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In: Speyerer Forschungsberichte 281
In: Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR) Band 8
In: Deutschlands Rolle in der Europäischen Union, S. 287-327
Der Beitrag wendet sich der demokratischen Legitimation europäischer Entscheidungsprozesse zu und beleuchtet die Rolle der nationalen Parlamente und des Bundesrats. Ausgehend vom wahrgenommenen "Demokratiedefizit" der Europäischen Union werden die Entwicklungen hin zu einer stärkeren Rolle des Europaparlaments nach gezeichnet. Problematisch bleibt jedoch, dass das Europaparlament nur sehr begrenzt über Regelungen und Verordnungen entscheiden kann, die den europäischen Bürger betreffen - denn diese Kompetenzen verbleiben weitestgehend beim Ministerrat und der Europäischen Kommission. Dennoch gewinnen insbesondere die nationalen Parlamente zunehmend an Bedeutung - auch nachdem etwa das Bundesverfassungsgericht die Einbindung des Deutschen Bundestages eingefordert hat. Es gibt nun quasi ein Drei-Kammer-System aus Kommission/Ministerrat, Europaparlament und den nationalen Parlamenten. Das Demokratiedefizit der EU kann so noch nicht beseitigt werden - es wird jedoch abgemildert. Der Artikel schildert detailliert und umfassend die einzelnen politischen und juristischen Entwicklungen, die zu einer vermehrten Berücksichtigung nationaler Parlamente führten. Neben dem "Demokratieprinzip" kennt das Grundgesetz aber auch das "Bundesstaatsprinzip", das den Bundesländern "Staatscharakter" zuspricht und ihre Rechte schützt. Da beide Prinzipien durch die EU untergraben werden, zeigten die Bundesländer verstärkte Bemühungen, ihren Einfluss geltend zu machen - über die Bundesregierung wie auch über eigene "Länderbüros" in Brüssel. Wichtig für den Deutschen Bundestag wie auch die Länderparlamente ist vor allem das "Subsidiaritätsprinzip". Der Artikel führt durch verschiedene Verästelungen der Thematik und erhellt die Problematik von verschiedenen Seiten. Umfassend geht der Beitrag dann auf die Rolle des Bundestages und seinen Kampf um mehr europapolitische Rechte ein. Abschließend widmet sich der Beitrag der europapolitischen Rolle des Bundesrates, der von jeher bissiger auf der Verteidigung seiner Rechte beharrte als der Bundestag. Die Bundesländer können so besonders nach dem "Vertrag von Maastricht" als "Gewinner" bezeichnet werden, so dass es um die föderale Kontrolle einigermaßen gut bestellt ist. Schwieriger ist nach wie vor die direkte demokratische Kontrolle europapolitischer Entscheidungen durch den Bürger, also den Deutschen Bundestag. Dies liegt aber vor allem am mangelnden politischen Willen in Berlin und an hausgemachten Komplikationen. Der Artikel fordert den Bundestag auf, sich ein Beispiel an anderen europäischen Parlamenten, etwa in Dänemark, zu nehmen, wo die Probleme der demokratischen Kontrolle europapolitischer Entscheidungen besser angegangen werden. (ICB)
In: Edition Sigma
Gute Gesetzgebung und gutes Verwaltungshandeln sind für die gesellschaftliche Akzeptanz von Politik und Verwaltung von großer Bedeutung. Leider aber sind diese oft unklar, bürokratisch und wenig auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten. Wie lässt sich die Zugänglichkeit und Adressatenorientierung von Verwaltung und Gesetzgebung verbessern? Dieser Konferenzband thematisiert den aktuellen Stand und Lösungsansätze, u.a. Ausbildung, Servicedesign, Digitalisierung und KI. Die Herausgebenden leiten das Netzwerk für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, welches sich kontinuierlich diesen Fragen widmet.Mit Beiträgen vonBernhard Boockmann | Heidrun Braun | Mateusz Dolata | Michael Eder | Tabea Hein | Daniel Rölle | Christian Schachtner | Birgit Schenk | Christoph Schmidt | Christiane Schwabe | Gerhard Schwabe | Antje G. I. Tölle | Hannah Tonn
