In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 28, Heft 11/12, S. 377-385
"Selten hat eine Richtlinie innerhalb wie außerhalb von Europa ein so starkes Echo hervorgerufen, wie die sog. Rückführungsrichtlinie der EU, die gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung von sich illegal aufhaltenden Drittstaatsangehörigen vorgibt. Die Spannbreite der Stellungnahmen reichte von Richtlinie der Schande (so der bolivianische Präsident Morales) bis Eindeutig ein Fortschritt (so EU-Kommissionsvizepräsident Barrot). Das ist Anlass genug, die Richtlinie vorzustellen, deren Beratungen in den EU-Gremien nachzuzeichnen und einen ersten Überblick zu geben, welche Auswirkungen die Umsetzung der Richtlinie auf das deutsche Aufenthaltsrecht hat." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 28, Heft 11-12, S. 377-385
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 29, Heft 1, S. 17-21
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 25, Heft 11, S. 349-360
In der Monographie wird die Rückführungspolitik als ein zentraler Aspekt des Migrationsrechts ausgewählt, die durch ihre Einbindung in die europa- und internationalrechtliche Mehrebenenstruktur, obschon hochkomplex, die Entterritorialisierung des Verwaltungsrechts verdeutlicht. Der Autor nutzt durch die Analyse der kontroversen Rückführungsrichtlinien den in diesem Referenzgebiet reichen Fundus an Erfahrungen und Regelungsmustern, um zur Fortentwicklung des allgemeinen Verwaltungsrechts beizutragen und die rechtsdogmatische Erfassung der Phänomene der Europäisierung und der Internationalisierung des Verwaltungshandelns zu analysieren. Schwerpunkte der Untersuchung bilden dabei sowohl der transnationale Verwaltungsakt als auch die Hauptrichtungen der Begriffsbildung des Internationalen Verwaltungsrechts. Mit dem Beispiel der Rückführungsentscheidung stehen die Klarstellung und die Typisierung von transnationalen Verwaltungsakten im Zentrum der Forschung, während die Analyse der Rückführungspolitik zu rechtsdogmatisch interessanten Ergebnissen – auch bezüglich des Verhältnisses der herkömmlichen Europäisierung des nationalen Migrationsrechts zu dessen Internationalisierung – führt
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Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die "Bekämpfung" irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant*innen. Jährlich werden nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die deutsche, österreichische und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten "bekämpfen" den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant*innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer "bekämpft".
Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die "Bekämpfung" irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant*innen. Jährlich werden nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die deutsche, österreichische und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten "bekämpfen" den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant*innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer "bekämpft".
Eine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die "Bekämpfung" irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant:innen. Die Rückführungsrichtlinie der EU erlegt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang die Pflicht auf, gegen jede drittstaatsangehörige Person, die sich irregulär in der EU aufhält, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, wobei jährlich nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen werden. Die EU schafft es insgesamt aber trotz der rechtlichen und politischen Bemühungen kaum, Fortschritte im Hinblick auf die Vorgaben der Rückführungsrichtlinie zu machen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die österreichische, deutsche und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten "bekämpfen" den irregulären Aufenthalt von Migrant:innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant:innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant:innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer "bekämpft". 'Combatting' irregular migration is one of the key challenges to migration management at EU level. The present book addresses one of the most pressing structural problems regarding the EU's return policy: the low return rate of irregularly staying migrants. In this regard the EU Return Directive obliges Member States to issue a return decision, yet only 40% of such decisions are enforced annually. Moreover, despite the political and legal efforts, the EU is not making any significant progress in enforcing the rules it has laid down in the Return Directive. The legislation of EU Member States may, however, serve as a source for possible solutions to 'combat' the problem of irregularly staying migrants. It is for this reason that the book compares the system of regularisations in Austria, Germany and Spain. Regularisations constitute an effective alternative to returns because they terminate the irregular residence of migrants, not through deportation, but rather by granting a right of residence. Regularisation is therefore understood as each legal decision that awards legal residency to irregularly staying migrants. As is shown by the examination and comparison of regularisations in Austria, Germany and Spain, differentiated systems of regularisation exist at national level. However, EU regularisations supplementing the present return policy would be more effective at 'combatting' irregular migration at EU level.
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Will it bring nations closer together or pull them apart? The Financial Times commentator, Martin Wolf, has wrote an article on March 24th entitled the Pandemic is an Ethical Challenge. There seems little doubt that it will change the world fundamentally affecting every other issue, rivalries and conflicts, the role of governments, the role of […] The post What the Pandemic could mean for the EU appeared first on EU Priorities.
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The next EU budgetary framework period starts at the beginning of 2021. It is none too early for a serious debate about what should be the priorities. The only suggestion that has received publicity so far is President Macron's proposal for a euro zone budget. This could be a good idea but not for the […] The post EU needs to make radical reforms to its budget appeared first on EU Priorities.