring improvement and eliminate legal uncertainties