Einleitung: "Obwohl Schutzinstrumente zur Verfügung stehen, haben sich Kulturgüter zu einem der am häufigsten unrechtmäßig gehandelten Güter entwickelt. Der Verlust von national wertvollem Kulturgut bedeutet einen besonders großen Schaden für die Identität, die Geschichte sowie die Kultur eines Staates, da die Bezugsquelle der nationalen oder lokalen Identität der Bevöl-kerung der Mitgliedstaaten verloren geht. Seit 2013 plante die Europäische Kommission (KOM) eine Neufassung der Richtlinie 93/7/EWG vom 15.03.1993, die ein Rückgabesystem von unrechtmäßig verbrachten Kultur-gütern einführte. Zwischen der KOM, dem Rat der Europäischen Union (Rat) sowie dem Eu-ropäischen Parlament (EP) wurde die Meinung geteilt, dass die Richtlinie einer Überarbeitung unterzogen werden sollte, um die Rückbringung von Kulturgütern in der Europäischen Union (EU) zu verbessern. In der folgenden Arbeit soll die Frage untersucht werden, in welchen Aspekten sich die Richt-linie 2014/60/EU vom 15.05.2014 von der Richtlinie 93/7/EWG unterscheidet. Zur Beantwor-tung der Frage wird ein Normenvergleich gewählt, der die entsprechenden inhaltlichen Verän-derungen der neuen Richtlinie mit der alten vergleicht. Weiterhin sollen mögliche Auswirkun-gen auf die Novellierung des deutschen Kulturgüterschutzes gezeigt werden. Im folgenden Kapitel wird die Entstehung des Europäischen Sekundärrechts zum Thema der Rückgabe unrechtmäßig verbrachter national wertvoller Kulturgüter durch die Richtlinie 93/7/EWG (im Weiteren auch alte Richtlinie genannt) und ihre Verbindung zur Verordnung 3911/92 vom 31.12.1992 beschrieben. Anschließend an die Kritik und Umsetzung der Richt-linie folgt in Kapitel III eine Darstellung des deutschen Kulturgüterschutzes und den Bezug zur alten Richtlinie. Kapitel IV als Herzstück der Arbeit befasst sich mit der Darstellung und Ana-lyse der Richtlinie 2014/60/EU (im Weiteren neue Richtlinie genannt) und weist Veränderun-gen zur alten Richtlinie auf. Im Anschluss an eine zusammenfassende Bewertung wird auf die Umsetzung in Mitgliedstaaten eingegangen, die bis zum 18.12.2015 durchgeführt werden sollte. Des Weiteren wird die Umsetzung im neuen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) aufge-zeigt, welches am 06.08.2016 in Kraft getreten ist."
BASE
In: Erfahrung als Argument: zur Renaissance eines ideengeschichtlichen Grundbegriffs, S. 267-282
Der Beitrag versucht, den Zusammenhang zwischen dem Richterrecht und der Erfahrung zu begründen, indem in einem ersten Schritt eine mögliche Legitimation für das Richterrecht im gewaltenteiligen Rechtsstaat gesucht wird. Im zweiten Schritt werden die konventionellen Lösungsversuche der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre dargestellt, die sich damit dem Problem des Richterrechts zu stellen versucht. Es wird gezeigt, dass aus der Vielzahl der entwickelten Methodenlehren ein Willkürproblem in der Rechtsfindung entsteht. Da diese Versuche zudem als nicht besonders viel versprechend einzustufen sind, folgt im dritten Schritt eine Darstellung des von Martin Kriele entwickelten Ansatzes der präsumtiven oder auch widerleglichen Präjudizienbindung, die das Problem des Richterrechts löst, indem es auf eine methodisch andere Ebene gehoben wird. Die präsumtive Präjudizienbindung als eine Methode der Rechtsfindung baut ihrerseits auf der praktischen Anwendung der Judikate und den daraus gewonnen Erfahrungen auf. Welche Konsequenzen gute und schlechte Erfahrungen für das Konzept der präsumtiven Präjudizienbindung haben, wird abschließend dargestellt. Die Ausführungen zeigen, dass in allen Dimensionen des Richterrechts sich der Erfahrungsbegriff wiederfindet. Gleichwohl setzt dieser an unterschiedlichen Ebenen des Richterrechts an: Im Rechtskreis des common law ist es die Erfahrung, die zur Bewertung bereits bestehender Judikate beiträgt und damit das Recht an die gewandelten Zeitläufe anzupassen hilft. Im kontinentalen Rechtskreis des Statute law dagegen waren es gerade schlechte Erfahrungen mit der Praxis der richterlichen Rechtsetzung, die letztlich zu einer Verbannung des Richters aus dem Rechtsetzungsprozess geführt hat. (ICA2)
In: NomosLehrbuch
In: Nomos eLibrary
Was ist Recht – als soziale Tatsache, als kulturelle Form, als Praxis der Regulierung, als Recht 2.0.? Das Lehrbuch präsentiert die wichtigsten Theorien und Forschungsergebnisse des Faches – erstmals systematisch bezogen auf die Funktionen von Recht, alle Bereiche juristischer Praxis – von der Justiz bis zur Gesetzgebung, jüngste Erkenntnisse empirischer Rechtsforschung und aktuelle Fragestellungen. Neben den Klassikern finden sich insbesondere auch jüngere, kritische Ansätze. Es ist ein Lehr- und Lesebuch für Lehrveranstaltungen, das Studium und zur Vorbereitung von Prüfungen; dazu kommen praktische Hinweise zu Methoden der Forschung und eine Literaturauswahl.
