Interessen der Sowjetunion in Indochina im Zusammenhang mit ihren globalen Zielsetzungen, mit ihrem Ziel, den Einfluß der USA und ihrer Verbündeten zurückzudrängen und dem Streben, neue Mitglieder für die "sozialistische Gemeinschaft" zu gewinnen; ihre anti-chinesische Komponente. Die Bildung der sowjetisch-vietnamesischen Allianz 1978; ihre Entwicklung und Bedeutung. Vietnams Hegemonialansprüche in Indochina; Gründe für die sowjetische Unterstützung dieser Ansprüche und Politik. Die militärische Hilfe und Präsenz der Sowjetunion in Indochina. Die sowjetische Wirtschaftshilfe für Vietnam, Laos und Kambodscha und die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen. Nach Ansicht des Autors "wird die Sowjetunion auch in Zukunft an der hegemonialen Allianz festhalten und die vietnamesische Indochina-Politik unterstützen". (DÜI-Kas)
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Vortrag von Sina Marie Nietz bei Festo am 24.10.2019 (verschriftlichte Form)Der Titel dieses Vortrags beinhaltet mehrere "Riesenbegriffe": Globalisierung und Digitalisierung, zwei Begriffe, die heutzutage geradezu inflationär genutzt werden und dabei ganz unterschiedliche Prozesse und Entwicklungen beschreiben. Autonomer Individualverkehr, Pflege-Roboter, softwaregesteuerte Kundenkorrespondenz und Social Media, Big-Data-Ökonomie, Clever-Bots, Industrie 4.0. Die Digitalisierung hat ökonomische, kulturelle und politische Auswirkungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die zunehmenden technischen Möglichkeiten vor allem durch KI zwingen uns auch zu einer Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und unseren bisherigen Konzepten von Intelligenz. Was zeichnet menschliches Handeln aus? Wie unterscheidet sich menschliche, natürliche Intelligenz von Künstlicher? Die Frage, was menschliches Handeln und menschliche Intelligenz von Maschinen unterscheidet, wird aus einem Alltagsverständnis heraus häufig mit Emotionen wie Empathie, Mitgefühl, Einfühlungsvermögen, Mitmenschlichkeit beantwortet. All diese Begriffe wollen wir nun zunächst einmal unter "emotionaler Intelligenz" zusammenfassen, bevor wir uns zu einem späteren Zeitpunkt näher damit auseinandersetzen werden.Globalisierung – ein weiterer überaus komplexer Begriff, der genutzt wird, um ganz unterschiedliche Prozesse zu beschreiben. Globalisierung meint die Verflechtung von Handelsbeziehungen und Kommunikationstechnologien sowie den Anstieg von Mobilität. Globalisierung umfasst zunehmende transnationale Abhängigkeiten in Form von losen Abkommen, Verträgen und Gesetzen. Globalisierung bedeutet auch, dass Organisationen wie NGOs, transnationale Institutionen, Konzerne und Staaten über Ländergrenzen hinweg agieren und kooperieren. Globalisierung meint jedoch auch globale Herausforderungen wie internationalen Terrorismus und vor allem die Klimakatastrophe. In dieser Zeit zunehmender Verflechtungen und internationaler Abhängigkeiten lassen sich gleichzeitig nationalistische Tendenzen beobachten, die der zunehmenden Öffnung gesellschaftliche Abschottung entgegenzusetzen versuchen. Die Frage nach Öffnung oder Abschottung polarisiert und spaltet. In der Wissenschaft wird von einer neuen gesellschaftlichen Konfliktlinie, einer cleavage gesprochen. Die cleavage zwischen Öffnung und Abschottung, zwischen Kosmopoliten und Nationalisten, zwischen Rollkoffer und Rasenmäher.Die Ergebnisse der letzten Europawahlen im Mai 2019 haben jene cleavage eindeutig widergespiegelt. Die etablierten Parteien, allen voran CDU/CSU und SPD, haben erneut massiv Wählerstimmen eingebüßt. Wohingegen auf der einen Seite der neuen gesellschaftlichen Konfliktlinie die AfD mit ihrem Abschottungskurs und auf der anderen Seite die Grünen, die klare Kante für Kosmopolitismus verkörpern, Stimmenzuwächse verzeichnen konnten. Auch in anderen europäischen Ländern sahen die Wahlergebnisse programmatisch vergleichbarer Parteien ähnlich aus.Bereits seit der Wirtschafts- bzw. "Eurokrise" erhalten rechtspopulistische Parteien zunehmend Zuspruch in ganz Europa. Deutschland war mit der AfD in dieser Hinsicht ein Nachzügler. Der Begriff "Rechtspopulismus" ist dabei nicht ganz unproblematisch. Zum einen dient er als sogenannter "battle term", um gegnerische Parteien oder PolitikerInnen zu degradieren. Zum anderen findet er keine einheitliche Verwendung, sondern wird genutzt, um einen Politikstil, eine rhetorische Strategie, eine Mobilisierungsstrategie oder eine politische Ideologie zu bezeichnen. Des Weiteren bildet sich zunehmend der Konsens heraus, dass mit dem Begriff auch die Gefahr der Verharmlosung in Bezug auf Parteien oder Personen einhergeht, die ihrer politischen Gesinnung nach eigentlich als rechtsradikal bis rechtsextrem einzuordnen sind. Trotz dieser Schwierigkeiten hat sich in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Publikationen ein wissenschaftlicher Konsens geformt. Im Folgenden soll die Definition von Rechtspopulismus nach Jan Werner Müller, einem der federführenden Populismusforscher in Deutschland, umrissen werden. Populismus leitet sich von dem lateinischen Wort "populus", zu deutsch "Volk", ab. Der Bezug auf das Volk ist für jede Form des Populismus essenziell. In der Logik des Populismus stehen "dem Volk" die "korrupten Eliten", das Establishment gegenüber ("Altparteien", "Eurokraten"…). Es ist prinzipiell variabel, wer zu den Eliten zählt. In diesem Zusammenhang wird häufig das vermeintliche Paradoxon Donald Trump angeführt. Dieser zählt aufgrund seines Vermögens definitiv zu einer finanziellen Elite, kann sich jedoch aufgrund seines Mangels an Politikerfahrung als Politikaußenseiter, als "Mann aus dem Volk" und Sprachrohr des Volkes darstellen.Jan Werner-Müller zufolge sind RechtspopulistInnen immer anti-elitär, doch nicht jeder, der Eliten kritisiert, ist auch automatisch ein Rechtspopulist. Es muss immer noch ein zweites Kriterium gegeben sein, nämlich das des Anti-Pluralismus. In einer pluralistischen Gesellschaft konkurrieren zahlreiche verschiedene Organisationen, gesellschaftliche Gruppierungen und Parteien um wirtschaftliche und politische Macht. Es herrscht außerdem Vielfalt in Form von Meinungen und unterschiedlichen Lebensentwürfen. Rechtspopulismus lehnt diese Vielfalt ab. Es findet demnach nicht nur eine Abgrenzung nach oben zu "den Eliten", sondern auch nach unten ("Sozialschmarotzer") bzw. außen ("der Fremde", "der Islam", "die Flüchtlinge", Homosexuelle) statt. Rechtspopulistische Repräsentanten behaupten, ein homogen gedachtes "wahres Volk" mit einem einheitlichen Volkswillen zu vertreten. So wird ein moralischer Alleinvertretungsanspruch postuliert. Da der homogen konstruierte Volkswille in der Logik des