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In: Deutschland Archiv, Band 21, S. 507-512
ISSN: 0012-1428
Examines issues relating to the communication of West German data to the East German government.
In: Jus publicum 102
Ulrich Hufeld verankert das Vertreterhandeln für die Behörde im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er stellt die klassische Quis iudicabit-Frage ad personam. Unter der Prämisse, daß jede Entscheidung der Verwaltung nicht nur auf Normen, sondern auch auf Personen zurückgeht, entfaltet er ein demokratisches Verwaltungspersonenrecht. In seiner systematischen Untersuchung behandelt er die internen Beteiligungsformen, erschließt die außen- und innenrechtlich gebundene, aber nicht restlos determinierte Vertretung der hierarchisch formierten Behörden - etwa der Ministerien und der Finanzämter -, erörtert die kollegiale Vertretung und fragt nach dem gesetzlichen Verwaltungsbeamten'. Den Beitrag zur Systembildung erprobt der Autor im letzten Kapitel, das die denkbaren Vertretungsfehler unterscheidet und die Fehlerfolgen aus Gründen personaler Unzuständigkeit in die allgemeine Fehlerlehre einbezieht.(Quelle: Verlag).
In: Die Außenpolitik der USA: Theorie - Prozess - Politikfelder - Regionen, S. 75-88
"Zum erweiterten Kreis der außenpolitischen Exekutive in den USA zählen neben dem die auswärtige Politik dominierenden Präsidenten und seinen außen- und sicherheitspolitischen Beratern auch in einem engeren Sinn die (Bundes)Ministerien und in einem weiteren Sinn die (Bundes)Behörden sowie die sogenannten regulatory commissions bzw. regulatory boards, die mit speziellen Abteilungen (departments) für Auswärtiges ausgestattet sind. Bei den US-amerikanischen Ministerien liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf dem Außen- und dem Verteidigungsministerium, deren wechselseitiges Verhältnis als außenpolitisch relevante Akteure seit jeher von Konkurrenz und Wettbewerb um Macht und Einfluss geprägt ist. Mit Blick auf die US-amerikanischen Behörden und den Bereich domestic bureaucracies mit außenpolitischer Kompetenz gilt das Hauptaugenmerk ausgewählten, aus den Ministerien ausgelagerten Behörden, ferner dem Department of the Treasury, dem Department of Commerce und dem Department of Agriculture sowie der sogenannten Heimatschutzbehörde (Department of Homeland Security). Die Vermischung der Bereiche 'Inneres' und 'Äußeres' in der außenpolitischen Bürokratie (foreign affairs bureaucracy) der USA führt dabei nicht selten zu Friktionen beim 'richtigen' Ausbalancieren zwischen innen- und außenpolitischen Partikularinteressen der jeweiligen Interessenlager. Dieser Spannungsbogen wird in dem vorliegenden Beitrag ebenfalls aufgezeigt." (Autorenreferat)
In: Jus Publicum Band 102
Ulrich Hufeld verankert das Vertreterhandeln für die Behörde im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er stellt die klassische Quis iudicabit -Frage ad personam. Unter der Prämisse, daß jede Entscheidung der Verwaltung nicht nur auf Normen, sondern auch auf Personen zurückgeht, entfaltet er ein demokratisches Verwaltungspersonenrecht. In seiner systematischen Untersuchung behandelt er die internen Beteiligungsformen, erschließt die außen- und innenrechtlich gebundene, aber nicht restlos determinierte Vertretung der hierarchisch formierten Behörden – etwa der Ministerien und der Finanzämter -, erörtert die kollegiale Vertretung und fragt nach dem gesetzlichen Verwaltungsbeamten'. Den Beitrag zur Systembildung erprobt der Autor im letzten Kapitel, das die denkbaren Vertretungsfehler unterscheidet und die Fehlerfolgen aus Gründen personaler Unzuständigkeit in die allgemeine Fehlerlehre einbezieht.
In: Kleine Fachbuchreihe für den Post- und Fernmeldedienst Bd. 44
In: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen informiert
In: Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen Nr. 5
In: Springer Praxiskommentare; Emissionshandelsrecht, S. 580-580
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 54, Heft 3, S. 265-270
ISSN: 2366-6757
In: Der Personalrat: Personal-Recht im öffentlichen Dienst, Band 27, Heft 3, S. 101-107
ISSN: 0175-9299
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 109, Heft 3, S. 147-153
ISSN: 0012-1363