Zur Zulässigkeit von Betriebsregelungen in Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsinfrastrukturvorhaben
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 127, Heft 11, S. 674-678
ISSN: 0012-1363
8 Ergebnisse
Sortierung:
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 127, Heft 11, S. 674-678
ISSN: 0012-1363
In: Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht Band 22
Der Betrieb von Verkehrsinfrastruktur verursacht Lärm, weswegen von Anwohnern immer wieder Betriebsregelungen gefordert werden. Daraus folgen zwei rechtsdogmatische Fragen: Darf ein Planfeststellungsbeschluss eine Betriebsregelung enthalten? Und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage können Betriebsregelungen erlassen werden? -- Als Antworten auf diese Fragen lässt sich festhalten: § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG sieht für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung ausdrücklich die Möglichkeit vor, Betriebsregelungen zu erlassen, kodifiziert dabei aber nur die Rechtsprechung. Zugleich stellt er die Rechtsgrundlage dar. Für Schienen und Straßen ergibt eine dogmatische Untersuchung der § 18 Abs. 1 AEG und § 17 FStrG, dass die planerische Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde es ihr gestattet, Betriebsregelungen zu erlassen. Diese planerische Gestaltungsfreiheit stellt dabei auch die einzig richtige Rechtsgrundlage dar / »Issue of Noise-Related Regulations of Operation in Planning Permissions for Transport Infrastructure (Airports, Railroads, Highways)«: The operation not the existence of traffic infrastructure causes noise, which is why residents repeatedly demand regulations of operation. This study deals with the question of whether it is in principle possible to issue an operating regulation in a planning permission for an airport, a federal highway or a railroad line. Subsequently, the study ask for the possible legal basis for these regulations of operation.
In: Schriften des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Leipzig 21. Heft
In: Schriften zum Deutschen und Europäischen Infrastrukturrecht Band 22
In: Regensburger Schriften zur verkehrsrechtlichen Forschung Band 3
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr ist ein Thema von dauerhafter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Relevanz. Eine Möglichkeit zur Reduzierung dieser unerwünschten Nebenwirkung kann die behördliche Anordnung betriebsregelnder Maßnahmen – beispielsweise Geschwindigkeits- oder Durchfahrtsbeschränkungen – sein. Das Werk analysiert die in diesem Zusammenhang relevantesten Rechtsfragen unter nationalem sowie europäischem Recht. Der Schwerpunkt liegt auf der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung. Die Rechtslage außerhalb der Fachplanung wird ebenfalls begutachtet. Auf dieser Grundlage werden ferner potentielle Reformmöglichkeiten aufgezeigt.
In: Regensburger Schriften zur verkehrsrechtlichen Forschung Band 3
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 127, Heft 17, S. 1108-1113
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Texte 2019, 122
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Fluglärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Dabei ist hinsichtlich der Genehmigungssituation der deutschen Flugplätze (Neu- oder Ausbaufall, Bestand, fiktiv genehmigter Flugplatz) zu unterscheiden. Das Gutachten führt zunächst aus, dass es sich bei Lärmkontingentierungen um Betriebsregelungen handelt, die Bestandteil der Genehmigung nach § 6 LuftVG werden beziehungsweise im Rahmen einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG ergehen können, soweit sich die Planfeststellung auch auf die Genehmigungssituation erstreckt. Zuständig für das Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Lärmkontingentierung im Rahmen des bestehenden Lärmschutzkonzeptes des Gesetzgebers bei Neu- und Ausbaufällen grundsätzlich rechtlich möglich ist. Für die Bestandsflugplätze ist der Handlungsspielraum deutlich begrenzter. Lärmbezogene Auflagenvorbehalte können genutzt werden um im Rahmen einer Änderungsgenehmigung Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei wird jedoch eine Lärmkontingentierung nur dann rechtlich zulässig sein, wenn sie dem Widmungszweck des Flughafens - z.B. als internationales Drehkreuz - nicht widerspricht.