Rechtspopulismus a priori feststeht und RechtspopulistInnen diesen repräsentieren, bedarf es keiner anderen Parteien oder Vertreter. Daraus ergibt sich jedoch ein Logikproblem, wenn sie dann bei Wahlen nicht die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. So betrug der Stimmenanteil der AfD bei der Bundestagswahl 2017 12,6%. Um diese Differenz "erklären" zu können, werden verschwörungstheoretische Erklärungsmuster wie das einer "schweigenden Mehrheit" herangezogen. Es werden gezielt Zweifel am politischen System, an den Medien ("Lügenpresse") und der Wissenschaft gesät. Es wird auf vermeintliche Fehler im System und die angebliche Unterdrückung des "eigentlichen Volkswillens" verwiesen. So schaffen RechtspopulistInnen eine Parallelwelt der "alternativen Fakten" und tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei.Betrachtet man die verschiedenen rechtspopulistischen Parteien und Bewegungen in Europa, stößt man auf Unterschiede in deren Inhalten und Strategien. So hat Geert Wilders in den Niederlanden beispielsweise immer eine sehr liberale Gesellschaftspolitik vertreten, etwa in Form liberaler Abtreibungsgesetze und der Befürwortung gleichgeschlechtlicher Ehen. In Polen fährt die PiS-Partei hingegen einen katholisch geprägten konservativen Kurs hinsichtlich gesellschaftspolitischer Themen, wie auch die FPÖ in Österreich. Als gemeinsame Klammer dient allen rechtspopulistischen Parteien ihre ablehnende bis feindliche Haltung gegenüber Migration und "dem Islam". Die ausgrenzende Gesinnung bildet demnach das Kernelement rechtspopulistischer Ideologien. Das bedeutet, dass es keinen Rechtspopulismus ohne Feindbilder gibt.Und damit wären wir bei der ersten These meines heutigen Vortrags: Feindbilder sind das Kernelement von Rechtspopulismus. Rechtspopulistische Parteien greifen gezielt xenophobe Vorurteile, Stereotype und Emotionen wie Angst und Hass auf, schüren diese und verbreiten sie so. Wir werden gleich noch darauf zu sprechen kommen, wie sie dies genau machen. Vorurteile sind eine effektive Strategie, um Ungleichheit oder die Entstehung von Ungleichheit zu legitimieren. Hier dockt der Populismus perfekt an die bereits vorhandene Ungleichheitsideologie unserer meritokratischen Leistungsgesellschaft an. Unsere freie Marktwirtschaft basiert auf der Annahme der Notwendigkeit von Ungleichheit und legitimiert diese durch unterschiedliche Mechanismen. Stichworte in diesem Kontext lauten: survival of the fittest, Leistungsprinzip, Konkurrenzdruck in Zeiten von Outsourcing von Arbeitsplätzen und Zeitarbeit, Selbstoptimierung, Humankapital.Ich würde Sie an dieser Stelle gerne zu einem kurzen Exkurs in die Kognitionswissenschaft einladen, um die Bedeutung von Vorurteilen und Stereotypen für das menschliche Denken und Handeln näher zu erläutern. Der menschliche Verstand benötigt Kategorien zum Denken, zum Einordnen und Verarbeiten von Sinneseindrücken und Informationen. Andernfalls würde der Prozess der Informationsverarbeitung viel zu viel Zeit beanspruchen und wir wären nicht handlungsfähig. Wir ordnen unsere Eindrücke also bestimmten, vorgefertigten Kategorien zu. Innerhalb einer Kategorie erhält nun alles dieselbe Vorstellungs- bzw. Gefühlstönung. Der Grad der Verallgemeinerung hängt mit dem Wissen über die einzuordnende Information zusammen. Auf die rechtspopulistischen Ausgrenzungsstrategien bezogen ergibt sich Folgendes: Es wird das Feindbild "Islam" konstruiert und mit Eigenschaften wie "Gewalt" und "Terror" verknüpft. Dabei wird nicht zwischen verschiedenen Strömungen und Glaubensrichtungen unterschieden, sondern alles zu einem homogenen Gebräu innerhalb derselben Kategorie umgerührt. Individuen, die aufgrund von Herkunft, Religionszugehörigkeit, Ethnie etc. dieser Gruppe zugezählt werden, werden als Teil der Feindgruppe gedacht, nicht als Individuen. Sie werden objektiviert und entmenschlicht. Das Leiden des Einzelnen geht in der Masse unter und Empathie wird verhindert. Einzelne Ausnahmen werden als solche anerkannt, um das Gesamtbild, bzw. die gebildeten Kategorien, aufrechterhalten zu können. Und damit sind wir bei der zweiten These angelangt: Die Verallgemeinerung rechtspopulistischer Ausgrenzungsstrategien verhindert Empathie.Die einfache Zweiteilung des Freund-Feind-Denkens geht mit einer enormen Reduktion von Komplexität einher - ein attraktives Angebot in Zeiten zunehmender Komplexität und Undurchschaubarkeit (Stichwort Globalisierung). Doch wie werden diese Feindbilder nun genau erzeugt und aufrechterhalten? Hierzu bedienen sich rechtspopulistische Akteure unterschiedlicher rhetorischen Strategien.Rechtspopulistische Sprache ist zumeist eine reduktionistische und sehr bildhafte Sprache. Es werden häufig Metaphern verwendet, die Träger einer Botschaft sind. So ist der im Kontext der Migrationsbewegungen ab 2015 oft verwendete Begriff "Flüchtlingswelle" kein neutraler Begriff. Die Zusammensetzung der beiden Worte "Flüchtlinge" und "Welle" impliziert eine unaufhaltsame Naturgewalt, gegenüber der es sich durch Bauen eines Dammes abzuschotten gilt. Zudem finden auch biologistische Metaphern wie "Flüchtlingsschwärme" ihren Einzug in rechtspopulistische Narrative. Die Entlehnung nationalsozialistisch geprägter Begriffe wie beispielsweise "völkisch" durch Akteure der AfD hat nicht nur einmal zu medialer Aufmerksamkeit geführt. Weitere häufig verwendete rhetorische Strategien und Stilmittel sind Wiederholungen, Wortneuschöpfungen, Tabubrüche, kalkulierte Ambivalenz und auch die eingangs erwähnten Verschwörungstheorien. Ich möchte diese Stilmittel nicht im Einzelnen näher ausführen. Aber ich möchte auf die Beziehung zwischen Rechtspopulismus und Medien aufmerksam machen. Es gab in den vergangenen Monaten zahlreiche Beispiele für Tabubrüche seitens der AfD, die nach und nach zu einer Diskursverschiebung geführt hat, die mit einer Normalisierung von Gewalt in der Sprache im öffentlichen Diskurs einhergeht.Medien und Populismus folgen ähnlichen Kommunikationsstrategien wie beispielsweise Personalisierung, Emotionalisierung, Dramatisierung und Komplexitätsreduktion. Trotz der grundlegend feindlichen Einstellung rechtspopulistischer Parteien gegenüber der "Lügenpresse" gehen Populismus und Massenmedien eine Art Symbiose ein. Die Massenmedien sind auf Schlagzeilen angewiesen und die PopulistInnen auf mediale Aufmerksamkeit. Eine besondere Rolle spielen insbesondere seit dem letzten US-Wahlkampf soziale Medien wie Twitter. Trump bezeichnete sich einmal selbst als den "Hemingway der 140 Zeichen". Durch seine kurzen Tweets in einer einfach gehaltenen Sprache vermittelt er Nahbarkeit und inszeniert sich als Sprachrohr des Volkes. Immer in Abgrenzung zu der