Der Autor beschreibt die wichtigsten Ergebnisse eines vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Forschungsberichts zum Thema "Arbeitszeitverkürzung im Rahmen eines Vorbereitungsprogramms auf den Ruhestand", in dem über die wissenschaftliche Begleitforschung eines praktizierten Modells des Gleitenden Ruhestands in einem Mineralölkonzern informiert wird. (IAB2)
Der Autor beschreibt die wichtigsten Ergebnisse eines vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Forschungsberichts zum Thema "Arbeitszeitverkürzung im Rahmen eines Vorbereitungsprogramms auf den Ruhestand", in dem über die wissenschaftliche Begleitforschung eines praktizierten Modells des Gleitenden Ruhestands in einem Mineralölkonzern informiert wird. (IAB2)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Heft Dr. 13/4336, S. 26
Der Gesetzentwurf hat das Ziel, "eine sozialverträgliche Alternative zur bisherigen Frühverrentungspraxis durch die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Altersteilzeitarbeit)" zu schaffen. (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Heft Dr. 11/2990, S. 1-30
Durch die Gesetzesänderung sollen die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit gesenkt werden. Der Entwurf sieht u.a. Leistungskürzungen bei beruflichen Bildungsmaßnahmen, den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, dem Einarbeitungszuschuß, dem Kurzarbeitergeld und beim Arbeitslosengeld für Personen unter 25 Jahren vor. "Zur Verbesserung der Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand wird insbesondere den Tarifvertragsparteien ein gesetzlicher Rahmen für tarifliche Regelungen zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen für die Gewährung staatlicher Leistungen zur Förderung der Altersteilzeitarbeit. Entsprechend der Zielsetzung werden Zuschüsse von der Bundesanstalt für Arbeit nur gewährt, wenn der freiwerdende Teilzeitarbeitsplatz wieder besetzt wird und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu dem Teilzeitarbeitsentgelt einen Zuschuß von 25Prozent des Teilzeit-Nettolohnes zahlt sowie Beiträge zur Höherversicherung des Arbeitnehmers in der Rentenversicherung im Wert der Differenz zu 90 v.H. des letzten Bruttoarbeitsentgelts leistet. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erstattet die Bundesanstalt dem Arbeitgeber seine Aufwendungen für die Aufstockung des Nettolohnes und für die Höherversicherung des in Altersteilzeit arbeitenden Arbeitnehmers." (IAB2)
"Der Beitrag befasst sich mit der gesetzlichen Ausgestaltung sowie der tarifvertraglichen und vor allem betrieblichen Umsetzung der Altersteilzeit. Wie die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung deutlich macht, hat die 1996 eingeführte Altersteilzeit nach zögerlicher Entwicklung in der Anfangsphase nicht nur eine breite tarifvertragliche Umsetzung erfahren, sondern ist inzwischen auch in vielfältiger Ausgestaltung auf betrieblicher Ebene implementiert worden. Für die Betriebs- und Personalräte war die Altersteilzeit in den letzten Jahren eines der wichtigsten und nach eigener Einschätzung auch eines der erfolgreichsten Arbeitsfelder. Die Inanspruchnahme durch die älteren Beschäftigten ist inzwischen beträchtlich. Die gesetzlichen Weiterentwicklungen des Jahres 2000 lassen vermuten, dass die Verbreitung weiter zunehmen wird. Allerdings lassen die hohe Präferenz des Blockmodells und der vergleichsweise niedrige Anteil der Stellenwiederbesetzungen darauf schließen, dass die ursprünglich mit dem Gesetz verknüpften arbeitswissenschaftlichen und beschäftigungspolitischen Erwartungen nicht in allen Punkten erfüllt werden konnten. Einige Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Altersteilzeit werden abschließend diskutiert." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 13, S. 26
ISSN: 0722-8333
"Der Gesetzentwurf hat das Ziel, "eine sozialverträgliche Alternative zur bisherigen Frühverrentungspraxis durch die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Altersteilzeitarbeit)" zu schaffen. (Autorenreferat, IAB-Doku)