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In: Frankfurter Schriften zum Umweltrecht 42
Das Jedermannsrecht zur Nutzung der Gewässer hat sich seit dem 19. Jahrhundert zu einem modernen Rechtsinstitut des Umweltrechts entwickelt. Gemeingebrauch besteht heute nicht nur an oberirdischen Gewässern, sondern auch am Grundwasser und an Küstengewässern. Der Schwerpunkt seines Inhalts hat sich von traditionellen Tätigkeiten auf Nutzungen durch Wassersportler und die Landwirtschaft verlagert. Ausgehend von den öffentlich-sachenrechtlichen Grundlagen stellt die Studie die Entstehung den Umfang des heutigen Gemeingebrauchs an Gewässern nach Bundes- und Landesrecht dar. Außerdem wird der vom Gesetzgeber für den Gemeingebrauch zu beachtende wasserrechtliche Rahmen nach dem Grundgesetz sowie nach Völkerrecht und Europarecht aufgezeigt. Abschließend werden Rechtsschutzfragen grundlegend erörtert und anhand einzelner Konstellationen näher untersucht. Dabei stellt sich heraus, dass der Gemeingebrauch an Gewässern auch rechtspraktisch von erheblichem Gewicht ist
In: Frankfurter Schriften zum Umweltrecht 42
Das Jedermannsrecht zur Nutzung der Gewässer hat sich seit dem 19. Jahrhundert zu einem modernen Rechtsinstitut des Umweltrechts entwickelt. Gemeingebrauch besteht heute nicht nur an oberirdischen Gewässern, sondern auch am Grundwasser und an Küstengewässern. Der Schwerpunkt seines Inhalts hat sich von traditionellen Tätigkeiten auf Nutzungen durch Wassersportler und die Landwirtschaft verlagert. Ausgehend von den öffentlich-sachenrechtlichen Grundlagen stellt die Studie die Entstehung den Umfang des heutigen Gemeingebrauchs an Gewässern nach Bundes- und Landesrecht dar. Außerdem wird der vom Gesetzgeber für den Gemeingebrauch zu beachtende wasserrechtliche Rahmen nach dem Grundgesetz sowie nach Völkerrecht und Europarecht aufgezeigt. Abschließend werden Rechtsschutzfragen grundlegend erörtert und anhand einzelner Konstellationen näher untersucht. Dabei stellt sich heraus, dass der Gemeingebrauch an Gewässern auch rechtspraktisch von erheblichem Gewicht ist
In: NST-Nachrichten, Band 25, Heft 10, S. 254-255
ISSN: 1434-0372, 1615-0511
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 318-340
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 426-435
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 140-175
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 366-393
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 188-317
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 436-447
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 352-365
In: Forschungen aus Staat und Recht; Öffentliche Nutzungsrechte und Gemeingebrauch, S. 176-187
In: Frankfurter Schriften zum Umweltrecht 42