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Ersatz Intelligence
In: Survival: global politics and strategy, Band 66, Heft 5, S. 231-240
ISSN: 1468-2699
Ersatz Treaties
In: New York University journal of international law & politics, Band 44, Heft 3, S. 833-850
ISSN: 0028-7873
Der Ersatz von immateriellen Diskriminierungsschäden
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 36, Heft 8, S. 225-234
ISSN: 0003-7648
Wird ein Bewerber aufgrund seines Geschlechts nicht eingestellt, ist der Arbeitgeber nach Paragraph 611a BGB zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Vorschrifft beschränkt den Anspruch auf den Ersatz des negativen Interesses, d.h. der Bewerbungskosten. Der Ersatz immaterieller Schäden ist nicht vorgesehen, was vielfach als unbefriedigend empfunden wird. Die Frage, ob die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Richtlinie 76/207 EWG in das nationale Recht übertragen werden kann, ist umstritten. Im Kern geht es darum, das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu innerstaatlichem Recht zu klären, Rechtsfortbildung und Auslegung abzugrenzen und die Drittwirkung von Grundrechten zu untersuchen. In Bezug auf den Schadensersatzanspruch bei immateriellen Diskriminierungsschäden enthält das innerstaatliche Recht bereits, was der Europäische Gerichtshof fordert, so daß ein Rückgriff auf das Gemeinschaftsrecht nicht erforderlich ist. (IAB)
Bürgerrechte als Ersatz für Demokratie?
In: Strukturfragen der Europäischen Union, S. 231-258
Der Autor wirft in seinem Beitrag die Frage nach einem Markt ohne Staat und Demokratie auf und diskutiert die Demokratiedefizite in Theorie und Praxis sowie die konkreten Formen der Kopplung von Bürgerrechten und Demokratie. Seine Überlegungen zeigen, dass die europäischen Bürgerrechte im Hinblick auf das Demokratieprinzip durchaus ambivalent wirken: Einerseits konfligieren sie als Marktbürgerrechte mit dem europäischen Demokratieprinzip, das im föderalen Verbund der EU immer auch die nationalen Parlamente in den Blick nehmen muss. Denn die von den nationalen Parlamenten demokratisch beschlossenen Maßnahmen werden am Maßstab der europäischen Marktbürgerrechte, konkret der Grundfreiheiten, vom Europäischen Gerichtshof daraufhin überprüft, ob sie binnenmarktkonform sind. Andererseits harmonieren die Bürgerrechte aber auch mit dem Demokratieprinzip, wenn man die partizipative Demokratie als Element des europäischen Demokratieprinzips versteht. Bürgerrechte sind insoweit zwar kein Ersatz für die Demokratie, sie können jedoch in Form von Grundrechten und daran anknüpfenden Teilhaberechten das Demokratieprinzip ergänzen. Sie sind im Ergebnis also kein Ersatz für Demokratie, aber eine notwendige, weil legitimationsbildende Ergänzung des Demokratieprinzips. (ICI2)
Inklusion an Ersatz- und Modellschulen
In: Inklusion. 1. Deutschland zwischen Gewohnheit und Menschenrecht., S. 181-204
Die Kenntnis über den Umgang von Ersatz- und Modellschulen mit dem Thema Inklusion ist von großer Bedeutung, da diese fester Bestandteil unserer Schullandschaft sind und Impulsgeber sein können. Eine gemeinsame Darstellung der größeren freien Träger bietet eine gute Übersicht zu ihrer inklusiven Arbeit und zeigt Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede auf. Hierfür wird die jeweilige pädagogische Ausrichtung kurz vorgestellt und von ihr ausgehend das Verständnis von Inklusion beleuchtet. Anregungen bieten die daran anschließenden Praxisbeispiele von inklusiven Schulkonzepten. Die Gesamtschau zeigt, dass sich alle Ersatzschultypen an der Diskussion zum Thema Inklusion beteiligen, diese jedoch unterschiedlich stark ausfällt und mit unterschiedlichen Vorgaben der Trägerverbände einhergeht. (DIPF/Orig.).
Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Einigungsstellenverfahren
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 12
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
Unfallschadensregulierung: Ersatz der Sachverständigenkosten
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 78, Heft 10, S. 639-640
ISSN: 2194-4202
Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 11, S. 677-678
ISSN: 2194-4202
Kein Ersatz der "Vertretungskosten" eines Verfahrenshilfeverteidigers
In: Journal für Strafrecht: JSt ; Zeitschrift für Kriminalrecht, Polizeirecht und soziale Arbeit, Band 4, Heft 4, S. 2-3
ISSN: 2312-1920
Die Familie - ein Ersatz für das Sozialsystem?
Die Frage, ob und in welchem Umfang volljährige Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen sollen, ist wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Wie weit sollte die "Verantwortungsgemeinschaft Familie" gehen? Für Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kann die Familie kein Ersatz für das Sozialsystem sein. Vielmehr sollte sie umfassend durch soziale Leistungen und familienfreundliche Sozialpolitik in der Sicherung ihrer Existenzgrundlagen unterstützt werden. Ralf Brauksiepe, MdB, CDU/CSU-Fraktion, vertritt dagegen die Auffassung, dass vor allem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltsprobleme einiges dafür spricht, "wenn betroffene Langzeitarbeitslose über einkommensstarke und/oder vermögende Angehörige verfügen, diese mit heranzuziehen und somit die Gruppe der Steuerzahler ein Stück weit zu entlasten." Für Volker Meier, ifo Institut, stellt sich die grundsätzlichere Frage: "Aufgeworfen wird mit der Diskussion aber eigentlich die Frage nach der Konstruktion des Sozialstaats, vor allem in seinem Kernbereich der Grundeinkommenssicherung. Unstrittig ist der Grundgedanke, dass die Bekämpfung extremer Armut nicht der privaten Fürsorge durch Individuen und mildtätige Organisationen überlassen bleibt. . Da aber die Abgabenlast in Deutschland sehr hoch ist und angesichts der demographischen Veränderungen weiter zunehmen wird, scheint ein teilweiser Rückzug des Sozialstaats dort angemessen, wo es nicht darum geht, wirklich Bedürftigen zu helfen. Insofern weist die Vorstellung, reiche Kinder armer Eltern nicht aus ihrer familiären Verantwortung zu entlassen, in die richtige Richtung." Auch Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, gibt der "familiären Solidarität" den Vorrang. Und Jörg Althammer, Universität Bochum, unterstreicht, dass die Familie staatliche Fürsorgeleistungen nicht ersetzen könne, aber auch der Sozialstaat auf die solidarischen Leistungen der Familien angewi
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