Arbeitsmarktreformen und Ungleichheit
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 16, S. 25-31
ISSN: 2194-3621
Die Autoren betrachten Hartz IV nur als vorläufigen Schlusspunkt einer Reihe von Arbeitsmarktreformen, die der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit durch Senkung der Arbeitskosten, Verbesserung der Vermittlungsprozesse in Arbeit und vor allem durch eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes begegnen wollen. Es lässt sich jedoch schon gegenwärtig zeigen, dass auch die Erwerbsstruktur des ganzen Landes in erheblichem Ausmaß von den Reformen betroffen sein wird. Durch die zunehmende Beschäftigungsunsicherheit und den gleichzeitigen Abbau wohlfahrtsstaatlicher Absicherungen erhöht sich das Risiko eines sozialen Abstiegs erheblich. In der Folge sinkt die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerschaft im Lohnfindungsprozess. Es ist daher zu erwarten, dass die Ungleichheit der Einkommen ansteigen wird. So öffnet sich nicht nur die Schere zwischen Kapitalerträgen und Löhnen, sondern auch die Distanzen zwischen Arbeitnehmergruppen werden eher größer. Gleichzeitig werden individuelle Leistungsunterschiede zwischen den Arbeitnehmerinnen stärker in den Löhnen reflektiert.Der Beitrag zeigt solche Konsequenzen empirisch am Beispiel der befristeten Beschäftigung. Die präsentierten Befunde deuten darauf hin, dass die jüngsten Arbeitsmarktreformen die schon länger zu beobachtenden Konsequenzen zunehmender Statusunsicherheiten noch einmal erheblich verschärfen werden. (ICA2)