Evaluation der AnkER-Einrichtungen und der funktionsgleichen Einrichtungen
Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode haben CDU, CSU und SPD die Errichtung zentraler Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen ("AnkER-Einrichtungen") vereinbart. Zentrales Element der AnkER- und funktionsgleichen Einrichtungen ist eine intensivierte Behördenzusammenarbeit aller am Asylverfahren beteiligter Akteure. Die angestrebte räumliche Nähe der unterschiedlichen Akteure soll in allen Phasen der Asylverfahrensbearbeitung - von der Ankunft der Schutzsuchenden bis zur kommunalen Verteilung oder der Rückkehr - eine Optimierung des Verfahrens gewährleisten. Das Forschungszentrum des BAMF untersuchte im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, inwieweit die konzeptionelle Idee der AnkER-Einrichtungen und funktionsgleichen Einrichtungen, alle beteiligten Akteure unter einem Dach zu vereinen, in den unterschiedlichen Phasen der Asylverfahrensbearbeitung zu Effizienz- und Effektivitätssteigerungen führt.