Am 1. September 1948 konstituierte sich in Bonn der Parlamentarische Rat. In sechs Fachausschüssen wurden die einzelnen Abschnitte des Grundgesetzes beraten, doch erst im Hauptausschuss wurden die manchmal auch widersprüchlichen Entwürfe zu einem gesamten, homogenen Grundgesetzentwurf zusammengefasst. Schon zeitgenössisch fand der Hauptausschuss zu Recht das besondere Interesse, denn als einziger Ausschuss des Parlamentarischen Rates tagte er bei Anwesenheit von Pressevertretern und Vertretern der westlichen Alliierten. Auch deswegen wurden hier - anders als in den Fachausschüssen - insbesondere die parteipolitisch gegensätzlichen Auffassungen zur Geltung gebracht. Der Parlamentarische Rat 1948-1949 Akten und Protokolle Herausgegeben vom deutschen Bundestag und vom Bundearchiv unter der Leitung von Horst Risse und Hartmut Weber
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde vom Herbst 1948 bis zum Frühjahr 1949 durch den Parlamentarischen Rat geschaffen. Die Editionsreihe dokumentiert den Entstehungsprozeß durch die kommentierte Veröffentlichung der Protokolle seiner Gremien und ausgewählter sonstiger Aktenstücke. Band 9 der Edition enthält die Protokolle des Plenums, die in einem nicht mehr leicht zugänglichen zeitgenössischen Druck greifbar waren. Das Plenum war neben dem Hauptausschuß das wichtigste Forum für die politische Auseinandersetzung der Parteien vor der Öffentlichkeit. Es verstand sich als das einzige parlamentarische Organ, das befugt war, "in Freiheit für das gesamte deutsche Volk zu sprechen". Hier wurde besonders intensiv über das Selbstverständnis der Parlamentarier, ihre Legitimation und die Definition ihrer Aufgaben gesprochen. Die führenden Persönlichkeiten der im Parlamentarischen Rat vertretenen Parteien kamen hier unter der Präsidentschaft von Konrad Adenauer zu Wort: Carlo Schmid (SPD), Adolf Süsterhenn (CDU), Heinrich von Brentano (CDU), Theodor Heuss (FDP) und Hans-Christoph Seebohm (DP). Die Dokumentation enthält den kommentierten Abdruck der Protokolle der 12 Sitzungen des Plenums. Sachindizes gewährleisten die thematische Orientierung und den Überblick über die mannigfachen Verhandlungen vor der endgültigen Formulierung der einzelnen Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
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Ziel der interfraktionellen Besprechungen des Parlamentarischen Rates war es, eine tragfähige Mehrheit zu erreichen, mit der das Grundgesetz verabschiedet werden konnte. Dieses war am ehesten möglich, wenn die beiden großen Fraktionen (CDU/CSU und SPD) sich untereinander verständigten, um nicht bei den Abstimmungen im Hauptausschuß oder Plenum auf eine der vier kleinen Parteien (DP, FDP, KPD oder Zentrum) als Mehrheitsbeschaffer angewiesen zu sein. Auch war bei einer breiten Annahme des Grundgesetzes seine spätere Ratifizierung durch die Landtage bzw. durch Volksabstimmung eher gewährleistet. In den interfraktionellen Besprechungen berieten die Fraktionsführer und ausgewiesene Sachverständige der Fraktionen von CDU/CSU und SPD und zeitweise auch FDP, DP und Zentrum alle politisch umstrittenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz. Neben der Regelung einzelner organisatorischer Angelegenheiten wurden hier im wesentlichen inhaltliche Kompromisse vereinbart, die später vom Hauptausschuß oder Plenum sanktioniert wurden. Die Besprechungen fanden hinter verschlossenen Türen statt und wurden zumeist nicht einmal von Parlamentsstenographen mitgeschrieben. Die aus diesem Grunde sehr spärliche amtliche Quellenbasis über die Tätigkeit des politischen Gremiums konnte durch private Mitschriften von Abgeordneten und Verwaltungsangestellten wesentlich bereichert werden. So dokumentieren die hier erstmals veröffentlichten Protokolle und Aufzeichnungen authentisch Hintergründe der politischen Krisen im Parteienstreit sowie Entscheidungsfindungen im Parlamentarischen Rat. Die in dieser Edition veröffentlichten Akten ermöglichen neue Einblicke in die Entstehungsgeschichte des inhaltlich bekannten Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere zur Gestaltung der Finanzverwaltung, des Bundesrates, des Elternrechts, der sogenannten Bremer Klausel sowie zu Kirchen- und Kulturfragen. Kurztext Ziel der interfraktionellen Besprechungen des Parlamentarischen Rates war es, eine tragfähige Mehrheit zu erreichen, mit der das Grundgesetz verabschiedet werden konnte. Die Fraktionsführer und ausgewiesene Sachverständige der Fraktionen berieten alle politisch umstrittenen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates zum Grundgesetz hinter verschlossenen Türen. Meist schrieben nicht einmal Parlamentsstenographen mit. Die aus diesem Grunde sehr spärliche amtliche Quellenbasis über die Tätigkeit des politischen Gremiums konnte durch private Mitschriften von Abgeordneten und Verwaltungsangestellten wesentlich bereichert werden.