abgehobenen, korrupten Politikelite mit ihrer "political correctness". Es scheint, als würden "gefühlte Wahrheiten" schwerer wiegen als Fakten, so wird häufig vom Anbruch des postfaktischen Zeitalters gesprochen. Das Leugnen wissenschaftlicher Erkenntnisse bei gleichzeitiger Fokussierung auf "alternative" und "gefühlte Wahrheiten" birgt die Gefahr einer zunehmenden Parallelwelt der Fakten.Durch Echokammern und Filterblasen verfestigen sich eigene Einstellungen und die politische Meinung. Die neue Rechte hat sich zudem die Funktionsweise von Algorithmen und Bots zunutze gemacht und wirkt dadurch in Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, aber auch in Foren und Blogs unheimlich präsent. Medien sind hier keine Einrichtungen im Sinne von Organisationseinheiten mit besonderen Rechten, Sach- und Personalmitteln, sondern Räume und Kanäle. Dialogroboter sind zugleich Werkzeug und Medium einer neuen Kommunikationswelt. In den Massenmedien kann man eine stetige Zunahme von dialogischer Kommunikation beobachten. Dialogroboter werden funktional wie Massenmedien eingesetzt, funktionieren strukturell aber nach den Prinzipien interpersoneller Kommunikation.Kehren wir zu den beiden Ausgangsthesen zurück. Erstens: Feindbilder sind ein Kernelement von Rechtspopulismus. Zweitens: Die Verallgemeinerung von Feindbildern verhindert Empathie. Nun stellt sich die Frage nach möglichen Lösungsansätzen. Wie kann der dargelegten Objektivierung von Menschen durch Feindbilder entgegengewirkt werden? Welche Gegenstrategien gibt es? Häufig werden sehr allgemeine Handlungsempfehlungen ausgesprochen oder die Ausführungen zu möglichen Lösungen sehr kurz gehalten, sodass der politikwissenschaftliche Diskurs bisweilen in Bezug auf die Gegenstrategien ungenau und schwammig bleibt.Ich möchte Ihnen heute einen spezifischen Ansatz vorstellen, der darauf abzielt, Empathie als Teil emotionaler Intelligenz zu stärken, um rechtspopulistischen Feindbildern präventiv zu begegnen. Die gezielte Schulung von Empathie als Teil emotionaler Intelligenz. Das Konzept der emotionalen Intelligenz (EQ) kam in den 1990er Jahren auf, federführend unter den Sozialpsychologen John D. Mayer und Peter Salovey. Das gleichnamige Buch veröffentlichte 1995 Daniel Goleman. Bereits damals wurde Empathie als eine "Schlüsselkompetenz" emotionaler Intelligenz gefasst. Hier wurde zum einen der Versuch unternommen, auf die Bedeutung von Gefühlen beim Erreichen beruflicher Ziele und des eigenen Lebensglücks zu verweisen, zum anderen EQ messbar zu machen, sodass bald darauf zahlreiche EQ-Tests folgten. Der Versuch, Intelligenz anhand von Testsituationen oder ähnlichen Verfahren messbar zu machen, geht jedoch mit einigen Aspekten einher, die es kritisch zu betrachten gilt. Vor allem stellt sich, wie auch bei den klassischen IQ-Tests (auf denen im Übrigen unser heutiges Verständnis von Intelligenz beruht) die Frage, ob tatsächlich das gemessen wird, was gemessen werden soll. In einer Leistungsgesellschaft, die dem Diktat der Transparenz und Messbarkeit (PISA, Evaluationen etc.) unterworfen ist, haben es schlecht messbare emotionale Kompetenzen wie Empathie schwer.Die zunehmenden Abhängigkeiten im Kontext der Globalisierung weisen eigentlich in Richtung Kooperation. Die vorherrschende Ideologie unserer Gesellschaft basiert jedoch nach wie vor auf dem Konkurrenzprinzip. Die meritokratische Leistungs- und Wettbewerbsideologie des freien Marktes hat ein empathiefeindliches Umfeld geschaffen. Zudem lässt die Hyperindividualisierung Empathie unwahrscheinlicher werden. Das Wachstum des "Ichs" als Instanz der Nicht-Ähnlichkeit führt zur Kultivierung eines Bewusstseins für Differenzen anstatt für Gemeinsamkeiten. Je mehr wir uns auf die Unterschiede konzentrieren, desto schwieriger werden empathische Empfindungen und Handlungen, da diese eine Identifikation mit dem Anderen voraussetzen. Des Weiteren hat insbesondere im Bildungsdiskurs viele Jahre lang eine einseitige Fokussierung auf Rationalität stattgefunden. Diese impliziert eine künstliche Trennung zwischen Emotionalität und Rationalität. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass verschiedene gesellschaftliche, politische, aber vor allem auch ökonomische Faktoren wie die neoliberale Konkurrenz- und Wettbewerbsideologie, das Diktat der Messbarkeit, die Hyperindividualisierung sowie die einseitige Fokussierung auf Rationalität der Etablierung von Empathie als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts im Weg standen und noch immer stehen. Doch was bedeutet Empathie eigentlich konkret in einem wissenschaftlichen Verständnis? Empathie stammt von dem griechischen Wort "Pathos", zu deutsch "Leidenschaft". Umgangssprachlich ist mit Empathie die Fähigkeit des Sich-in-jemand-Einfühlens oder Hineinversetzens gemeint. Empathie hat eine kognitive (Wahrnehmung der Interessen des Anderen) und eine affektive (dabei entstehende Gefühle) Komponente. Die Entstehung von Empathie erfolgt in drei Schritten: Soziale Perspektivenübernahme, Identifikation, Empathie. Die Übernahme einer anderen Perspektive erlernen wir bereits im Kleinkindalter. Zunächst anhand der Übernahme räumlicher Perspektiven. Durch den zweiten Schritt, die Identifikation mit einer anderen Person oder einem anderen Lebewesen, entsteht das Potenzial für die empathische Einfühlung in jene Person oder jenes Lebewesen. Aus dieser empathischen Empfindung kann wiederum ein gewisses Aktionspotenzial entstehen, wenn beispielsweise eine Ungerechtigkeit Empörung auslöst und zur Aktion gegen jene Ungerechtigkeit führt.Wir kommen nun zu der dritten These meines Vortrags: Empathie kann gezielt gelehrt und gelernt werden. Jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass Empathie eine erlernbare Fähigkeit ist. Die deutsche Neurowissenschaftlerin und Psychologin Tania Singer hat im Rahmen einer großangelegten Untersuchung, dem "ReSource-Projekt" am Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften die Wirkung von Meditation auf das Verhalten und die damit verbundenen Veränderungen im Gehirn untersucht. Die Idee, die hinter diesem Forschungsprojekt steht, war die Suche nach einer Möglichkeit, gezielt soziale Fähigkeiten wie Mitgefühl, Empathie und die "Theory of Mind" zu fördern. Die Untersuchung ging über einen Zeitraum von elf Monaten und bestand aus unterschiedlichen Modulen. Im "Präsenzmodul" lag der Schwerpunkt vor allem auf der Achtsamkeit gegenüber geistigen und körperlichen Prozessen. Das Modul "Perspektive" konzentrierte sich auf sozio-kognitive Fähigkeiten, insbesondere die Perspektivenübernahme. Ein drittes Modul "Affekte" sollte den konstruktiven Umgang mit schwierigen Emotionen sowie die