Menschenrechte in die Zukunft denken: 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
In: Schriftenreihe des Zentrums für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen 56
Es gibt einen guten Grund, Menschenrechte in die Zukunft zu denken. So, wie sie nicht vom Himmel gefallen sind, sondern erkämpft werden mussten und sich unter sozialen, politischen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen entwickelt haben, so sind sie nichts Fertiges, Abgeschlossenes, sondern eine permanente Aufgabe. Es gibt die verbreitete Klage, die Menschenrechte seien allgemein, vage, sie taugten in der Theorie, de facto aber nicht in der Praxis; dem sich verbreitenden Misstrauen gegenüber dem Recht entspricht, dass viele Menschen nicht wissen, welche Rechte sie haben. Das internationale Recht der Menschenrechte ist, wie das Recht überhaupt, ein dynamisches System in einer sich verändernden Welt. Neuartige Probleme und Fragen verlangen nach neuen Antworten. Sind die Menschenrechte universell, unter welchen Bedingungen sind sie universalisierbar? Bestimmen kulturelle Bruchlinien die Zukunft der Menschenrechte? Gibt es eine Drittwirkung von Menschenrechten, so dass der Adressat von Norm und Sanktion nicht nur der Staat, sondern auch Menschenrechte verletzende Individuen sind? In wie weit sind Menschenrechte heute zwingendes Recht in der Weltgesellschaft? Sind die Menschenrechte auf ein bestimmtes Menschenbild festgelegt? Wie wird das Recht auf humanitäre Intervention genau begründet? Worin bestehen die Herausforderungen für den internationalen Menschenrechtsschutz im 21. Jahrhundert?