Verfassungsrechtliche Probleme der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 102, Heft 17, S. 877-881
ISSN: 0012-1363
Die Verfassungsmäßigkeit der eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsregelung des Par. 36 Bundesbahngesetz (BBahnG) ist nicht gewährleistet. Eine Planfeststellungsbehörde kann nicht gleichzeitig die Aufgaben der Anhörungsbehörde wahrnehmen. (GMH)