Kultivierung positiver Emotionen schulen. Die Probanden führten die entsprechenden Übungen täglich mit ihren zugeordneten Partnern durch Telefonate oder Videoanrufe aus.Das Team um Tania Singer konnte nach den drei Monaten mithilfe von Gehirnscans eine tatsächliche Verbesserung der Kompetenzen der TeilnehmerInnen feststellen, die mit struktureller Gehirnplastizität in den spezifischen neuronalen Netzwerken einhergingen. Das sozio-affektive Modul konnte so tatsächlich zur Verbesserung der Fähigkeit des Mitgefühls beitragen. Das sozio-kognitive Modul hingegen hat die Fähigkeit verbessert, sich gedanklich in die Perspektive eines anderen zu versetzen. Die Studie hat gezeigt, dass Empathie und Mitgefühl erlernbare Kompetenzen sind, die durch entsprechende Übungen gezielt gefördert werden können. Dazu bedarf es jedoch zunächst einer Anerkennung von Empathie als einer erlernbaren Kompetenz.Fassen wir zusammen: Rechtspopulismus agiert immer über Feindbilder. Diese Feindbilder basieren auf der Konstruktion einer homogenen Feindgruppe. Durch Verallgemeinerung werden den Individuen innerhalb dieser Feindgruppe Subjektivität und Individualität abgesprochen und so die Entstehung von Empathie verhindert. Die rechtspopulistische Ungleichheitslogik schließt an die Ungleichheitslogiken unserer kapitalistischen Gesellschaftsordnung an. Die Wettbewerbs- und Konkurrenzideologie hat ein empathiefeindliches Umfeld geschaffen. Zudem hat sich die Bildung zu lange einseitig auf Rationalität konzentriert. Daher gilt es, Empathie als eine soziale und emotionale Fähigkeit mit kognitiven Anteilen im bildungswissenschaftlichen Diskurs zu verankern. So können rechtspopulistische Differenzierungskategorien wie Nationalität oder Religion sowie die Verallgemeinerungen zugunsten einer Fokussierung auf Gemeinsamkeiten und Mitmenschlichkeit überwunden werden. Um in einer vernetzten, globalisierten Welt intelligent handeln zu können, nützt ein Rückzug in nationalistische Freund-Feind-Denkweisen nicht. Vielmehr gilt es, auf Kooperation und Empathie zu setzen, auch wenn diese nicht immer messbar ist. Vielen Dank.Literatur- und Quellenverzeichnis:Allport, Gordon W. (1971): Die Natur des Vorurteils. Köln: Kiepenheuer & Witsch. Bischof-Köhler, Doris (1989): Spiegelbild und Empathie. Die Anfänge der sozialen Kognition. Hans Huber: Berlin, Stuttgart, Toronto.Decker, Frank (2017): Populismus in Westeuropa. Theoretische Einordnung und vergleichende Perspektiven. In: Diendorfer, Gertraud u.a. (Hrsg.) (2017): Populismus – Gleichheit – Differenz. Herausforderungen für die politische Bildung. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Wissenschaft, S. 11-28.Holtmann, Everhard (2018): Völkische Feindbilder, Ursprünge und Erscheinungsformen des Rechtspopulismus in Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.Mudde, Cas / Kaltwasser, Cristóbal Rovira (2017): Populism. A Very Short Introduction. New York: Oxford University Press.Müller, Jan-Werner (2016): Was ist Populismus? Ein Essay. Berlin: Edition Suhrkamp.ReSource-Projekt: https://www.resource-project.org/ [10.09.2019]Wodak, Ruth (2016): Politik mit der Angst. Zur Wirkung rechtspopulistischer Diskurse. Wien/Hamburg: Edition Konturen.
ZUSAMMENFASSUNG: DEUTSCHES REICH IM IMPERIALEN KONTEXT DER WESTLICHEN KONSULARGERICHTSBARKEIT IN JAPAN UND KOREADie westliche Extraterritorialität in Ostasien ist heute ein Symbol asymmetrischer Machtverhältnisse und der Einschränkung der Souveränität Chinas, Japans und Koreas. Die damalige Begründung der ausländischen Mächte, sie benötigten ein rationales und humaneres Rechtssystem, welches in asiatischen Ländern noch nicht existiere, wird inzwischen häufig als reine Legitimationsstrategie für eine imperialistische Machtausübung verworfen. Wissenschaftler zeichneten in den letzten Jahren ein differenzierteres Bild einer komplexeren Rechtsordnung, in der unterschiedliche Interessen vertreten waren. Die internationale Forschung hat sich überwiegend mit der Extraterritorialität der angelsächsischen Länder, vor allem Großbritanniens, beschäftigt, die das größte System westlicher Konsulatsgerichte unterhielten. Die Konsulatsgerichte des deutschen Kaiserreichs in Japan und Korea waren bisher noch nicht beachtet worden. Anhand diplomatischer Quellen und Presseberichte rekonstruiert dieser Artikel die Praktiken der deutschen Konsulatsgerichte. Die Studie untersucht drei chronologisch zusammenhängende Themen: den Aufbau eines deutschen Systems der Konsulatsgerichte durch internationale bilaterale Verträge und deutsche Gesetze, die Funktionsweise der deutschen Konsulatsgerichte in Japan und Korea und die japanischen Verhandlungen, die die deutschen extraterritorialen Privilegien im eigenen Land und in Korea beendeten.Das deutsche Kaiserreich war in der extraterritorialen Gerichtsbarkeit in Japan und Korea eine der wichtigen Mächte, welches auch zeitweise die Gerichtsbarkeit für andere Staaten wie die Schweiz, Schweden-Norwegen oder Dänemark ausübte. Es bewahrte seine Rechte und Privilegien in Kooperation mit und manchmal in Konkurrenz zu den anderen Westmächten. Auch wenn Großbritannien und die Vereinigten Staaten bei der Anzahl der geschätzten und dokumentieren Gerichtsfälle weit vorne lagen, kann man von einer geschätzten Gesamtzahl von über 2.000 deutschen Konsulargerichtsfällen ausgehen. In Korea waren dies hingegen weniger als 30 im Zeitraum der deutschen Extraterritorialität. Anhand von Statistiken, diplomatischen Quellen und Presseberichten scheint es, als ob dieses Rechtswesen einigermaßen effektiv funktionierte trotz nationaler und sprachlicher Barrieren. Ein japanischer Arbeiter konnte bei Misshandlung durch seinen deutschen Arbeitgeber genauso eine Kompensation erhalten wie ein japanisches Kindermädchen, das eine vertraglich vereinbarte Schiffsreise aus Europa zurück in sein Heimatland bezahlt bekam. Trotzdem könnte es Ungerechtigkeiten gegeben haben, wenn beispielsweise das Wort eines "christlichen Ehrenmannes", der vereidigt werden konnte, mehr zählte als dasjenige eines "Heiden", insbesondere wenn es sich um eine Frau handelte. Allerdings gab es auch vor japanischen Gerichten Grenzen für Ausländer, wenn beispielsweise die Klage eines Deutschen mit der Begründung abgewiesen wurde, die verklagte Regierungsbehörde weigere sich, mit dem Gericht zu kommunizieren. Unterschiedliche Rechtsnormen und Gesetze wurden in Yokohama für vergleichbare Vergehen angewandt. Zwei Männer, die beim Diebstahl der Zeitung Japan Gazette erwischt wurden, erhielten von unterschiedlichen Gerichten jeweils Gefängnisstrafen von 7 Tagen (Deutsches Konsulargericht) und 1 Jahr (lokales japanisches Gericht) nach den Strafgesetzen ihrer jeweiligen