In: Beiträge zum Verwaltungsrecht 10
In: Mohr Siebeck eBooks
In: Rechtswissenschaft
Das Recht der Europäischen Union nimmt vielfach Einfluss auf nationale Gesetze, besonders im Verwaltungsverfahrensrecht. Timotheus Müller untersucht, wie der Gesetzgeber in Deutschland und Spanien mit dieser Herausforderung für Dogmatik und Systematik umgeht. Aus dem Vergleich der beiden traditionsreichen Verwaltungsrechtsordnungen gewinnt er Erkenntnisse zu grundsätzlichen Fragen der Europäisierung und zur Zukunft nationaler Kodifikationen. Behandelt werden dabei sowohl aktuelle Themen wie E-Government, bessere Rechtsetzung oder gute Verwaltung als auch »Klassiker« des Verwaltungsverfahrensrechts. So können anhand konkreter Einzelpunkte Entwicklungsperspektiven aufgezeigt und Reformvorschläge entwickelt werden. Ziel ist dabei die Erarbeitung konkreter Perspektiven für verbundkompatible und strukturwahrend-adaptive Kodifikationen des Verwaltungsverfahrensrechts auf der Höhe der Zeit.
In: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, Band 21, Heft 3, S. 273-288
"Nach einigen prinzipiellen Betrachtungen zum Begriff 'Demokratiedefizit' und dessen Bestimmung als einen 'Mangel an demokratisch legitimierter Kontrolle über die Rechtsetzung' wird der demokratiepolitische Status quo der Europäischen Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Europäischen Parlaments und der möglichen Kontrolle der Beschlüsse auf EG-Ebene durch die nationalen Parlamente analysiert. Darauf aufbauend werden die aufgrund des in Maastricht im Februar 1992 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Union geplanten Veränderungen des instituionellen Gefüges der EG dargestellt und bewertet. Die Analyse kommt zu dem Schluß, daß der Unionsvertrag nichts Grundlegendes am konstatierten Demokratiedefizit der EG ändern wird und daß die Chancen auf maßgebliche Verbesserungen dieses Zustandes in naher Zukunft nicht besonders gut stehen." (Autorenreferat)
In: Schriften zum europäischen Recht 155
Durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind die Nationalstaaten vor neue Aufgaben gestellt. Neben der Schaffung eigener Normen sind sie zur Umsetzung und Garantie des Unionsrechts verpflichtet. In föderalen Staaten verändert dies die Anforderungen an die Kompetenzordnungen. Diese müssen nunmehr sowohl zur Umsetzung von Unionsrecht als auch für die nationale Rechtsetzung geeignet sein. Zugleich stellen sich aufgrund der Außenverantwortung des Zentralstaats Fragen zu Garantiemechanismen der Umsetzung. Der Autor arbeitet Kriterien guter Kompetenzordnungen heraus, analysiert auf der Grundlage eines Rechtsvergleiches von Deutschland, Österreich und Spanien mögliche Formen von Kompetenztypen und Garantiemechanismen und untersucht die Auswirkungen auf föderale Kompetenzordnungen. Dabei zeigt sich, dass insbesondere flexible Formen konkurrierender Kompetenzen in Verbindung mit finanziellen Sanktionsmechanismen eine geeignete Kompetenzordnung bilden können.
