Agrarverfassungen
In: Sozialökonomie der ländlichen Entwicklung, S. 69-85
Die Regeln und Ordnungen, die die Beziehungen der Menschen zum Boden und zu ihren Mitmenschen in der agrarischen Gesellschaft bestimmen, werden im deutschen Sprachraum als "Agrarverfassung" bezeichnet. Nach der weithin akzeptierten Definition von Dietzes bezieht sich Agrarverfassung auf "die Gesamtheit der sozialen Beziehungen der ländlichen Menschen zueinander, die ihrerseits wieder durch das Verhältnis zum Boden bestimmt werden. Die Agrarverfassung ist somit Teil der rechtlichen und sozialen Ordnung einer Gesellschaft. Ihre Hauptstücke sind die Grundbesitzverfassung und die Arbeitsverfassung". Gegenstand des Beitrags sind die gewohnheitsmäßigen oder kodifizierten Rechte, welche Individuen am Boden haben, und die daraus resultierenden Verhaltenscharakteristika (Rollensysteme, Schichtungen, Mobilität, Werte, Normen). Die Agrarverfassung steht im Wechselspiel zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und Änderungen in einem Land. Deshalb wirken sich Änderungen der Agrarverfassung auch auf alle drei Bereiche aus. (MH2)