Heimatstaaten.Man würde vermuten, dass ein deutsches Konsulatsgericht deutsches Recht angewandt hätte, jedoch scheint es eher, als ob das Gericht einem ungeschriebenen Rechtsbrauch gefolgt wäre, welchen man als "Vertragshafengesetzesbrauch" bezeichnen könnte, und welcher weder deutsch noch japanisch geprägt war. Das deutsche Konsularrecht von 1879 erlaubte in Handels- und Kommerzangelegenheiten, das übliche lokale Recht anzuwenden, was insofern ironisch ist, als die Westmächte forderten, dieses zu ändern. Deutsche Konsulatsrichter und auch diejenigen anderer Staaten beachteten die juristischen Implikationen ihrer eigenen Handlungen. Bei einem Präzedenzfall zum Markenschutz des Flaschenetiketts der Flensburger Brauerei fragte der zuständige Richter nach den Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Länder der Prozessbeteiligten und Japan, um mit einem Kompromissvorschlag den Fall zu beenden. Manchmal endschied sich ein Gericht für die Vertagung einer Entscheidung aus Respekt vor einem anhängigen Verfahren im gleichen Streitfall vor dem Gericht einer anderen Nation. Auch wenn die vorliegende Studie sich vor allem mit der Institution des deutschen Konsulatsgerichts in Yokohama beschäftigt, so wird, wenn man die Aktionen "deutscher Reichsbürger" als Kläger und Zeugen in anderen Gerichten verfolgt, ein transkulturelles Netzwerk von Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen sichtbar, welches nationale und institutionelle Grenzen überschritt. In Gegensatz zu dem weit verbreiteten Bild, welches auch durch den Begriff der "Ungleichen Verträge" propagiert wurde, handelte es sich bei der Mehrheit der Gerichtsfälle, sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen, um Streitfälle innerhalb der westlichen Fremdenkolonie, und man könnte durchaus argumentieren, dass die Konsulatsgerichte die Ausbreitung des westlichen Imperialismus durch eine Art Selbst- Regulierung der Ausländer gebremst habe.Die westliche Extraterritorialität verschwand, als Japan die ausländischen Mächte von der Effektivität seiner Rechtsreformen überzeugte, welche sich an westlichen Gesetzen und Prozeduren ausrichteten. Auch schon vorher hatte japanischer Patriotismus in der öffentlichen Meinung und durch politische Handlungen dazu geführt, die Auswirkungen der Extraterritorialität auf die Konsulargerichtsbarkeit im engeren Sinne zu beschränken. Die Anwendung von japanischen Verwaltungsvorschriften wie Quarantäneregeln, Jagdverordnung, Zoll- oder Pressevorschriften waren kontroverse öffentliche Themen im Verlauf der Vertragsrevisionsverhandlungen. Auch wenn das Deutsche Reich an einigen dieser Zwischenfälle beteiligt war, gehörte es zu einer der ersten westlichen Mächte, die zu einer Aufgabe ihrer rechtlichen Privilegien in Japan bereit waren. Eine Serie von diplomatischen Konferenzen und bilateralen Konsultationen brachte schließlich alle westlichen Staaten dazu, einem Ende der Konsulatsgerichtsbarkeit zum Juli 1899 zuzustimmen. Mehr noch als in Japan war die Extraterritorialität in Korea breiter definiert, sodass sowohl Landbesitz von Ausländern vor koreanischem Zugriff geschützt war als auch kaum Reisebeschränkungen im Inland existierten. Wegen der verschwindend geringen Anzahl Deutscher in Korea war diese Gruppe eine unbedeutende Größe im Vergleich zu den ins Land strömenden Japanern. Allerdings gehörte ein Deutscher zu den größten westlichen Grundbesitzern Koreas, und deutsche Diplomaten befürchteten wirtschaftliche Nachteile durch die Änderung im Rechtsstatus seiner Ländereien. Als Japan einseitig die internationalen Verträge Koreas bei der Annexion des Landes im August 1910 kündigte, bezweifelte der deutsche Konsul die Rechtmäßigkeit dieser Handlung und bestand ohne Erfolg darauf, dass die Verträge weiterhin bestünden. In einem langwierigen Verhandlungsprozess mit Japan unter deutscher Koordination wurde ein Abkommen mit Japan unterzeichnet, welches auch formal die Konsulargerichtsbarkeit im April 1913 beendete. Nachdem die westlichen Mächte ihre entsprechenden Rechte in Japan aufgegeben hatten, konnten sie nun nicht mehr argumentieren, dass sie den japanischen Gesetzen nicht vertrauten, wenn diese auf Korea angewandt würden, und ihnen blieb nichts anderes übrig, als über den Mangel an kompetenten Richtern und modernen Gefängnissen in Korea zu klagen.Es ist unstrittig, dass die Existenz der westlichen Extraterritorialität den rechtlichen Modernisierungsprozess in Japan beschleunigte. Die westlichen Mächte hatten ja genau diese Veränderung zur Vorbedingung einer Revision der "Ungleichen Verträge" gemacht, und die Beteiligung der ausländischen Mächte an japanischen Gesetzgebungsverfahren war einer der Streitpunkte in den späten 1880er Jahren. Insofern hatte Japan einen Anreiz, sein Rechtssystem formal anzupassen. Die entsprechende Transfergeschichte des kontinentaleuropäischen Rechts nach Japan ist auch schon in vielen Dimensionen untersucht und beschrieben worden. Das Beispiel sowohl westlicher Gerichte und ihrer Funktionsweise als auch die Anwendung westlicher Gesetze in Yokohama oder in Hyogo-Osaka scheint hingegen in Japan keinen Modellcharakter für die weitere Entwicklung des Rechts in Japan gehabt zu haben.109 Weder beeinflusste es den Kodifikationsprozess spezifischer Gesetzeswerke noch die lokale Rechtsprechung. So wichtig das Beispiel in der Ferne war, so wenig zählte die gewonnene Erfahrung durch die praktische Interaktion vor Ort. Die Konsulargerichtsbarkeit hat im japanischen Recht so geringe Spuren hinterlassen, dass sie heute völlig in Vergessenheit geraten ist. ; SUMMARYWestern extraterritoriality in East Asia has long been considered a symbol of asymmetrical power relations and criticized as an infringement of the sovereignty of China, Japan and Korea. By contrast, imperial powers justified their need to maintain "the rule of law" in an uncivilized East Asian region lacking rational and humane ways of justice. Recent scholarship paints a more balanced and nuanced picture of a system that was more complex with multiple stakeholders. Most international research, however, focused on the interaction of the major Anglo-Saxon states, especially Great Britain, with China and Japan. Little attention has so far been paid to Imperial Germany and its system of consular jurisdiction in Japan and Korea. This article is the first study of its kind and therefore it relies heavily on unpublished primary sources from diplomatic archives and on late nineteenth century press reports. Its aim is to recreate the German consular court experience and contextualize it in the broader framework of Western extraterritoriality and of German legal history. It narrates three