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In: Gender Studies
Weiblicher Exhibitionismus ist - da kulturell verankert - im Gegensatz zur strafrechtlich verfolgten männlichen Zeigelust gesellschaftlich integriert. Die Zurschaustellung des weiblichen Körpers kann Ausdruck erotischer Macht und damit eines selbstbestimmten Sexualsubjekts sein. So nutzen Marilyn Monroe und Madonna den befreienden Charakter erotischer Selbstdarstellung und künstlerischer Provokation für progressive Stellungnahmen. Mit soziologischen, medizinischen, psychologischen sowie juristischen Argumenten und unter Rückgriff auf ihre Erfahrungen als Tänzerin zeigt Ulrike Wohler die emanzipatorischen Ziele des weiblichen Exhibitionismus auf.
In: Gender Studies
Weiblicher Exhibitionismus ist - da kulturell verankert - im Gegensatz zur strafrechtlich verfolgten männlichen Zeigelust gesellschaftlich integriert. Die Zurschaustellung des weiblichen Körpers kann Ausdruck erotischer Macht und damit eines selbstbestimmten Sexualsubjekts sein. So nutzen Marilyn Monroe und Madonna den befreienden Charakter erotischer Selbstdarstellung und künstlerischer Provokation für progressive Stellungnahmen. Mit soziologischen, medizinischen, psychologischen sowie juristischen Argumenten und unter Rückgriff auf ihre Erfahrungen als Tänzerin zeigt Ulrike Wohler die emanzipatorischen Ziele des weiblichen Exhibitionismus auf
In: Gender Studies
Weiblicher Exhibitionismus ist - da kulturell verankert - im Gegensatz zur strafrechtlich verfolgten männlichen Zeigelust gesellschaftlich integriert. Die Zurschaustellung des weiblichen Körpers kann Ausdruck erotischer Macht und damit eines selbstbestimmten Sexualsubjekts sein. So nutzen Marilyn Monroe und Madonna den befreienden Charakter erotischer Selbstdarstellung und künstlerischer Provokation für progressive Stellungnahmen. Mit soziologischen, medizinischen, psychologischen sowie juristischen Argumenten und unter Rückgriff auf ihre Erfahrungen als Tänzerin zeigt Ulrike Wohler die emanzipatorischen Ziele des weiblichen Exhibitionismus auf.
In: Gender studies
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 25, Heft 10, S. 409-413
ISSN: 0175-9299, 0175-9299
Norman Schulz ist Exhibitionist. Der aus Essen stammende Zeigefreudige beschreibt seine Gefühle, wenn er sich vor fremdem Publikum entblößt. Außerdem gibt er seine Gedanken preis, wenn er von Frauen in der Öffentlichkeit gesehen wird. Was er alles als Exhibitionist erlebt hat, sei es mit Polizisten, Richtern und Betroffenen, beschreibt er detailliert in seinem Buch. Abgerundet wird das Buch mit Urteilen zum Thema "Exhibitionismus", Witzen, Zeitungsartikeln und Zukunftsplänen zum Sexualstrafrecht.
In: KFN-Forschungsberichte 88
In: Schriften zur Gleichstellung Band 53
Die Autorin entwickelt auf der Grundlage von Verfassungsrecht und feministischer Theorie einen strafrechtskritischen Maßstab. Sie geht der Frage nach, wie sich Feminismus als politisches Anliegen und feministische Rechtswissenschaft zum (Straf-)Recht verhalten und widmet sich dem verfassungsrechtlichen Rahmen. Anhand des gebildeten Maßstabs analysiert sie die Straftatbestände Exhibitionismus (§ 183 StGB) und Genitalverstümmelung (§ 226a StGB).
In: Schriften zur Gleichstellung Band 53
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Die Autorin entwickelt auf der Grundlage von Verfassungsrecht und feministischer Theorie einen strafrechtskritischen Maßstab. Sie geht der Frage nach, wie sich Feminismus als politisches Anliegen und feministische Rechtswissenschaft zum (Straf-)Recht verhalten und widmet sich dem verfassungsrechtlichen Rahmen. Anhand des gebildeten Maßstabs analysiert sie die Straftatbestände Exhibitionismus (§ 183 StGB) und Genitalverstümmelung (§ 226a StGB).