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Im September 1948 waren im Parlamentarischen Rat Fachausschüsse eingerichtet worden, in denen die einzelnen Abschnitte des geplanten Grundgesetzes vorberaten wurden. Von allen Ausschußergebnissen waren die des Finanzausschusses am umstrittensten - nicht nur unter den Müttern und Vätern des Grundgesetzes, sondern auch unter den westlichen Alliierten. Gerade die Finanzverfassung der künftigen Bundesrepublik Deutschland, die Frage nach der Steuerhoheit, einem Finanzausgleich und der Gesetzgebungskompetenzen, war für das Aussehen des föderalistischen westdeutschen Staates entscheidend. Die Diskussionen im Finanzausschuß werden in dem vorliegenden Band erstmals vollständig dokumentiert. In einer Einleitung werden darüber hinaus die Ausschußmitglieder vorgestellt und die Beratungen im Finanzausschuß eingehend dargestellt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Auffassungen der im Parlamentarischen Rat vertretenen Parteien und die Haltung der Alliierten berücksichtigt.
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Die Zusammensetzung und die Befugnisse der Verfassungsorgane, ihr Zusammenwirken, ihre staatsrechtliche Stellung und innere Organisation wurden im Parlamentarischen Rat zunächst in den Ausschüssen für "die Organisation des Bundes" und "für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege" beraten, die zu Beginn als Kombinierter Ausschuss tagten. Kein Fachausschuss des Parlamentarischen Rates hatte ein derart weit gestecktes Aufgabenfeld; die meisten Artikel des Grundgesetzes wurden zunächst hier beraten. Hinzu kam, dass zum Aufgabenbereich der beiden Ausschüsse so zentrale Streitfragen wie die Schaffung einer Länderkammer, die Befugnisse des Staatsoberhauptes und der Aufbau der obersten Bundesgerichtsbarkeit zählten. Auch die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung und beamtenrechtliche Fragen wurden hier intensiv diskutiert. Obgleich die Entscheidungen über die endgültige Fassung des Grundgesetzes nicht in diesen Fachausschüssen fielen, bildete ihre Arbeit bis in Formulierungen hinein die Grundlage für eine Reihe von wichtigen Artikeln, wie beispielsweise die zum konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67 GG) und zur Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54 GG). Die mit wenigen Ausnahmen als stenographische Mitschriften vorliegenden Protokolle bilden eine besonders authentische Quelle, die im vorliegenden Band erstmals vollständig dokumentiert wird. Zusätzlich zu den Protokollen wurden auch jene Dokumente in die Edition aufgenommen, die den Ausschusssitzungen zugrunde lagen. Aus der Presse: "Wer sich mit der Neugründung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland nach 1945 sowie mit dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland befassen will, sollte die Genesis der Organi-sation des Bundes und des Grundgesetzes kennen. Die Edition zu den Akten und Protokollen des Parlamentarischen Rats bietet dazu eine wichtige und zuverlässigste Basis, auch der Band 13 liefert hierzu erneut einen weiteren Grundstein." Reiner Pommerin, in: H-Soz-u-Kult, Juli 2003
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Ältestenrat und Geschäftsordnungsausschuß des 1948/49 in Bonn tagenden Parlamentarischen Rates haben wesentlich zur Gestaltung des formalen Ablaufs der zahlreichen Debatten in den Ausschüssen und im Plenum beigetragen. Der Ältestenrat, das oberste Koordinationsgremium, entschied hinter verschlossenen Türen u.a. über die Art der Behandlung einzelner Sachfragen in den übrigen Gremien. Dazu gehörten die Gesprächsangebote des Deutschen Volksrates. Auch Personalangelegenheiten des Parlamentarischen Rates wurden dort behandelt. Der Geschäftsordnungsausschuß legte die Geschäftsordnung vor, die die Basis jeglichen parlamentarischen Agierens bildete. Die Arbeit des Überleitungsausschusses führte schließlich in die unmittelbare Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland hinein. Bisher weitgehend unbekannte Quellen aus insgesamt sieben Archiven wurden zusammengetragen und erstmals veröffentlicht. Sie erlauben einen Blick hinter die Kulissen, weil im Ältestenrat - sobald der kommunistische Abgeordnete abwesend war - auch ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit "laut gedacht" werden konnte. Eine umfangreiche Einleitung führt in den Dokumententeil ein. In einem Exkurs wird erstmals die Verwaltungsgeschichte des Sekretariats des Parlamentarischen Rates dargestellt.
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