interrelated chronological stories, how international bilateral treaties and German laws formed the backbone of the system, how the German consular courts worked in practice, and finally how Japan terminated the German and Western consular court system in her own country and in Korea. Imperial Germany was one of the major players in operating extraterritorial jurisdiction in Japan and Korea. It guarded its rights and privileges with caution, sometimes in cooperation and sometimes in competition with the other European powers. Lagging behind the UK and the US in the total number of judgments, especially due to fewer criminal cases, it can be estimated that the German consular courts in Japan conducted about 2,000 trials whereas their counterpart in Korea barely decided less than thirty cases over the years of extraterritoriality. As seen through the statistics and extant records of decisions it appears to have been a reasonably well-functioning system of justice administration across national and language barriers. A Japanese coolie or a local maid could successfully sue their German employers for damages or could enforce contracts. Nevertheless, elements of an "unfair system" may still have existed in terms of the willingness to admit oral evidence when the counterpart was not "a Christian gentleman". Conversely a Japanese Court rejected a case by a German plaintiff merely on the formal grounds that the Japanese government refused to communicate with its court. Different laws applied to similar crimes when committed in Yokohama. Two individuals who had cooperated in stealing newspapers were sentenced by different national courts to jail sentences ranging between 7 days (German) and one year (Japanese) according to the criminal codes of their respective countries that were then in force. Theoretically expected to apply German law, in many of the trade and commercial affairs the German consular court followed what one could call "treaty port customary law", which was neither strictly German nor Japanese. In fact the German law of consular jurisdiction of 1879 explicitly permitted such a use of local customary law in commercial affairs. One does see consular court judges, Germans and others, considering the wider community implications of their actions and asking questions about the laws and regulations of countries of the parties and Japan and finally settling the case by proposing a compromise. Sometimes a court would simply defer a decision altogether in respect to law suits in other national courts within the same litigation complex of suits and countersuits. Although the scope of this study was mostly confined to the German consular court as an institution of justice, tracing some of the cases involving German speakers in other courts as plaintiffs and witnesses shows an intricate web of transcultural social and economic relations across national and institutional boundaries. Contrary to the popular image evoked by the term "unequal treaties" the majority of law suits, civil as well as criminal, in both the German and other consular courts stayed within the parameters of the Western community and this study argues that they may have contained the further spread of Western imperialism through legal self-regulation. Extraterritoriality receded when Japan had convinced foreign powers of the reliability of her new justice system modeled after Western laws and procedures. Previously, nationalist fervor, through public opinion and administrative action, also helped in confining the "midas touch of extraterritoriality" to stretch beyond the legal defense of individuals in the consular courts of their own nations. The application of Japanese administrative laws such as quarantine, firearm, custom and press regulations became contested ground in the process leading up to revising the unequal treaties. Although Imperial Germany was involved in some of these controversial incidents, together with the United States, she was one of the first Western powers willing to give up her extraterritorial privileges in Japan to the chagrin of the British diplomats. In a series of diplomatic conferences and consultations all Western powers agreed to a settlement that ended the consular court system in Japan by July 1899. In contrast to Japan, the initial unequal treaties with Korea had extended the scope of extraterritoriality to land acquired by foreigners and gave foreigners broad travel permissions in the country at large. Due to the small number of German residents in Korea these treaty stipulations were not a core issue except that a German subject was one of the largest foreign landowners benefitting from extraterritorial stipulations. When Japan unilaterally cancelled Korea´s international treaties with the annexation of Korea in August 1910, the German Consul to Korea questioned the legality of the Japanese action and insisted on the continuation of Western extraterritorial rights. In a process of multilateral negotiations Japan then addressed the legal and commercial concerns of Western diplomats and by April 1913 signed an agreement mutually ending Western consular jurisdiction in Korea. After all Western nations had already agreed that Japanese laws where in principle on par with their own, it was difficult on this ground to maintain consular court privileges in Korea and oppose the extension of Japanese laws Korea.
100 DOKUMENTE ZUR VORGESCHICHTE DES KRIEGES 100 Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges ( - ) Einband ( - ) Titelseite ( - ) Inhaltsverzeichnis (1) [Einleitung]: (9) Vorwort (13) Erstes Kapitel. Die Entwicklung der deutsch-Polnischen Beziehungen (15) A) Die polnische Frage auf der Versailler Konferenz (15) Nr. 1 (1) Aus dem Memorandum des Britischen Premierministers Lloyd George, 21. März 1919. "Einige Erwägungen für die Friedenskonferenz ehe sie ihre Bedingungen endgültig festsetzt" (16) Nr. 2 (2) Aus den Bemerkungen der Deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen, 29. Mai 1919 (17) Nr. 3 (13) Aus den Bemerkungen der Deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen, 29. Mai 1919 (17) Anlage zur Note des Vorsitzenden der Deutschen Friedensdelegation in Versailles an den Präsidenten der Konferenz von Versailles vom 29. Mai 1919. (18) B) Deutschlands Bemühen um eine Verständigung mit Polen, 1933 bis 1939 (21) Nr. 4 (26) Aufzeichnung des Reichsministers des Auswärtigen über eine Unterredung des Führers mit dem Polnischen Gesandten. Berlin, den 2. Mai 1933 (21) Nr. 5 (33) Der Reichsminister des Auswärtigen an den Deutschen Gesandten in Warschau. Telegramm. Berlin, den 24. November 1933 (23) Nr. 6 (34) Der Deutsche Gesandte in