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In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 180
Wer einen Titel hat, braucht keinen zweiten, oder doch!? - In Abkehr von der bisherigen Doktrin zum zeitlich-funktionalen Anwendungsbereich des einstweiligen Rechtsschutzes nach den §§ 916 ff. ZPO entwirft Mirko Weinert ein eigenständiges System, des einem Gläubiger sowohl vor als auch nach der Titulierung die Möglichkeit offenhält, einstweilige Maßnahmen gegen den Schuldner auszubringen. (Quelle: Umschlagtext des Verlages).
In: Anwaltspraxis
In: Juris
In: Zusatzmodul Justiz Familienrecht
In: Österreichische rechtswissenschaftliche Studien 17
Welcher Staat für die Erlassung einer einstweiligen Rechtsschutzmaßnahme iSd Art 20 EuEheKindVO zuständig ist, ist mitunter einer der meist diskutierten Bereiche der EuEheKindVO. In beinahe der Hälfte aller Entscheidungen des EuGHs zur EuEheKindVO handelt es sich um Fragen der Zuständigkeit in Bezug auf Art 20 EuEheKindVO und somit um die Zuständigkeiten in Angelegenheiten des einstweiligen Rechtsschutzes. Unklar ist dabei oftmals, welches Gericht für die Entscheidung in Angelegenheiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuständig ist.Zu Beginn der vorliegenden Arbeit wird in aller Kürze auf den Anwendungsbereich der EuEheKindVO eingegangen. Anschließend beschäftige ich mich mit dem Kernstück der Arbeit, dem einstweiligen Rechtsschutz. Hierbei wird das überaus komplizierte Zuständigkeitssystem, das die EuEheKindVO im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes mit sich bringt, aufgearbeitet. Besonderen Bezug nehme ich hierbei auf Art 20 EuEheKindVO, der unter gewissen Voraussetzungen einen weiteren Gerichtsstand neben den verordnungsautonomen Gerichtsständen normiert. Auf diese Erweiterung der Gerichtsstände wird in der vorliegenden Arbeit entschieden eingegangen, und in Verbindung damit auf die Besonderheiten, welche dieser weitere Gerichtsstand mit sich bringt. Ebenso werden die notwendigen Voraussetzungen zur Begründung der Zuständigkeit eines Gerichts nach Art 20 EuEheKindVO thematisiert. ; The question of which country is responsible for the issuance of an interim protective measure according to the Art 20 Brussel IIa-VO is one of the most frequently discussed areas of the Brussel IIa-VO. Almost half of all decisions of the European Court of Justice regarding the Brussel IIa-VO are issues of jurisdiction with regard to Art. 20 Brussel IIa-VO and thus the jurisdiction in the matters of the interim relief. Often, it is unclear which court is responsible for the decisions in the matters of the interim relief.At the beginning of the current thesis, the applicability of the Brussel IIa-VO will be discussed shortly. Afterwards, I am concerned with the main topic of the thesis, the interim relief. The highly complicated system of the jurisdiction which the Brussel IIa-VO implicates concerning the interim relief is being dealt with. In particular, I refer to Art. 20 Brussel IIa-VO, which, under certain conditions, norms an additional court of jurisdiction - in addition to the court of jurisdiction. This enlargement of the jurisdictions is decidedly addressed in the present thesis, and brought in connection with the particularities this additional court brings with it. Furthermore, the necessary requirements for the jurisdiction of a court according to Art. 20 Brussel IIa-VO will be discussed. ; von Florian Moser ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)1841397
BASE
Beim einstweiligen Rechtsschutz gilt es, die Rechte des Mandanten effektiv und schnell zu sichern. Hierfür bietet das Buch die optimale Anleitung: Es begleitet den Anwalt im Allgemeinen Teil von den Vorüberlegungen bei Mandatsannahme über die Eigenarten der einstweiligen Verfügung und des Arrestes bis hin zu Vollziehung und Vollstreckung. Auch die Themen Kosten und Gebühren, Insolvenz, Schiedsverfahren, selbständiges Beweisverfahren und Auslandsbezug werden detailliert erörtert. Der Besondere Teil ist den Rechtsgebieten gewidmet, in denen der einstweilige Rechtsschutz erfahrungsgemäß häufig eine wichtige Rolle spielt: Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht, Urheberrecht, Presserecht und Markenrecht. Zahlreiche, auch auf der beiliegenden CD enthaltene Muster erleichtern die Abfassung dringender Schriftsätze. Praxistipps und Hinweise zeigen den besten Weg und weisen auf vermeidbare Risiken hin. Die Autoren Das Anwalts-Handbuch stammt aus der Feder versierter Rechtsanwälte, zu deren normalem Tagesgeschäft der einstweilige Rechtsschutz gehört. Zum Inhalt Allgemeiner Teil 1 Vorprozessuale Überlegungen 2 Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes 3 Einstweilige Verfügung 4 Arrest 5 Vollziehung und Vollstreckung 6 Selbständiges Beweisverfahren 7 Insolvenz 8 Schiedsverfahren 9 Auslandsbezug 10 Kosten und Gebühren Besonderer Teil 11 Mietrecht 12 Arbeitsrecht 13 Bau- und Werkvertragsrecht 14 Wohnungseigentumsrecht 15 Familienrecht 16 Gesellschaftsrecht 17 Vereinsrecht 18 Unlauterer Wettbewerb 19 Kartellrecht 20 Urheberrecht 21 Presserecht 22 Markenrecht.
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 75, Heft 6, S. 372-373
ISSN: 2194-4202
In: FamRZ-Buch 41
Mangelnde Zeit plus unübersichtliche Vorschriften bedeuten beim einstweiligen Rechtsschutz ein hohes Risikopotential (auch bzgl. der Kosten!), zumal hier wichtige Weichen gestellt oder gar Fakten geschaffen werden (z.B. Kindesherausgabe/-rückführung).
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 3
ISSN: 1864-8029
In: Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht SMI 33
In: Referendarpraxis
In: Lernbücher für die Praxisausbildung