In: NomosLehrbuch
In: Nomos eLibrary
Was ist Recht – als soziale Tatsache, als kulturelle Form, als Praxis der Regulierung, als Recht 2.0.? Das Lehrbuch präsentiert die wichtigsten Theorien und Forschungsergebnisse des Faches – erstmals systematisch bezogen auf die Funktionen von Recht, alle Bereiche juristischer Praxis – von der Justiz bis zur Gesetzgebung, jüngste Erkenntnisse empirischer Rechtsforschung und aktuelle Fragestellungen. Neben den Klassikern finden sich insbesondere auch jüngere, kritische Ansätze. Es ist ein Lehr- und Lesebuch für Lehrveranstaltungen, das Studium und zur Vorbereitung von Prüfungen; dazu kommen praktische Hinweise zu Methoden der Forschung und eine Literaturauswahl
Das Buch schlägt eine tiefgreifende Reform der EU vor. Defekte der EU werden identifiziert. Die Vorschläge basieren auf den Konzepten begrenzter Supranationalität und einer ausgewogenen Sicht des Nationalstaats. Die EU wird vor allem gebraucht für Frieden, Wohlstand, Kompensation der relativ geringen Größe und begrenzten Macht ihrer Mitgliedstaaten und zur Bewahrung grundlegender Prinzipien der westlichen Zivilisation. Eine ausgewogene Sicht des Nationalstaats bedeutet Erhaltung der Vorteile des gut gestalteten Nationalstaats im Vergleich zur EU sowie Vermeidung von Nationalismus und Krieg. Das Buch schlägt u.a. eine Neugestaltung der EU-Rechtsetzung und der EU-Verträge, eine untergeordnete Rolle der Europäischen Kommission, einen Court of Appeal und eine geänderte Zusammensetzung der Europäischen Zentralbank vor. Möglichkeiten des Überlebens der Eurozone werden diskutiert. Bei praktischer Realisierung dieser Vorschläge könnte sich die EU zukünftig in einem besseren Zustand befinden.
In: Nomos eLibrary: Europapolitik
Das Buch schlägt eine tiefgreifende Reform der EU vor. Defekte der EU werden identifiziert. Die Vorschläge basieren auf den Konzepten begrenzter Supranationalität und einer ausgewogenen Sicht des Nationalstaats. Die EU wird vor allem gebraucht für Frieden, Wohlstand, Kompensation der relativ geringen Größe und begrenzten Macht ihrer Mitgliedstaaten und zur Bewahrung grundlegender Prinzipien der westlichen Zivilisation. Eine ausgewogene Sicht des Nationalstaats bedeutet Erhaltung der Vorteile des gut gestalteten Nationalstaats im Vergleich zur EU sowie Vermeidung von Nationalismus und Krieg. Das Buch schlägt u.a. eine Neugestaltung der EU-Rechtsetzung und der EU-Verträge, eine untergeordnete Rolle der Europäischen Kommission, einen Court of Appeal und eine geänderte Zusammensetzung der Europäischen Zentralbank vor. Möglichkeiten des Überlebens der Eurozone werden diskutiert. Bei praktischer Realisierung dieser Vorschläge könnte sich die EU zukünftig in einem besseren Zustand befinden.
In: http://orbilu.uni.lu/handle/10993/14004
Dieser Artikel geht der Fragestellung nach, wie sich das EU Verfassungs- und Verwaltungsverfahrensrecht der EU im Hinblick auf übertragene Normsetzungsbefugnisse der EU in den ersten Jahren seit in Krafttretens des Vertrages von Lissabon entwickelt hat. Was muss in Zukunft geschehen, um Legalität und Legitimität dieser Form der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf der Unionsebene zu gewährleisten? Der Artikel fragt nach den Bedingungen zum Erlass solcher Akte, administrativer, politischer und judikativer Kontrollmechanismen und potentieller Wirkung der verschiedenen Strukturen. Dazu analysiert er in einem ersten Teil die Unterscheidung des AEUV zwischen delegierten Rechtsakten nach Artikel 290 AEUV und Durchführungsrechtsakten nach Artikel 291 AEUV als den zwei verschiedenen Formen verbindlicher unter-gesetzlicher Rechtsakte der EU. Der Artikel geht dann auf die ersten Erfahrungen in der Realität der Gesetzgebungspraxis und die ersten Erfahrungen ein, die mit der Existenz dieser Formen gesammelt wurden. Dabei werden sowohl administrative, politische als auch Formen gerichtlicher Kontroll- und Einflussmöglichkeiten ins Auge gefasst. Der Artikel endet mit einem Ausblick auf die sich entwickelnde Debatte zu einem EU Verwaltungsverfahrensrecht, das im Hinblick auf die Artikel 290 und 291 AEUV gut daran täte, auch die Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, die auf eine exekutive abstrakt generelle Rechtsetzung zuarbeiten.
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