Warschau an das Auswärtige Amt. Telegramm. Warschau, den 28. November 1933 (24) Nr. 7 (37) Erklärung der Deutschen und der Polnischen Regierung 26. Januar 1934 (27) Nr. 8 (73) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Außenminister Beck. Aufzeichnung. Berlin, den 20. Januar 1937 (30) Nr. 9 (88) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 1. Juni 1937 (31) Aus dem Memorandum der Reichsregierung zur deutsch-polnischen Minderheitenfrage vom 1. Juni 1937 (32) Nr. 10 (192) Der Deutsche Generalkonsul in Danzig an das Auswärtige Amt. Bericht. Danzig, den 15. November 1937 (35) Nr. 11 (117) Der deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 2. September 1938. (36) Zweites Kapitel. Die englische Kriegspolitik seit dem Münchener Abkommen - Deutschlands Versuch einer gütlichen Lösung der Danzig- und Korridorfrage (41) A) Der Beginn der Kriegshetze in England - Das deutsche Angebot an Polen (41) Nr. 12 (217) Gemeinsame Erklärung des Führers und des Britischen Premierministers Chamberlain, München, 30. September 1938 (41) Nr. 13 (218) Aus der Rede des britischen Premierministers Chamberlain im Unterhaus, 3 Oktober 1938 (Übersetzung) (42) Nr. 14 (223) Aus der Rede Winston Churchills für den Rundfunk der Vereinigten Staaten von Amerika, 16. Oktober 1938 (Übersetzung) (44) Nr. 15 (197) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Botschafter, Berchtesgaden, 24. Oktober 1938. Aufzeichnung des Vortragenden Legationsrats Hewel (46) Nr. 16 (198) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Botschafter, 19. November 1938. Aufzeichnung (50) Nr. 17 (200) Unterredung des Führers mit dem Polnischen Außenminister Beck im Beisein des Reichsministers des Auswärtigen, des Deutschen Botschafters in Warschau und des Polnischen Botschafters in Berlin, Berchtesgaden, 5. Januar 1939. Aufzeichnung des Gesandten Schmidt (53) Nr. 18 (201) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Außenminister Beck, München, 6. Januar 1939. Aufzeichnung. Berlin, den 9. Januar 1939 (58) Nr. 19 (202) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Außenminister Beck, Warschau, 26. Januar 1939. Aufzeichnung. Berlin, den 1. Februar 1939 (60) Nr. 20 (229) Rede des Sekretärs des Britischen Amts für Überseehandel R. S. Hudson im Unterhaus, 30. November 1938. Auszug. (Übersetzung) (62) Nr. 21 (232) Der Deutsche Botschafter in Paris an das Auswärtige Amt Bericht. Paris, den 10. Dezember 1938 (64) Nr. 22 (233) Der Deutsche Botschafter in London an das Auswärtige Amt. Telegramm. London, den 5. Januar 1939 (64) Nr. 23 (240) Rede des Britischen Premierministers Chamberlain in Birmingham, 28. Januar 1939. Auszug. (Übersetzung) (67) Nr. 24 (236) Der Deutsche Geschäftsträger in Ankara an das Auswärtige Amt. Bericht. (69) Nr. 25 (245) Det Deutsche Gesandte in Teheran an das Auswärtige Amt. Bericht. Teheran, den 4. März 1939 (70) B) Die britische Einkreisungspolitik seit Februar 1939. Die Ablehnung der deutschen Vorschläge durch Polen (72) Nr. 26 (267) Erklärung des Britischen Premierministers Chamberlain im Unterhaus, 6. Februar 1939 (Übersetzung) (73) Nr. 27 (268) Der Deutsche Botschafter in Paris an das Auswärtige Amt. Bericht. Paris, den 28. Februar 1939 (73) Nr. 28 (269) Rede des Britischen Premierministers Chamberlain in Brimingham, 17. März 1939. Auszug. (Übersetzung) (75) Nr. 29 (271) Aus der Rede des Britischen Staatssekretärs für Auswärtige Angelegenheiten Lord Halifax im Oberhaus, 20. März 1939 (Übersetzung) (77) Nr. 30 (272) Der Deutsche Geschäftsträger in London an das Auswärtige Amt. Telegramm. London, den 20. März 1939 (78) Nr. 31 (274) Der Deutsche Geschäftsträger in London an das Auswärtige Amt. Telegramm. London, den 22. März 1939 (79) Nr. 32 (277) Der Deutsche Geschäftsträger in London an das Auswärtige Amt. Bericht. London, den 29. März 1939 (80) Nr. 33 (155) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 9. März 1939 (82) Nr. 34 (203) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Botschafter, 21. März 1939. Aufzeichnung (84) Nr. 35 (204) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Telegramm. Warschau, den 24. März 1939 (87) Nr. 36 (206) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Telegramm. Warschau, den 24. März 1939 (88) Nr. 37 (207) Aufzeichnung des Dirigenten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Berlin, den 25. März 1939 (89) Nr. 38 (208) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Botschafter, 26. März 1939. Aufzeichnung (89) Nr. 39 (209) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Polnischen Botschafter, 27. März 1939. Aufzeichnung des Gesandten Schmidt (91) Nr. 40 (349) Das Auswärtige Amt an den Deutschen Botschafter in Warschau. Erlaß. Berlin, den 27. März 1939 (93) Nr. 41 (210) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 28. März 1939 (94) Nr. 42 (211) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Telegramm. Warschau, den 29. März 1939 (96) Nr. 43 (354) Der Deutsche Generalkonsul in Thorn an das Auswärtige Amt. Bericht. Thorn, den 30. März 1939 (98) Nr. 44 (355) Der Deutsche Generalkonsul in Posen an das Auswärtige Amt. Bericht. Posen, den 31. März 1939 (99) Nr. 45 (212) Aufzeichnung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts. Berlin, den 6. April 1939 (100) Nr. 46 (279) Erklärung des Britischen Premierministers Chamberlain im Unterhaus (31. März 1939) (Übersetzung) (102) Nr. 47 (283) Rede des Britischen Premierministers Chamberlain im Unterhaus, 3. April 1939. Auszug. (Übersetzung) (104) Nr. 48 (284) Aus der Rede des Britischen Schatzkanzlers Sir John Simon im Unterhaus, 3. April 1939 (Übersetzung) (105) Nr. 49 (295) Rede des Füheres vor dem Deutschen Reichstag, 28. April 1939. Auszug: Polen (107) Nr. 50 (216) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 23. Mai 1939 (116) Nr. 51 (304) Der Deutsche Generalkonsul in New York an das Auswärtige Amt. Telegramm. New York, den 25. Mai 1939 (118) Nr. 52 (313) Der Deutsche Botschafter in London an das Auswärtige Amt. Bericht. London, den 29. Juni 1939 (120) Nr. 53 (252) Der Deutsche Botschafter in London an das Auswärtige Amt. Bericht. London, den 10. Juli 1939 (121) Nr. 54 (319) Der Deutsche Botschafter in London an das Auswärtige Amt. Telegramm. London, den 15. Juli 1939 (122) Nr. 55 (323) Der Deutsche Botschafter in Paris an das Auswärtige Amt. Telegramm. Paris, den 28. Juli 1939 (123) Drittes Kapitel. Polen als Werkzeug des englischen Kriegswillens (127) A) Die Wirkung der britischen Garantie: Polens Vernichtungsfeldzug gegen die deutsche Volksgruppe und Danzig (127) Nr. 56 (369) Eingabe der Vertreter der deutschen Volksgruppe an den Polnischen Staatspräsidenten, den 12 Mai 1939 (128) Nr. 57 (370) Der Deutsche