Beschwerdebefugnis Nach Abschiebung
In: Informationsbrief Ausländerrecht: InfAuslR, Band 40, Heft 10, S. 366-367
ISSN: 2366-195X
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In: Informationsbrief Ausländerrecht: InfAuslR, Band 40, Heft 10, S. 366-367
ISSN: 2366-195X
In: Die Personalvertretung: PersV : Fachzeitschrift des gesamten Personalwesens für Personalvertretungen und Dienststellen, Heft 1
ISSN: 1866-0185, 1868-7857
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 76, Heft 12, S. 776-776
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 24, S. 1529-1529
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 78, Heft 11, S. 720-721
ISSN: 2194-4202
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 74, Heft 10, S. 622-623
ISSN: 2194-4202
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 75, Heft 6, S. 434
ISSN: 0342-2259, 0342-2259
In: JuristenZeitung, Band 76, Heft 8, S. 403
In: Schriften zum öffentlichen Recht 304
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 304
Das Bundesgericht anerkennt in ständiger Rechtsprechung die Beschwerdebefugnis von Gemeinwesen gestützt auf die allgemeine Legitimationsklausel, falls diese gleich oder ähnlich wie Privatpersonen oder aber in hoheitlichen Befugnissen berührt sind. Die Praxis zu diesen beiden Fallgruppen ist nicht gefestigt. Insbesondere die Betroffenheit in vermögensrechtlichen Interessen führt immer wieder zu heiklen Abgrenzungsfragen. Es fehlt an überzeugenden Kriterien, um die beiden Fallgruppen gegeneinander abzugrenzen. Von den beiden Fallgruppen werden zudem sehr unterschiedliche Konstellationen erfasst, die sich kaum auf einen gemeinsamen Nenner zurückführen lassen. Darüber hinaus ist die Regelung des allgemeinen Beschwerderechts auf Privatpersonen zugeschnitten, die in ihren privaten Interessen berührt sind. Sie passt hingegen nicht auf die Geltendmachung hoheitlicher Interessen. Entsprechend bekundet das Bundesgericht beträchtliche Schwierigkeiten, eine einigermassen kohärente Praxis zu entwickeln. Aus diesen Gründen wird im Rahmen dieses Beitrags eine grundsätzliche Reform der Beschwerdebefugnis von Gemeinwesen vorgeschlagen.
BASE
In: NVwZ: neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung. NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht : NVwZ-RR ; neue Entscheidungen aus den Bereichen: Allg. Verwaltungsrecht, Bau- u. Planungsrecht, Umweltrecht u. Naturschutz, Band 24, Heft 4, S. 137-138
ISSN: 0934-8603, 0934-8603
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 21, Heft 9, S. 1090
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In der aktuellen Klima- und Biodiversitätskrise stößt die geltende Regelung des Beschwerderechts an ihre Grenzen. Gerade wenn die Folgen von Umweltschädigungen die gesamte Bevölkerung betreffen, ist die erforderliche "besondere" Betroffenheit schwierig zu definieren. Die Autorin ergründet die historischen Ursprünge und gesellschaftlichen Funktionen dieses Erfordernisses und öffnet die Perspektive für andere Regelungsmöglichkeiten. Dabei untersucht sie ebenfalls die Vorgaben der EMRK und der Aarhus-Konvention. Im Ergebnis präsentiert die Autorin Ansätze für eine Reform des Beschwerderechts im Umweltrecht. Damit leistet sie gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsprozessrechts auch über das Umweltrecht hinaus