Konsul in Lodz an das Auswärtige Amt. Bericht. Lodz, den 15. Mai 1939 (131) Nr. 58 (385) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 19. Juni 1939 (133) Nr. 59 (400) Der Deutsche Konsul in Lemberg an das Auswärtige Amt Bericht. Lemberg, den 15. Juli 1939 (135) Nr. 60 (407) Der Deutsche Konsul in Lemberg an das Auswärtige Amt. Bericht. Lemberg, den 9. August 1939 (136) Nr. 61 (410) Aufzeichnung eines Beamten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Berlin, den 16. August 1939 (137) Nr. 62 (412) Der Deutsche Generalkonsul in Kattowitz an das Auswärtige Amt. Telegramm. Kattowitz, den 16. August 1939 (138) Nr. 63 (415) Aufzeichnung eines Beamten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Berlin, den 20. August 1939 (138) Anlage (139) Nr. 64 (416) Aufzeichnung eines Beamten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Berlin, den 23. August 1939 (147) Nr. 65 (417) Der Deutsche Generalkonsul in Thorn an das Auswärtige Amt. Bericht. Thorn, den 28. August 1939 (147) Nr. 66 (444) Der Deutsche Botschafter in Warschau an das Auswärtige Amt. Bericht. Warschau, den 1. August 1939 (148) Nr. 67 (432) Der Diplomatische Vertreter der Republik Polen in Danzig an den Präsidenten des Senats der Freien Stadt Danzig (Übersetzung). Danzig, den 4. August 1939 (153) Nr. 68 (433) Der Diplomatische Vertreter der Republik Polen in Danzig an den Präsidenten des Senats der Freien Stadt Danzig. (Übersetzung). Danzig, den 4. August 1939 (154) Nr. 69 (434) Der Präsident des Senats der Freien Stadt Danzig an den Diplomatischen Vertreter der Republik Polen in Danzig. Danzig, den 7. August 1939 (155) Nr. 70 (436) Aufzeichnung eines Beamten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts. Berlin, den 24. August 1939 (156) Nr. 71 (437) Der Deutsche Generalkonsul in Danzig an das Auswärtige Amt. Telephonische Mitteilung vom 31. August 1939 0.40 Uhr (157) Nr. 72 (445) Mitteilung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts an den Polnischen Geschäftsträger, 9. August 1939 (157) Nr. 73 (446) Mitteilung des Unterstaatssekretärs im Polnischen Außenministerium an den Deutschen Geschäftsträger in Warschau, 10. August 1939 (Übersetzung) (158) Nr. 74 (437 Anlage) Das Oberkommando der Wehrmacht an das Auswärtige Amt. Berlin, den 3. November 1939 (159) B) Die letzte Phase der deutsch-Polnischen Krise (161) Nr. 75 (449) Aufzeichnung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts. Berlin, den 15. August 1939 (162) Nr. 76 (450) Aufzeichnung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts. Berlin, den 15. August 1939 (165) Nr. 77 (454) Der Britische Premierminister Chamberlain an den Führer, 22. August 1939 (Übersetzung). London, den 22. August 1939 (168) Nr. 78 (455) Unterredung des Führers mit dem Britischen Botschafter, Berchtesgaden, 23. August 1939. Aufzeichnung des Dolmetschers von Loesch (171) Nr. 79 (456) Der Führer an den Britischen Premierminister Chamberlain, 23. August 1939. Den 23. August 1939 (176) Nr. 80 (457) Erklärung des Führers gegenüber dem Britischen Botschafter 25. August 1939, 13.30 Uhr (181) Nr. 81 (459) Britisch-Polnischer Vertrag über gegenseitigen Beistand, 25. August 1939 (Übersetzung) (184) Nr. 82 (460) Der Französische Ministerpräsident Deladier an den Führer, 26. August 1939 (Übersetzung). Paris, den 26. August 1939 (188) Nr. 83 (461) Der Führer an den Französischen Ministerpräsidenten Deladier, 27. August 1939. Berlin, den 27. August 1939 (191) Nr. 84 (463) Dem Führer vom Britischen Botschafter am 28. August 1939 22.30 Uhr übergebenes Memorandum der Britischen Regierung (Übersetzung) (196) Nr. 85 (464) Dem Britischen Botschafter am 29. August 1939 18.45 Uhr übergebene Antwort des Führers an die Britische Regierung (201) Nr. 86 (465) Der Deutsche Geschäftsträger in Warschau an das Auswärtige Amt. Telefonische Mitteilung vom 30. August 1939 17.30 Uhr (205) Nr. 87 (466) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Britischen Botschafter, 30. August 1939 um Mitternacht. Aufzeichnung des Gesandten Schmidt (206) Zu Nr. 87 Anlage I. Dem Reichsminister des Auswärtigen am 30. August 1939 24 Uhr vom Britischen Botschafter übergebenes Memorandum der Britischen Regierung (Übersetzung) (208) Zu Nr. 87 Anlage II. Vorschlag für eine Regelung des Danzig-Korridor-Problems sowie der Deutsch-Polnischen Minderheitenfrage (210) Nr. 88 (468) Amtliche Deutsche Mitteilung vom 31. August 1939 21 Uhr (215) Nr. 89 (469) Meldung des Polnischen Rundfunksenders Warschau vom 31. August 1939 23 Uhr (Übersetzung) (218) Nr. 90 (470) Von einem Beamten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts gefertigte Zusammenstellung der dem Auswärtigen Amt vorliegenden amtlichen Medlungen über schwere Grenzzwischenfälle an der deutsch-polnischen Grenze zwischen dem 25. und dem 31. August 1939. Berlin, den 1. September 1939 (219) Nr. 91 (471) Rede des Führers vor dem Deutschen Reichstag, 1. September 1939 (228) Nr. 92 (472) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Britischen Botschafter, 1. September 1939 21 Uhr. Aufzeichnung des Gesandten Schmidt. Berlin, den 1. September 1939 (239) Nr. 93 (474) Dem Auswärtigen Amt am 2. September 1939 vormittags vom italienischen Botschafter übergebene Notiz (241) Nr. 94 (475) Mitteilung der Havas-Agentur, 2. September 1939 (Übersetzung) (242) Nr. 95 (476) Aus der Erklärung des Britischen Staatssekretärs für Auswärtige Abgelegenheiten Lord Halifax im Oberhaus, 2. September 1939 nachmittags (Übersetzung) (243) Nr. 96 (477) Vom Britischen Botschafter am 3. September 1939, 9 Uhr, im Auswärtigen Amt übergebene Note (Übersetzung). Den 3. September 1939 (244) Nr. 97 (479) Dem Britischen Botschafter vom Reichsminister des Auswärtigen am 3. September 1939 11.30 Uhr ausgehändigtes Memorandum der Reichsregierung (245) Nr. 98 (480) Dem Reichsminister des Auswärtigen am 3. September 1939 12.20 Uhr vom Französischen Botschafter überreichte Note (Übersetzung). Berlin, den 3. September 1939 (249) Nr. 99 (481) Unterredung des Reichsministers des Auswärtigen mit dem Französischen Botschafter 3. September 1939 12.20 Uhr. Aufzeichnung des Gesandten Schmidt (250) Nr. 100 (482) Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts an die Deutschen Diplomatischen Missionen. Rundtelegramm. Berlin, den 3. September 1939 (252) Einband ([uncounted])
"There are ten core international human rights instruments. Each of these instruments (9 human rights treaties and the Optional Protocol to the CAT) has established a committee of experts to monitor implementation of the treaty provisions by its States parties. Some of the treaties are supplemented by optional protocols dealing with specific concerns"--Publisher's website